Betreff
Arbeitsoffensive für Geflüchtete
Vorlage
0815/2024
Art
Infovorlage

Darstellung des Sachverhaltes:

In Deutschland werden in nahezu allen Berufsbereichen dringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht. Die Unternehmen stellen sich zunehmend auch auf ausländische Bewerberinnen und Bewerber ein.

 

Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang ihre Anstrengungen noch einmal verstärkt, um Geflüchtete schnell und möglichst nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch den sogenannten „Job-Turbo“ soll die schnellere Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten erreicht werden. Damit verbunden ist ein Aufruf an die Unternehmen, Geflüchtete verstärkt auch ohne gute Deutschkenntnisse zu beschäftigen und berufsbegleitend weiter zu qualifizieren.

 

Das Jobcenter des Landkreises Friesland betreut aktuell 786 arbeitsuchende Geflüchtete. Die am stärksten vertretenen Herkunftsländer sind - neben der Ukraine - Afghanistan, Irak, Iran und Syrien. Dabei wurden zuletzt insbesondere die ukrainischen Geflüchteten von Anfang im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration begleitet und unterstützt. Anfänglich standen in einer ersten Ankommens- und Orientierungsphase die Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund. Mittlerweile konnten viele von ihnen in Integrationskursen erste bzw. erweiterte Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben. 316 der ukrainischen Geflüchteten haben bereits einen Integrationskurs absolviert. Nun soll die Integration in Beschäftigung beschleunigt werden. Ziel ist es, Geflüchtete nach Abschluss des Integrationskurses schnell und möglichst nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Insgesamt konnten durch Unterstützung des Jobcenters in 2023 bereits 135 Integrationen in Ausbildung und Arbeit von Personen mit Fluchthintergrund erreicht werden. 95 ukrainische Geflüchtete nahmen bisher eine Arbeit- oder Ausbildung auf.

Die Arbeitsoffensive für Geflüchtete soll diese Ergebnisse noch verbessern. Das Jobcenter hat daher diverse eigene Aktionen und Maßnahmen geplant und umgesetzt, welche nachfolgend näher beschrieben werden.

 

 

a)       Einbindung und Information der Unternehmen

Das Gelingen der erfolgreichen Arbeitsmarktintegration ist von der Bereitschaft der regionalen Unternehmen, Geflüchteten eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive zu bieten, abhängig. Diesbezüglich stellt das Jobcenter Friesland ein umfangreiches Beratungsangebot für Unternehmen zur Verfügung und möchte diese für die Einstellung von Personen mit Fluchthintergrund sensibilisieren. Die Beratung der Unternehmen liegt in Zuständigkeit des eigenen Arbeitgeberservice des Jobcenters. Über diesen werden die regionalen Betriebe zu den aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten von Geflüchteten beraten und informiert. Mittels eines Informations-Flyers „Friesland startet Arbeitsoffensive für Geflüchtete“ soll das Beratungsangebot für die Unternehmen beworben werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Einstellung von Geflüchteten zu beantworten und Hürden abzubauen. Vakante Arbeits- und Ausbildungsstellen sollen akquiriert und auf die Möglichkeit der Beschäftigung von Geflüchteten geprüft werden. Bei der Feststellung von Sprachbarrieren werden Unternehmen zu den aktuellen Möglichkeiten der Sprachförderung in Unternehmen (Job-Berufssprachkurse) beraten. Auch zu Anerkennungsverfahren von in Deutschland reglementierten Berufen kann der Arbeitgeberservice des Jobcenters Friesland Beratung anbieten.

 

b)      Verstärkung der persönlichen Ansprache der Geflüchteten

Die persönliche Beratung der Leistungsbeziehenden des Jobcenters Friesland ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Integration in Beschäftigung. Insbesondere arbeitsmarktnahe Personen werden in einem zeitlich engen Turnus durch ihre Integrationsfachkraft beraten. In der Regel sind die vom Jobcenter Friesland betreuten Geflüchteten nach Abbau der Sprachbarrieren arbeitsmarktnah. Nach Beendigung der Integrations- und Sprachkurse werden sie demzufolge regelmäßiger als zuvor von der zuständigen Integrationsfachkraft zu einem persönlichen Termin eingeladen, um die erforderlichen Integrationsschritte detailliert zu besprechen.

Im Fokus dieser Beratungsgespräche steht die Sensibilisierung der geflüchteten Menschen über die Chancen von Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierung sowie die in sie gesetzten Erwartungen, beispielsweise Integration in Beschäftigung, Überwindung der Hilfebedürftigkeit, Erreichbarkeit und gesetzliche Mitwirkungspflichten. Der enge Kontakt, die Nachhaltung von abgestimmten Integrationsschritten sowie die Unterbreitung von geeigneten Arbeitsplatzangeboten und weitergehenden Unterstützungsmaßnahmen rücken das Erfordernis der zeitnahen Integration für die Leistungsbeziehenden in den Fokus der Bemühungen.

