Begründung:
Der Kreissportbund Friesland e. V. hat seine
Geschäftsstelle in der Jahnstraße 4 in Jever. Das Gebäude befindet sich nach
Aussage des 1. Vorsitzenden, Herrn Kai Langer, im Eigentum des Vereins. In der
oberen Etage des Gebäudes befindet sich der Seminarraum. Der Raum ist über eine
Treppe erreichbar. Der Kreissportbund strebt an, den großen Raum im Oberschoss
zukünftig barrierefrei erreichen zu können. Dies soll dazu dienen,
mobilitätseingeschränkten Personen in Zukunft die Möglichkeit zu geben, an
Sportangeboten oder Schulungen teilnehmen zu können. Dafür soll ein Treppenlift
installiert werden. Der Kreissportbund hat dem Antrag zwei Angebote beigefügt,
die Gesamtkosten belaufen sich zwischen 9.500,00 € bis zu 13.000,00 € inkl.
MwSt.
Der Beirat für die Belange von Menschen mit
Behinderung hat den Antrag in seinen Sitzungen am 16.06.2023, 21.09.2023 und
24.10.2023 beraten. Der Beirat hat in den Sitzungen des 16.06.2023 und
21.09.2023 beschlossen, den Kreissportbund um weitere Informationen zur
Finanzierung und zur Frequentierung der Räume zu bitten. Der Kreissportbund hat
diesbezüglich schriftlich am 07.07.2023 und 20.10.2023 geantwortet. Die
Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Im Ergebnis teilte der Kreissportbund mit,
dass noch kein Finanzplan vorliegt und die Maßnahme erst nach Zusage der Mittel
aus dem Inklusionsfonds weiterverfolgt wird. In Bezug auf die Frequentierung
liegen keine konkreten Zahlen vor. Der Kreissportbund plant, in Zukunft durch
den Lift Lehrgänge barrierefrei ausschreiben zu können und somit mehr inklusive
Angebote machen zu können.
Beratung des
Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung zum Antrag
Der Beirat empfiehlt dem zuständigen
Gremium, dem Kreissportbund einmalig die beantragte Maximalförderung aus dem
Inklusionsfonds in Höhe von 10.000,00 € für die Anschaffung eines Treppenlifts
für das Geschäftsgebäude zur Barrierefreiheit zu bewilligen. Herr Alter enthält
sich, um dem Eindruck der Befangenheit entgegenzuwirken.
Empfehlung
der Verwaltung
Entgegen der Empfehlung des Beirates
empfiehlt die Verwaltung dem Gremium, den Antrag abzulehnen. Die Verwaltung,
die die Richtlinie erarbeitet hat, sieht die Förderung von Umbaumaßnahmen oder
technischen Hilfsmitteln nicht im Einklang mit den Zielen des Inklusionsfonds.
Der Inklusionsfonds steht zur Verfügung, um innovative Projekte im Sinne der
Inklusion zu unterstützen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Kreissportbundes Friesland e. V. wird als nicht
förderfähig anerkannt. Dem Kreissportbund wird mitgeteilt, dass der Antrag
nicht förderungsfähig ist.
Anlagen:
Anlage 1: Antragschreiben Kreissportbund vom 31.03.2023
Anlage 2: Kostenvoranschläge
Anlage 3: E-Mail-Korrespondenz Stellungnahme des
Kreissportbundes