Betreff
Bildungsregion Friesland, hier: Antrag der CDU zum Ausbau der Vernetzung im Bildungsbereich
Vorlage
427/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In der Diskussion um die Verbesserung des deutschen Bildungswesens wird auch die Notwendigkeit erörtert, Aufgaben aus den Bereichen Bildung, Erziehung und Betreuung zu einem ganzheitlichen Ansatz miteinander zu verbinden und zu einem System der integrierten Gesamtverantwortung zu entwickeln. Dabei wird immer mehr eine örtliche Verantwortung eingefordert. Zugleich erscheint die strikte Trennung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten in vielen Punkten als überholt.


In diese Richtung zielen Anträge der SPD/FDP-Gruppe – siehe Vorlage Nr. 423/2009 vom 10.02.2009 zu Punkt 6.2.1 der Tagesordnung und der hier zu beratende Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2008 (Anlage), ein Konzept zur „Bildungsvernetzung“ zu erstellen und ab 2010 umzusetzen.


Einzelheiten zu diesem Antrag ergeben sich aus der beiliegenden Konzeptskizze. Der CDU-Fraktion wird zudem Gelegenheit gegeben das Diskussionskonzept in der Sitzung zu erläutern.



Ausgangssituation:

Die politischen Ansätze werden von der Verwaltung nachhaltig unterstützt. Die Notwendigkeit einer stärkeren kommunalen Verantwortung für Schulen zeigt sich anhand einer Fülle von Punkten. Beispielhaft:


  • Bildung ist wichtiges und prägendes Zukunftsthema, insbesondere für den Landkreis Friesland als Träger der Jugendhilfe und Schulträger. Die heranwachsende Generation muss in einer Weise ausgebildet werden, die ihr in der Gemeinschaft und auf dem Arbeitsmarkt alle Möglichkeiten eröffnet. Über Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten verfügen die Landkreise aber nicht.

  • Eine stärkere örtliche Verantwortung für Schulen (und ihre Inhalte) kann zur Qualitätssicherung beitragen. Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, das die Schulträger, Träger der Schülerbeförderung und Jugendhilfeträger im Schulvorstand zwar mitwirken, aber noch kein Stimmrecht haben.

  • Eine Identifikation der Lehrerschaft mit dem örtlichen Gemeinwesen lässt sich zunehmend weniger beobachten. Eine Einbindung der Lehrkräfte in das soziale Umfeld der Schule erfolgt wenig.

  • Im Bereich der Jugendhilfe sind die Landkreise (und Städte/Gemeinden) bereits für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen vor und neben der Schule verantwortlich. Die Bildungs- und Erziehungsaufträge von Schule und Jugendhilfe haben unterschiedliche Grundlagen, berühren sich aber bzw. können sich in einzelnen Bereichen auch überschneiden. Um wirksame Hilfen einleiten oder entbehrlich zu machen. Bedarf es einen frühzeitigen Kontakts.

  • In der Ganztagsschule werden nachmittags oftmals Angebote der Musikschulen und der Volkshochschulen, Vereine und andere einbezogen, so dass eine Trennung zwischen staatlichen und kommunalen Angelegenheiten kaum noch möglich ist. Gleiches gilt für den Einsatz von Schulassistenten und Schulsekretärinnen.





Aufgabenzuständigkeit

Grundsätzlich gibt es für die Schulen im Primar- als auch im Sekundarbereich zwei verschiedene Zuständigkeiten. Dieses ist zum einen die Zuständigkeit des Landes nach §§ 112, 120 Nds. Schulgesetz (NSchG) mit der Personalhoheit für das Lehrpersonal, die Schulassistenten, die pädagogischen Mitarbeiter sowie das Betreuungspersonal an öffentlichen Schulen sowie als Schulbehörde die Entwicklung des Schulwesens und Ausübung der Fachaufsicht.


Die Aufgabenzuständigkeit des Landkreises als sächlichem Schulträger ergibt sich aus §§ 108 Abs. 1, 113 Abs. 1 NSchG; dazu gehören gem. § 102 Abs. 2 NSchG die weiterführenden Schulformen. Demnach sind gem. § 102 Abs. 2 NSchG die Städte und Gemeinden für die Grundschulen zuständig.


Zu den Sachkosten nach § 113 NSchG gehören im Wesentlichen alle einmaligen oder laufenden Kosten, die durch die bauliche Errichtung, Einrichtung, Ausstattung und Unterhaltung der Schule im weitesten Sinne entstehen. Ferner die Kosten für das kreiseigene Personal (Schulhausmeister, Schulsekretärin, Reinigungskräfte).