In Bezug auf die ukrainischen Geflüchteten wird das Erfordernis der zeitnahen Arbeitsmarktintegration mittels eines gemeinsamen Informationsschreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der ukrainischen Botschaft in Deutschland verstärkt. Inhaltlich wird auf die Vorteile einer Arbeitsaufnahme hingewiesen, auch in Hinblick auf die spätere Verwendung der erworbenen Kenntnisse im Heimatland. Dieses Schreiben wird den ukrainischen Geflüchteten ausgehändigt und erläutert.

 

c)       Dezentrale Jobmessen in den Städten und Gemeinden

In Kooperation mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Friesland werden dezentrale Jobmessen durchgeführt, um für die Potenziale von Geflüchteten bei der Besetzung freier Stellen zu werben. Dabei werden durch den Arbeitgeberservice des Jobcenters gezielt regionale Unternehmen unterschiedlicher Branchen beteiligt, die konkret zur Beschäftigung von Geflüchteten bereit sind. Zu diesen Jobmessen werden erwerbsfähige Geflüchtete eingeladen und durch eine persönliche Ansprache des Jobcenters auf die Teilnahme vorbereitet. Start dieser Veranstaltungsreihe ist am 15.05.2024 in den Räumlichkeiten der Gemeinde Sande.

 

d)      Arbeitgeberveranstaltungen im Jobcenter oder bei den Unternehmen

Das Jobcenter führt monatlich gemeinsam mit interessierten Unternehmen Informationsveranstaltungen für erwerbsfähige Geflüchtete durch. Im Rahmen dieser Veranstaltungen erhalten die Unternehmen die Gelegenheit, sich vor einer Gruppe von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zu präsentieren und ihre Arbeitsangebote vorzustellen. In der Regel sind Sprachmittler aus dem Beschäftigtenkreis des Unternehmens anwesend, was eine Verständigung erleichtert. In der Vergangenheit konnten über diesen Weg bereits erste Erfolge erzielt werden. Ein gutes Beispiel für dieses Format ist die im vergangenen Frühjahr durchgeführte Informationsveranstaltung für pflegerische Berufe bei den Friesland-Kliniken, zu der interessierte Geflüchtete mit Berufserfahrung im Pflegebereich eingeladen wurden. Hierüber machte das Unternehmen auf seine verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten aufmerksam, aber auch Fragen zum Anerkennungsverfahren der Berufe des Pflegebereiches konnten geklärt werden.

Regelmäßig werden auch Veranstaltungen mit Personaldienstleistern durchgeführt, über deren freie Stellen ein erster Schritt in den Arbeitsmarkt oftmals gelingt. Personaldienstleister sind sehr an der Zusammenarbeit mit dem Personenkreis der Geflüchteten interessiert und betreuen oftmals Arbeitgeberkunden, die diesem Personenkreis sehr offen gegenüberstehen.

 

e)      Stellenakquise des Arbeitgeberservice

Durch den Arbeitgeberservice des Jobcenters werden bei den Unternehmen gezielt Ausbildungs- und Arbeitsstellen für Geflüchtete akquiriert. Im Rahmen der Akquise dieser Stellen spielt die Frage des Sprachniveaus eine wesentliche Rolle. Im Bereich der Stellen mit geringerem Anforderungsniveau (Stellen für Helfer/-innen) müssen die deutschen Sprachkenntnisse nicht ausgeprägt vorhanden sein. Um ein Matching von Suchenden und Arbeitsstellen einfacher und erfolgreicher zu gestalten, werden diese Stellen unter der Kennzeichnung „#welcome“ zusammengefasst und kenntlich gemacht. Integrationsfachkräfte des Jobcenters Friesland können so direkt erkennen, dass eine Vermittlung ohne ausgeprägte Sprachkenntnisse möglich ist. Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzt diese Kennung bundesweit, so dass bei der Suche in der digitalen Jobbörse ebenfalls nach diesen Angeboten gefiltert werden kann.  

 

f)        Besondere Maßnahmeangebote

·         Neben der eigenen intensiven Beratungsarbeit nutzt das Jobcenter Friesland weiterführende Projektangebote Dritter. Zugelassene Bildungsträger bieten Maßnahmen an, die eine Integration in Arbeit oder Ausbildung zum Ziel haben. Hierbei bedient sich das Jobcenter Friesland vorwiegend Angeboten, die ein Einzel-Coaching vorhalten. Über dieses Coaching werden die Teilnehmenden eng im Integrationsprozess von den Trägern begleitet. Auch die familiäre Situation wird hierbei berücksichtigt. Das Coaching findet in der Regel aufsuchend statt. Zur Unterstützung der Arbeitsoffensive für Geflüchtete wird dieses Angebot seit April 2024 für diesen Personenkreis erweitert vorgehalten.

