Begründung:
Nach § 110 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen
Schulgesetzes muss u. a. jedem Schulausschuss eine Vertreterin oder
ein Vertreter der Eltern angehören. Gemäß § 110 Abs 4 Satz 1 beruft die
Vertretung des Schulträgers die Mitglieder nach § 110 Abs. 2 Satz 3 des Nds.
Schulgesetzes auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe. Die Vorschläge sind bindend.
Der Kreisschülerrat hat Frau Nieke Schimmack für die
Neubesetzung des Fachausschusses vorgeschlagen. Herr Tarek Löhmann wird als
Stellvertreter für Frau Nieke Schimmack benannt. Es wird um Beschlussfassung im
Sinne der Beschlussvorlage gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Neubesetzung des Ausschusses für Schule, Sport und
Kultur mit den vom Kreisschülerrat entsandten Personen wird zugestimmt.
Anlage(n):
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