Regelungen durch die Länder

In Niedersachsen laufen derzeit schon diesbezüglich Schulversuche und zwei Pilotprojekte zur Bildungsregion im Emsland und Braunschweig. Unabhängig von dieser Entwicklung gibt es schon jetzt Handlungsbedarf und es bedarf einer Entwicklungskomponente vor Ort.

Finanzierung

Eine Übernahme weiterer Aufgaben (hier werden zurzeit insbesondere pädagogisch wünschenswerte Maßnahmen genannt) durch die Landkreise kann nur durch eine abgesicherte Finanzierung durch das Land in Betracht kommen.

Unabhängig davon sind aber die hier zu diskutierenden Ansätze zu sehen, für die der Landkreis selber Mittel bereitstellen müsste, und zwar für die personelle Ausstattung aber auch für Projekte (z. B. Sprachförderung).

Kompetenzen auf Kreisebene

Der Landkreis könnte die Verantwortung für die Schulen im Kreisgebiet bündeln mit seinen vielfältigen anderen Kompetenzen für junge Menschen, von der Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, den Musikschulen, der Migrationsarbeit über die berufliche Weiterbildung und Erwachsenenhilfe bis hin zur Gesundheits- und Suchprävention und zur Sozialhilfe einschl. Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche. In vielen der vorstehend genannten Bereiche findet bereits heute ein gemeindeübergreifender Interessenausgleich und eine Kooperation auf der Kreisebene zwischen Gemeinden/Städten und Landkreis Friesland statt, die durch den demografischen Wandel und damit erheblichen Rückgang der Schülerzahlen noch intensiviert werden kann und muss. Beim Landkreis angesiedelt sind Schulentwicklungs-, Jugendhilfe und Sozial- und Raumplanung.

Der Kreistag hat im Rahmen seines Beschlusses über die MEZ (Mittelfristige Entwicklungsziele) u. a. den Schwerpunkt „Bildung stärken“ mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen formuliert.

In vielen Bereichen hat der Landkreis in den letzten Jahren schon sehr erfolgreich erste thematische Schwerpunkte für die Entwicklung einer lokalen Bildungsregion initiiert.

Eigenverantwortliche Schule


Im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schulen sieht § 111 NSchG vor, dass den Schulen Mittel zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen werden. Im Rahmen der Budgetierung werden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durch die Schulen selbst bewirtschaftet. In den nächsten Wochen erhalten alle Schulen nach Abschluss des erfolgreichen Pilotprojekts „Quicken“ an den Berufsbildenden Schulen Jever und der Schule am Schlosserplatz auch eine Lizenz zum o.a. Programm, damit alle Buchungen und Bankgeschäfte selbständig in den Schulen erledigt werden können.


Auch das Land hat im Rahmen des § 111 NSchG ein Budget aus Landesmitteln für alle Schulen bereitgestellt, mit dem Landesaufgaben bestritten werden sollen.


Niedersachsen setzt auf die Eigenverantwortung aller Schulen als Basis einer neuen Steuerung zur Qualifizierung des Schulwesens. Eigenverantwortliche Schulen werden mit erweiterter Verantwortung und mit den dafür notwendigen Gestaltungsspielräumen ausgestattet sein. Dazu wurden im Schuljahr 2007/2008 in allen Schulen Schulvorstände eingerichtet, um die Eigenverantwortung sicherzustellen. Der sächliche Schulträger kann an allen Sitzungen teilnehmen, hat aber dabei kein Stimmrecht.


Ein wesentlicher Baustein der eigenverantwortlichen Schule ist es, permanent sich selbst zu evaluieren. Hierzu gehören die Überprüfung des Bildungsstandards, Vergleichsarbeiten, zentrale Prüfungen, Lernstandserhebungen etc. Die Frage stellt sich, wie sollen die Schulen sich den neuen Herausforderungen stellen? Welchen Beitrag zur Unterstützung können sie erfahren?

Ein von internationalen und nationalen Schulexperten entwickeltes Selbstevaluationsinstrument soll Schulleitungen und Kollegien helfen, Schulentwicklungsprozesse mit Hilfe von Daten zu evaluieren und zu planen: Das Steuerungsinstrument „SEIS“ (Selbstevaluation in Schulen) besteht aus einem international tragfähigen Qualitätsverständnis von guter Schule, aus Fragebögen zur Befragung von Schülern, Lehrern, Eltern, Ausbildern und sonstigen Mitarbeitern sowie einem vergleichenden Schulbericht. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Schulbericht leiten die Schulen ihre Maßnahmenplanung ab und beginnen einen Qualitätsentwicklungsprozess. Schulentwicklung wird effizienter, systematischer und nachhaltiger.
Die kreiseigenen Schulen haben eine Beteiligung am SEIS-Projekt abgelehnt. Im Landkreis Friesland werden andere Evaluationssysteme praktiziert, beispielsweise SMI, EFQM, FirstCheck-School etc. Bei den berufsbildenden Schulen ist ein anderes Programm vorgesehen (EFQM).

