Begründung:

In den Sitzungen des Kreistages des Landkreises Friesland am 19.10.2016 wurde zunächst die „Satzung des Jugendparlaments für den Landkreis Friesland“ und in der folgenden Sitzung am 14.12.2016 auch die „Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments des Landkreises Friesland“ beschlossen.

Beide Dokumente wurden im Laufe des Jahres 2020 angepasst und die entsprechenden Änderungen durch den Kreistag des Landkreises Friesland am 18.03.2020 sowie am 15.07.2020 beschlossen.

 

Mit Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in diesem Jahr haben die Mitglieder des aktuellen Jugendparlaments die beiden Dokumente nochmals geprüft, inhaltliche Anpassungen vorgenommen und die Dokumente aufeinander abgestimmt.

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen kurz benannt:

 

Änderungen der Satzung des Jugendparlaments Friesland

 

-       § 6 Zusammensetzung des Jugendparlaments

Aktuell sind ein Sitz im Jugendparlament für den Kreissportbund sowie ein Sitz für den Kreisjugendring vorgesehen. Um möglichst vielen jungen Menschen die Gelegenheit zur Mitarbeit im Jugendparlament zu geben, wurde die Mitgliedschaft um „Vertreter*innen von Jugendverbänden“, also auch Einsatzorganisationen o. Ä., erweitert.

 

-       § 8 Ausschüsse

In der aktiven Arbeit des Jugendparlaments Friesland und auch mit Hinblick auf die aktuell geringere Mitgliederzahl, hat sich die Bildung von eigenen, beratenden Ausschüssen als nicht praktikabel erwiesen.

Der Paragraph entfällt daher komplett.

 

-       § 10 Wahl und Konstituierung des Jugendparlaments

Gemäß der Satzung in der Fassung vom 19.10.2016 sind alle Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt, die zwischen zwölf und einundzwanzig Jahre alt und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Friesland gemeldet sind.

Um noch mehr jungen Menschen die Mitentscheidung bei der Wahl, als auch die aktive Mitarbeit im Jugendparlament Friesland zu ermöglichen, werden künftig neben der Haupt- auch die Nebenwohnung berücksichtigt.

Weiter sollen nicht nur Deutsche, sondern auch EU-Bürgerinnen und -Bürger und Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger wählen dürfen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung sind.

Für Kandidat*innen wird der Zusatz der Duldung nicht übernommen.

 

Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland

 

-       § 6 Wahlvorschläge, Aufstellung der Wahlliste

In Absatz (3) wird die Zahl der einzureichenden Unterstützungsunterschriften von 20 auf 15 reduziert, um die Hürde für potentielle Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendparlament Friesland zu verringern.

 

Die Geschäftsordnung des Jugendparlaments Friesland bleibt von den vorstehend genannten Änderungen unberührt.


Beschlussvorschlag:

 

1.        Das Gremium beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland.

2.        Das Gremium beschließt die 3. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Kinder und Jugendliche sind eine entscheidende Schlüsselgruppe zur regionalen Entwicklung und nachhaltigen Demografiepolitik. Im Rahmen der Jugendkonferenz, initiiert vom Jugendparlament Friesland, sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, die Zukunft der Region, in der sie leben, aktiv mitzugestalten, sich dort eng zu vernetzen, um langfristig eine Bleibeperspektive zu schaffen.

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 1

Titel: Gute Rahmenbed. für alle Generationen

HSP  Nr.  1.6

Titel:  Aufbau u. Unterstützung der Beteiligungsmöglichkeiten u. Gestaltungsräume für junge Menschen

                                                

 

gez. Herzog                   gez. Renken

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Kämmerei                         Dezernent/in                    Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 01_Satzung des Jugendparlaments für den Landkreis Friesland in der Fassung vom 20.10.2016

Anlage 02_1. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am 01.05.2020

Anlage 03_2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.12.2016, in Kraft getreten am 01.08.2020

Anlage 04_3. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland

Anlage 05_Lesefassung der Satzung

Anlage 06_Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments Friesland in der Fassung vom 07.02.2017

Anlage 07_1. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.05.2020

Anlage 08_2. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.08.2020

Anlage 09_3. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland

Anlage 10_Lesefassung der Wahlordnung