Begründung:
Mit Schreiben vom 24.01.2024 hat die
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Varel K. d. ö. R eine finanzielle Förderung
des Gemeindeausflugs zum „Park der Gärten“ in Bad Zwischenahn beantragt. Die
beantragte Summe beläuft sich auf 150,00 €.
Der Fachbereich Soziales und Senioren hat daraufhin geprüft, wie eine
Förderung bereitgestellt werden kann. Als einzige Möglichkeit wurde der
Inklusionsfonds in Betracht gezogen.
Entsprechend hat der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
sich in seiner Sitzung am 20.02.2024 mit dem Antrag beschäftigt. Der Beirat
empfiehlt dem politischen Gremium, den Antrag abzulehnen. Der Beirat begründet
dies damit, dass aus den Antragsunterlagen und entsprechender schriftlicher
Nachfrage die Inklusion von Menschen mit Behinderung nicht hinreichend
begründet ist. Ferner würde die individuelle Förderung einer Kirchengemeinde
ggfs. weitere Anträge von anderen Religionsgemeinschaften nach sich ziehen, die
durch den Restbestand des Inklusionsfonds nicht bedient werden könnten und eine
Ungleichbehandlung nach sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Varel K. d. ö. R
wird als nicht förderungsfähig angesehen. Die Evangelisch-Freikirchliche
Gemeinde Varel K. d. ö. R wird schriftlich über die Ablehnung informiert.
Anlagen:
Anlage 1:
Schriftlicher Antrag Ev.- Freikirchliche Gemeinde Varel
Anlage 2:
Schriftverkehr Fachbereich Soziales und Senioren und Ev.- Freikirchliche
Gemeinde Varel