Begründung:
Der Vorsitzende des Gedenkkreises Wehnen e.V., Herr Dr. Ingo Harms, hat mit
Datum vom 12.8.2023 einen Antrag auf Bezuschussung für die Neugestaltung der
Gedenkstätte Wehnen gestellt. Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage
verwiesen, insbesondere auf die bereits bewilligten Finanzmittel der Stiftung
Niedersächsische Gedenkstätten. Abgestimmt durch die Mitglieder des Kooperationsverbundes „Das Oldenburger Land“ –
DOL, wurde analog einer Entscheidung des Landkreises Wesermarsch vereinbart,
dass jedes Mitglied einen Beschluss über 5.000 € im Jahr 2024 herbeiführt.
Die Bedeutung der Gedenkstätte Wehnen ist als Ort der Begegnung von
Angehörigen als Bildungs- und Informationszentrum über die medizinischen
NS-Verbrechen im Land Oldenburg bekannt. Zuletzt hatte der Landkreis Friesland die
Gedenkstätte 2020 mit 8.075 Euro gefördert, Herr Dr. Harms hatte damals das
neue Gedenkstättenkonzept auch im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
vorgestellt (Vorlage 1136/2021).
Wichtig ist insbesondere auch, eine wissenschaftlich fundierte
Begleitung und Umsetzung. Diese sollte insbesondere durch die Oldenburgische
Landschaft geleistet bzw. unterstützt werden. Eine Gedenkstätte als wichtiger
Baustein der Gedenkkultur muss zwingend sorgfältig und wissenschaftlich
aufbereitet eingerichtet werden.
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Projekt insgesamt fachlich
und finanziell tragfähig umgesetzt werden kann.
Die beantragten finanziellen Mittel sind im
Haushaltsplan 2024 eingeplant.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Bezuschussung
des Gedenkkreises Wehnen e.V. vom 12.8.2023 in Höhe von 5.000 € wird unter dem
Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung und Bezuschussung durch die Landkreise
und Städte des Oldenburger Landes, sowie Unterstützung der Oldenburgischen
Landschaft für das Haushaltsjahr 2024 zugestimmt.
Anlage(n):
Anlage 1 Antrag des Gedenkkreises Wehnen
e.V. auf Bezuschussung der Gedenkstätte
Anlage 2
Finanzplan Gedenkkreis Wehnen (nur im nichtöffentlichen Teil)