 

·         Das Anerkennungsverfahren von reglementierten Berufen in Deutschland ist sehr komplex. Entsprechend ist es erforderlich, zu diesem Verfahren zu beraten. Das Jobcenter Friesland arbeitet an dieser Stelle eng mit der Willkommenslotsin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Oldenburg zusammen, die zu den Erfordernissen der Anerkennung berät und Bedingungen sowie Antragserfordernisse aufzeigt. Sie führt regelmäßig Beratungen im Jobcenter Friesland durch und wird auch die regionalen Jobmessen begleiten und vor Ort sein.


 

 

·         Der pflegerische Bereich ist bezogen auf die Berufsausübung ausschließlich reglementiert. Geflüchtete, die im Herkunftsland im pflegerischen Bereich tätig waren, müssen sich ihren erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Dies bedeutet, dass ein Antrag auf Anerkennung zu stellen ist. Die Anerkennungsstelle prüft dann, welche Bereiche der Berufsausbildung nachqualifiziert werden müssen und bescheidet dies (Defizitbescheid). Über eine Kooperation mit der Gesundheits- und Krankenpflegeschule am St. Johannes Hospital in Varel (Friesland-Kliniken) sollen die festgestellten Defizite nachqualifiziert werden. Nach Anerkennung stehen so Fachkräfte des pflegerischen Bereiches dem friesischen Arbeitsmarkt zur Verfügung.

 

·         Neu angeboten werden Job-Sprachkurse (Job-BSK) für Geflüchtete. Hierfür ist der Job-Sprachkurs auf die konkrete Stelle im Unternehmen, in die der/die Geflüchtete einmündet, zugeschnitten. So werden gezielt berufsbezogene Sprachbarrieren abgebaut (Sprachförderung „on-the-job“). Die Meldung der Bedarfe auf die konkrete angestrebte oder ausgeübte Tätigkeit erfolgt in kurzen zeitlichen Abständen von drei Wochen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um zeitnah Kursangebote schaffen zu können. Werden in der Region keine Angebote für eine bestimmte Tätigkeit geschaffen, bündelt das BMAF die Bedarfe, um diese über ein digitales Angebot zu decken. 

 

g)       Beteiligung der Jugendberufsagentur

Über die Jugendberufsagentur Friesland findet eine Beratung und Betreuung der jungen Geflüchteten in Hinblick auf die Integration in Ausbildung statt. Auch Projekte Dritter werden diesbezüglich genutzt. Ein enger Kontakt zu den Schulen spielt ebenso eine wichtige Rolle. Aus den Kreisen der Elternschaft von geflüchteten Schülern kam der Wunsch auf, Informationen zum Schul- und Berufssystem in Deutschland zu erhalten. Oftmals fehlen Kenntnisse zum Ausbildungssystem und somit auch das Verständnis für das Absolvieren einer Ausbildung. Die Jugendberufsagentur Friesland plant daher einen Elternabend mit Unterstützung eines Dolmetscherdienstes.

 

h)      Öffentlichkeitsarbeit

Über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema der Arbeitsoffensive für Geflüchtete und zu den beschriebenen Aktionen und Maßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sachliche Informationen über die Potenziale von Geflüchteten bei der Besetzung freier Stellen erhalten und so dazu beitragen, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern. Durch Erfolgsgeschichten von Geflüchteten, die bereits in den Arbeitsmarkt integriert sind, können zudem weitere Geflüchtete ermutigt und Arbeitgebern aufgezeigt werden, dass Arbeitsintegration erfolgreich sein kann. Darüber hinaus werden über die Öffentlichkeitsarbeit auch Informationen über das gesamte Dienstleistungsangebot und weiterer Förderangebote für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten verbreitet (z.B. zu Sprachkursen, beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, finanzieller Unterstützung, usw.).

 

i)        Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen / Behörden

Damit die zügige Integration von Geflüchteten gelingt, findet eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Bereiche innerhalb des Landkreises statt. Die Fachbereiche Ordnung (zuständig für Ausländerangelegenheiten), Soziales und Senioren (zuständig für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sowie das Jobcenter (zuständig für die Arbeitsmarktintegration) tauschen sich kontinuierlich z.B. zu Änderungen im Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht oder Statusänderungen von Geflüchteten aus. 

Soweit möglich, werden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit in die Aktionen und Maßnahmen der Arbeitsoffensive auch Geflüchtete einbezogen, die derzeit noch nicht vom Jobcenter betreut werden, aber bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Bezogen auf die Bedarfe der Integrations- und Sprachkurse finden regelmäßig Austauschtreffen mit den Regionalberater/-innen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt. Im Rahmen dieser Treffen, an denen auch die Sprachkursträger teilnehmen, werden Angebote und Bedarfe abgestimmt und koordiniert. Der Turnus der Treffen beträgt drei Monate.

 

 


Kenntnisnahme/Empfehlung:

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsoffensive für Geflüchtete wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 1

Titel:  Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen

HSP  Nr. 1.3

Titel:  Steigerung der Qualität, Wirksamkeit und Effizienz der Beratungsleistungen…

                                                

 

                                     gez. Bruns

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

                                                             

Kämmerei                         Dezernentin                     Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.