Darstellung des
Sachverhaltes:
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind seit der Novellierung des
Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) zum 01.01.2022 verpflichtet, einen
örtlichen Pflegebericht (§ 3 NPflegeG) beim Land Niedersachsen einzureichen.
Der Bericht muss alle vier Jahre erstellt werden und ist die Basis für den
Landespflegebericht. Im Laufe des Jahres 2023 waren die Kommunen nun
aufgefordert, bis zum 31.10.2023 den örtlichen Pflegebericht beim Land
Niedersachsen einzureichen. Die Berichtserstellung steht im Zusammenhang mit
der Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte eine den örtlichen
Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur
sicherzustellen (Vgl. § 5 NPflegeG).
Der Landkreis Friesland hat den entsprechenden Bericht fristgerecht ans
Land Niedersachsen übermittelt. Der Bericht ist als Anlage beigefügt. Er
enthält u. a. Informationen zu den regionalen Gegebenheiten
(Bevölkerungsentwicklung), der Pflegebedürftigkeitsentwicklung, Informationen
zu den verschiedenen Angeboten der Pflegerischen Versorgung oder zum
Pflegepersonal bezogen auf den Landkreis Friesland. Der Bericht und die
Ergebnisse werden auch Thema bei der anstehenden örtlichen Pflegekonferenz im
Sinne des § 3 NPflegeG sein. Diese findet am 30.10.2024 im Dienstleistungszentrum
in Varel statt. Das Gremium wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Ergänzend zu den Informationen im Bericht erfolgen untern den Punkten 1
bis 3 weitere Informationen zu den Themen Ehrenamt in der Pflege, Ausbildung in
der Pflege und zur Heimaufsicht.
- Ehrenamt
in der Pflege
Der Bereich
Ehrenamt in der Pflege wird aktuell nicht unmittelbar durch den Landkreis
Friesland betreut. Im Senioren- und Pflegestützpunkt wird auf verschiedene
Hilfsangebote hingewiesen, die durch ehrenamtliche Arbeit ermöglicht werden. Zu
nennen sind:
-
Wohnberatung
-
In
Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband die Projekte „digitale
Unterstützung“ sowie „Nachbarschaftshilfe“
-
DUO
Seniorenbegleitung
-
Angebote
zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI (AzUA)
“AZuA“ nach § 45
SGB XI ist auf Seite 37 des Pflegeberichtes erläutert. Das Programm beruht auf
einer Initiative des Landes Niedersachsen. Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur
Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen. Diese wurde zum 01.01.2024 novelliert. Kern des
Programmes ist es, dass sowohl Einzelpersonen als auch gewerbetreibende
Pflegebedürftige und deren Angehörigen unterstützen und dafür 125,- €
Entlastungsbeitrag abrechnen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Anbieter
vorher ein Anerkennungsverfahren durch das Land Niedersachsen durchlaufen. Die
Anbieter erbringen keine Pflegeleistung, sondern betreuen, beaufsichtigen und
entlasten so die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen. Der Landkreis
hat bereits evaluiert, dass im Kreisgebiet entsprechende Angebote vorhanden
sind und die Anfragen beim SPN steigen. Es gilt jetzt noch stärker auf das
Programm aufmerksam zu machen, um die häusliche Pflege zu entlasten.
- Ausbildung
in der Pflege
Im Gliederungspunkt 6.3. auf Seite 50 wird auf die Pflegeausbildung im
Landkreis Friesland eingegangen. Die Pflegeausbildung wurde durch die
bundesweite Reform der generalistischen Ausbildung stark verändert. Die
Ausbildungen in der Alten,- Kranken und Kinderkrankenpflege wurden unter dem
Ausbildungsabschluss „Pflegefachfrau -/ Pflegefachmann“ zusammengefasst.
Der Landkreis Friesland hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und
bereits in 2019 das Kompetenzzentrum Pflegeausbildung (KoPF) ins Leben gerufen.
Mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 19,5 Stunden wurde eine Stelle
geschaffen, die das Pflegeausbildungszentrum Sanderbusch, das
Pflegeausbildungszentrum Varel sowie die BBS Varel bei der Reform unterstützt
hat. Die Stelle hat dazu beigetragen, dass
durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die Ausbildung im Landkreis bekannter
gemacht wurde, ferner wurde die Ausbildungsschul- und Einsatzplanung durch die
Netzwerkstelle koordiniert. Ende 2022, knapp drei Jahre nach der Reform, wurde
im Rahmen einer Evaluation entschieden, das Kompetenzzentrum Pflegeausbildung
aufzulösen. Lediglich die Einsatzplanung der BBS Varel wird seit dem 01.01.2024
nun durch den Fachbereich 51 wahrgenommen.
Wie im Pflegebericht dargestellt, unterliegt die Pflegeausbildung im Landkreis
Friesland den gleichen Entwicklungen, die sich bundesweit feststellen lassen.
Die Anzahl der Bewerbungen nimmt orientiert am Fachkräftemangel ab. Die
Abbruchquote, vor allem im 1. Jahr, ist im Vergleich zu anderen
Ausbildungsgängen mit ca. 30% relativ hoch, bei ebenfalls knapp 30% liegt die
Durchfallquote.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das Gremium wird gebeten, den örtlichen Pflegebericht im Sinne des § 3 NPflegeG und die ergänzenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage:
Örtlicher Pflegebericht des Landkreises Friesland im Sinne des § 3 NPflegeG