Begründung:
In den Sitzungen des Kreistages
des Landkreises Friesland am 19.10.2016 wurde zunächst die „Satzung des
Jugendparlaments für den Landkreis Friesland“ und in der folgenden Sitzung am
14.12.2016 auch die „Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments des Landkreises
Friesland“ beschlossen.
Beide Dokumente wurden im Laufe des Jahres 2020 angepasst und die entsprechenden Änderungen durch den Kreistag des Landkreises Friesland am 18.03.2020 sowie am 15.07.2020 beschlossen.
Mit Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in diesem Jahr haben die Mitglieder des aktuellen Jugendparlaments die beiden Dokumente nochmals geprüft, inhaltliche Anpassungen vorgenommen und die Dokumente aufeinander abgestimmt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen kurz benannt:
Änderungen
der Satzung des Jugendparlaments Friesland
-
§ 6
Zusammensetzung des Jugendparlaments
Aktuell sind ein Sitz im Jugendparlament für den Kreissportbund sowie ein Sitz für den Kreisjugendring vorgesehen. Um möglichst vielen jungen Menschen die Gelegenheit zur Mitarbeit im Jugendparlament zu geben, wurde die Mitgliedschaft um „Vertreter*innen von Jugendverbänden“, also auch Einsatzorganisationen o. Ä., erweitert.
-
§ 8
Ausschüsse
In der aktiven Arbeit des Jugendparlaments Friesland und auch mit Hinblick auf die aktuell geringere Mitgliederzahl, hat sich die Bildung von eigenen, beratenden Ausschüssen als nicht praktikabel erwiesen.
Der Paragraph entfällt daher komplett.
- § 10 Wahl und Konstituierung des Jugendparlaments
Gemäß der Satzung in der Fassung vom 19.10.2016 sind alle Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt, die zwischen zwölf und einundzwanzig Jahre alt und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Friesland gemeldet sind.
Um noch mehr jungen Menschen die Mitentscheidung bei der Wahl, als auch die aktive Mitarbeit im Jugendparlament Friesland zu ermöglichen, werden künftig neben der Haupt- auch die Nebenwohnung berücksichtigt.
Weiter sollen nicht nur Deutsche, sondern auch EU-Bürgerinnen und -Bürger und Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger wählen dürfen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung sind.
Für Kandidat*innen wird der Zusatz der Duldung nicht übernommen.
Änderung
der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland
-
§ 6
Wahlvorschläge, Aufstellung der Wahlliste
In Absatz (3) wird die Zahl der einzureichenden Unterstützungsunterschriften von 20 auf 15 reduziert, um die Hürde für potentielle Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendparlament Friesland zu verringern.
Die Geschäftsordnung des Jugendparlaments Friesland bleibt von den vorstehend genannten Änderungen unberührt.
Beschlussvorschlag:
1.
Das
Gremium beschließt die 3.
Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland.
2.
Das
Gremium beschließt die 3. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments
Friesland.
Anlage(n):
Anlage 01_Satzung des
Jugendparlaments für den Landkreis Friesland in der Fassung vom 20.10.2016
Anlage 02_1. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments
Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am 01.05.2020
Anlage 03_2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments
Friesland vom 19.12.2016, in Kraft getreten am 01.08.2020
Anlage 04_3. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments
Friesland
Anlage 05_Lesefassung der Satzung
Anlage 06_Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments Friesland in der Fassung vom 07.02.2017
Anlage 07_1. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.05.2020
Anlage 08_2. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.08.2020
Anlage 09_3. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland
Anlage 10_Lesefassung der
Wahlordnung