Schulentwicklungsplanung


Für die Schulentwicklungsplanung liegt die Zuständigkeit gem. § 26 Abs. 2 NSchG bei den kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Verpflichtung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist entfallen. Aufgrund der Genehmigung zur Errichtung der IGS und der gleichzeitigen Genehmigung der Aufhebung der Hauptschule und Realschule Schortens beginnend mit Klasse 5 sowie der demografischen Entwicklung des Landkreises hält die Verwaltung des Landkreises Friesland es für geboten, einen neuen Schulentwicklungsplan aufzustellen. Dafür ist eine Software beschafft worden, mit der u.a. die Bevölkerungsprognosen speziell für den Landkreis Friesland erstellt werden. Dem Programm liegen ausschließlich die Einwohner-, Geburten- und Sterbezahlen sowie die Wanderungsbewegungen zugrunde. Damit lassen sich wesentlich genauere Prognosen erstellen als die bisher für den Landkreis Friesland zugänglich waren. Damit lässt sich bereits frühzeitig Entwicklungen entgegensteuern, die Auswirkungen auf die Schullandschaft haben könnten. Die sich ergebenden Prognosen und Daten werden den Städten und Gemeinden für dortige Planungen zugänglich gemacht.


Schulabsentismus


Schülerinnen und Schüler im Land Niedersachsen unterliegen einer 12jährigen Schulpflicht. Diese ist in allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen abzuleisten. Sollten Schülerinnen und Schüler dieser Pflicht nicht nachkommen, melden die Schulleitungen unverzüglich andauerndes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an den Landkreis Friesland. Diese Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Geldbußen belegt. Sollten diese nicht beglichen werden, werden die Vorgänge an das Amtsgericht weitergegeben, damit die Ordnungswidrigkeiten mit Arbeitsauflagen durchgesetzt werden. Die Überwachung der Durchführung der Arbeitsauflagen wird dann wiederum durch den Landkreis Friesland sichergestellt.


Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern“


Die sog. AQB-Klasse an der Hauptschule Schortens wurde im laufenden Schuljahr 2007/2008 eingerichtet. Die 13 Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 16 Jahren stammen aus dem gesamten Landkreis Friesland und sind ausschließlich Schulverweigerer. Das Modellprojekt ist ausnehmend gut verlaufen; alle Schülerinnen und Schüler haben den Hauptschulabschluss erreicht. Aufgrund der guten Resonanz hat das Land Niedersachsen eine zweite AQB-Klasse genehmigt, die im Schuljahr 2008/2009 ebenfalls an der Hauptschule Schortens genehmigt und mit zusätzlichen Lehrerstunden ausgestattet wurde.


Einsatz von Schulsozialarbeitern


Das Land Niedersachsen bietet seit einigen Jahren die Möglichkeit im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschulen Schulsozialarbeiter einzustellen. Dabei wird der besondere Schwerpunkt der Arbeit auf den Übergang Schule/Beruf gelegt. Die eingestellten Mitarbeiter sollen die Schüler in dieser Phase begleiten und mit ihnen u.a. Bewerbungstrainings, Besuche im Arbeitsamt etc. durchführen. Acht von neun Hauptschulen (-zweigen) haben die Möglichkeit ergriffen, an diesem Projekt teilzunehmen und die Fördergelder in Höhe von bis zu 26.000 € jährlich abzurufen. Der Landkreis Friesland hat diese Anträge gestellt und unterstützt die Schulen in jeder Hinsicht.


Ganztagsschulen

Auf die Vorlage Nr. 415/2009 (TOP 3.2.3 der Tagesordnung vom 10.02.2009) wird hingewiesen.

Im vergangenen Jahr hat im Landkreis Friesland die erste Fachtagung zur Thematik Ganztagsschule stattgefunden. Auch daraus resultierend haben jetzt die ersten Grundschule ihre Bestrebungen zur Einrichtung von Ganztagsangeboten mitgeteilt.


