Darstellung des
Sachverhaltes:
Die Vorlage bezieht sich auf die Berichte
der Verwaltung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 31.05.2023
und 16.11.2023 über die Novellierung der Landesrichtlinie für Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagement. Die
Novellierung hat in der Konsequenz dazu geführt, dass die Freiwilligenagentur
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Jever in 2024 nicht durch das Land
gefördert wird. Entsprechend hat die Freiwilligenagentur ihren Betrieb zum
01.01.2024 eingestellt.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom
12.12.2023 die Regionale Stiftung der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) und
die Stiftungsverwaltung des Bezirksverbandes Oldenburg angeschrieben, den
Sachverhalt geschildert und um Prüfung einer finanziellen Zuwendung zur
Aufrechterhaltung des Betriebs der FWA gebeten. Die LzO hat mit E-Mail vom
13.12.2023 mitgeteilt, dass keine Förderung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die BVO hat Ende Januar 2024 eine anteilige Finanzierung in Aussicht gestellt.
Die dafür zu erbringenden Informationen sind dem Paritätischen
Wohlfahrtsverband am 31.01.2024 weitergeleitet worden. Die Zuwendungsgewährung
durch den BVO wird bilateral mit dem Paritätischen geregelt.
Zwischenzeitlich hat das Land Niedersachsen
bezüglich der Förderung für das Jahr 2024 wiederum die Kreisverwaltung um eine
Stellungnahme gebeten. Genauso wie in 2023 haben die Agenda Varel und der
Paritätische Wohlfahrtsverband einen Antrag auf Förderung gestellt. Mit Schreiben vom 18.01.2024 hat die
Verwaltung dem Land, orientiert an den letztjährigen Unterlagen, die
Stellungnahme zugeschickt. Dem Land wurden bei dieser Gelegenheit die
Konsequenzen der Novellierung, insbesondere die Schließung der Agentur in
Jever, mitgeteilt.
Mit E-Mail vom Freitag, den 22.03.2024 hat
das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Herr Eilers, nun
mitgeteilt, dass das Ministerium von der Möglichkeit gemäß Ziffer 5.1.2 der
Förderrichtlinie Gebrauch macht und ausnahmsweise die Förderung einer zweiten
Freiwilligenagentur im Landkreis Friesland zulässt. Entsprechend beabsichtigt
das Land, den Freiwilligenagenturen Jever und Varel jeweils eine
Landeszuwendung zu bewilligen. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung ist nicht
bekannt.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das Gremium wird gebeten den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen. Hintergrund
ist die im Mai- und Novemberausschuss vorgestellte Novellierung der
Landesrichtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen
im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und die Auswirkungen auf die
Freiwilligenagenturen im Kreisgebiet.
Anlagen:
Anlage 1:
Anschreiben LzO und Bezirksverband Oldenburg
Anlage 2:
Stellungnahme Anträge Freiwilligenagenturen 2024
Anlage 3:
E-Mail-Korrespondenz Paritätischer Wohlfahrtsverband
Anlage 4: E-Mail-Korrespondenz Nds. Landesamt Auswahlverfahren RL Bürgerschaftliches Engagement