Berufsorientierung


Schulinspektionen

Auf die Vorlage Nr. 423/2009 (TOP 6.2.1 der Tagesordnung vom 10.02.2009) wird hingewiesen. Die Inspektion dient als Grundlage für die Evaluation der Schulen, die diese auch im Rahmen des Schulvorstandes ständig weiterentwickeln. Die kreiseigenen Schulen haben auf Anfrage mitgeteilt, dass die Selbstevaluation mit dafür entwickelten Programmen durchgeführt werden sollen. Man hat sich jedoch nahezu einhellig gegen den Einsatz der SEIS-Software ausgesprochen, da andere Anbieter bevorzugt werden.


Förderung bedürftiger Schüler

a.) Bezuschussung Mittagessen

Das Land Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten des in der Schule bereitgestellten Mittagessens, sofern auch der örtliche Schulträger eine Beteiligung aufbringt.

Der Landkreis Friesland hat für die Beköstigung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern Mittel in den Haushalt eingestellt, um diesen Schülern je Mittagessen einen Kostenanteil von 1,00 € erstatten zu können. Die Schulen rechnen diese Kosten monatlich mit dem Landkreis Friesland ab.


b.) Lehr- und Lernmittelfond

Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung vom 15.08.2007 beschlossen, dass bedürftigen Schülerinnen und Schülern ein Betrag von je 20,00 € im Schuljahr zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Gelder sind auch in 2008 und 2009 wieder in den Haushalt eingestellt worden und werden über die Schulen an den genannten Personenkreis im Rahmen von Lehr- und Lernmaterialien weitergegeben.


Auch im Bereich des Überganges Kindertagesstätte / Grundschule hat der Landkreis Friesland, FB Jugend und Familie, bereits ein umfangreiches Angebot entwickelt. Im folgenden ist dieses kurz dargestellt:


Im Rahmen einer Bildungs- und Präventionsoffensive hat sich der Landkreis Friesland zum Ziel gesetzt, die Frühdiagnostik von Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern zu verbessern. Dazu gehört auch die Installierung eines Netzwerksystemes um die physischen sowie psychischen Armutsfolgen bei Kindern zu erkennen und diesen frühzeitig entgegenzusteuern.


Hauptziel des Konzeptes ist es, die vorhandenen Ressourcen von Diensten, Einrichtungen der freien sowie öffentlichen Jugendhilfe zu bündeln, um einen besseren Synergieeffekt zu erzielen.


Das Sachgebiet „frühkindliche Bildung, Erziehung, Beratung, Betreuung und Prävention“ hat ein entsprechendes Konzept eines Kooperationsprojektes „HAnd in HaND im Landkreis Friesland“ zur Vermeidung von emotionalen und physischen Armutsfolgen bei Kindern gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) entwickelt.


Vor dem Hintergrund wachsender Trägerkonkurrenz ist eine fachlich übergreifende Planung und Konzeptionsentwicklung erforderlich. Die nachhaltige Verbesserung der Lebensverhältnisse erfordert eine enge Kooperation und Abstimmung der öffentlichen und privaten Akteure. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Entwicklung des Landkreises nicht in Einzelprojekte unterschiedlicher Ausrichtungen zerfällt, die unter Umständen konkurrierende Ziele verfolgen und sich gegenseitig behindern könnten.


Durch die Regiestelle als organisatorisches Rückgrat der Bildungs- und Präventionsoffensive des Landkreises Friesland und Auskunftsstelle für Städte, Gemeinden, öffentliche sowie freie Träger und sonstige Organisationen ist eine Optimierung des Projektes „HAnd in HaND im Landkreis Friesland“ gewährleistet.


Wo wollen wir hin?

Möglichst vielen Kindern erfolgreiche Entwicklungs- und Bildungsvoraussetzungen eröffnen und diese absichern.

Den wissenschaftlich erwiesenen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu beseitigen.

Insbesondere den Kindern eine bessere Chance auf Bildung, Erziehung und Förderung und somit auf ein selbst bestimmtes Leben zu eröffnen.

Kindeswohlgefährdungen zu verhindern oder frühest möglich wahrzunehmen sowie den Einsatz von zeitnahen Hilfen zu gewährleisten, frühzeitige präventive und fachliche Unterstützung.


Was heißt das konkret ?

  • Eröffnung von Familien- und Kinderservicebüros in Schule, Kindergarten und anderen geeigneten Räumen. Kindergarten und Schule als Knotenpunkte und Orte der präventiven Kinder- und Jugendhilfe und Ort der Begegnung im Landkreis Friesland.

  • Durchführung eines einheitlichen „Beobachtungsverfahrens zur Früherkennung von Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern in Tageseinrichtungen“ in allen Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland in Kooperation mit Ärzten, Erziehern, Lehrern, Gesundheitsamt und Jugendamt


Umsetzung in der Praxis

  • Implementierung einer Regiestelle als organisatorisches Rückgrat der Bildungs- und Präventionsoffensive des Landkreises Friesland und Auskunftsstelle für Städte, Gemeinden, öffentliche sowie freie Träger und sonstige Organisationen, um eine Optimierung des Projektes HAnd in HaND im Landkreis Friesland“ zu gewährleisten.

  • Unterstützung der elterlichen Kompetenz durch das Angebot „Entspannte Eltern - glückliche Kinder“ zur Stärkung der kindlichen Resilienz im Rahmen der Präventivprojekte in Kindergarten und Grundschule sowie in anderen geeigneten Räumen.

  • Antragsbearbeitung und Koordinierung des Projektes „Brückenjahr“ -

  • - Verbesserung der Zusammenarbeit Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschule - gemäß der Richtlinie

  • Einsatz eines Beobachtungsverfahrens zur Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit von Kindern

  • Initiierung und Durchführung eines Arbeitskreises zur Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit von Kindern

  • Maßnahmen zur Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Form von Betreuungsangeboten in Kindergarten und Grundschule sowie in anderen geeigneten Räumen durch das Familien- und Kinderservicebüro mit dem Ziel, durch die Stärkung familiärer Eigenkompetenzen Benachteiligungen abzubauen sowie Lern- und Lebenswelten der Kinder besser zu verzahnen.

  • Betreuungsnetzwerk für Kinder von 0 bis 14 Jahren in Kindergarten, Schulen und anderen geeigneten Räumen

  • Regelmäßige themenbezogene Fortbildungen für Erzieher, Lehrer und Tagespflegepersonen

  • Qualitätszirkel der LeiterInnen der Tageseinrichtungen für Kinder zur Entwicklung von gemeinsamen Qualitätsstandards

  • Arbeitskreis zur Förderung von behinderten Kindern sowie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Tageseinrichtungen für Kinder zur Fortschreibung eines gemeinsamen Qualitätsicherungskonzeptes


Weiteres Vorgehen

Es ist erforderlich, eine kommunale Bildungsplanung zu entwickeln, die geeignet ist, die Vermengungen und Begrenzungen der Teilsysteme Kinder- und Jugendhilfe und Schule sowie weiteren Akteuren (z.B. VHS, JC, AA, Jugendzentren, Jugendpflege) zu überwinden und ein konsistentes Gesamtsystem für Bildung, Betreuung und Erziehung im kommunalen Raum zu entwickeln. Wir benötigen eine hauptamtliche Netzwerkpflege z. B. durch eine Servicestelle Schule und Partner, eines lokalen Bildungsbüros o. ä.


Im Mittelpunkt dieser Netzwerkarbeit stehen dabei die Kinder und Jugendlichen. Es gilt, ihre Begabungen optimal ausschöpfen zu können. Dafür gilt es, verbindliche Beteiligungsstrukturen zu schaffen. Das Denken und Handeln in Verantwortlichkeiten anstatt in Zuständigkeiten bedarf der Etablierung einer lokalen Aushandlungs- und Beteiligungskultur auf allen Ebenen. Der Landkreis Friesland ist aber dafür seinen derzeitigen Ressourcen dazu nur bedingt in der Lage.


Die Zwischenergebnisse im Modellprojekt Emsland zeigen eine positive Resonanz. Dort arbeiten bereits 103 der insgesamt 189 Schulen intensiv daran, z. B. ihre Qualität mit Unterstützung der Bildungsregion Emsland zu verbessern. So haben sich z. B. die Schulen verpflichtet, im Rahmen eines Qualifizierungsinstruments ihre Stärken und Entwicklungsfelder zu bestimmen. Hier gibt es doch bei uns auch noch erheblichen Handlungsbedarf (sh. anl. Aufstellung).

Anschließend werden die Schulen dort darin unterstützt, der Datenanalyse auch Taten folgen zu lassen. Z. B,. gibt es auch einen regionalen Entwicklungsfond, an dem teilnehmende Schulen partizipieren.


Das Modellprojekt Emsland endet Ende Juli 2009. Es wird vorgeschlagen, aufgrund der dort gemachten Ergebnisse im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten, der erste Schritte für den Aufbau einer lokalen Bildungslandschaft und die hierfür nötigen Ressourcen abbildet.


Beschlussvorschlag:

Der vorstehende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Der Aufbau einer lokalen Bildungsregion wird grundsätzlich gutgeheißen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für den Aufbau einer lokalen Bildungslandschaft zu erarbeiten und dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


gez. Lorenz

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss