Begründung:
Die Stadt Varel hat
einen Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan gefasst. Die
xx[1].
Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr.xx[2] „“
befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Dangast.
Die Stadt Varel hat
die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes LSG 110 beantragt für das
Flurstück 73/2 der Flur 2 in der Gemarkung Varel-Land mit einer Größe von 3.340
m².
Das LSG befindet
sich in Dangast, Stadt Varel und wird als LSG FRI 110 Dangast geführt.
Aus Anlass der
Jubiläumsfeierlichkeiten zum 900-jährigen Bestehen der Stadt Varel soll im
historisch künstlerisch geprägten Dangast ein Skulpturenpark durch die
ansässige Akademie Dangst Kunst & Natur e. V. entstehen, welcher zudem die
Erholungsfunktion durch den naturnahen Tourismus im Rahmen eines sensiblen
Umgangs mit und der Heranführung an die Natur stärken soll. Auf der Suche nach
einer geeigneten Fläche wurde besonderes Augenmerk auf einen Standort gelegt,
bei dem die örtlichen Strukturen möglichst wenig beeinflusst werden. Dabei
wurde die genannte Fläche identifiziert, basierend auf ihrer Größe, Lage, der
umgebenden Nutzungen bzw. Prägungen und einer faktisch nicht vorhandenen
Beeinträchtigung des Schutzzwecks aus der Landschaftsgebietsverordnung.
Das Flurstück ist
im Wesentlichen als Grünland zu charakterisieren. Im westlichen Randbereich ist
eine durchgehende Baumreihe vorhanden, welche eine optische Abschirmung zur
benachbarten landwirtschaftlichen Nutzung mit Siloplatte und Silagemieten
bietet. Zudem ist dort eine Nutzung als Fuß- und Radweg vorhanden. Der
nordwestliche Bereich dient der Versorgung mit Elektrizität in Form einer
Trafostation für das Ortsnetz. Letztere hat bereits eine deutliche Auswirkung
auf das Landschaftsbild. Nördlich wird die Fläche durch Baumstrukturen geprägt.
Angrenzend befindet sich eine geschotterte Verkehrsfläche und der Dorfkrug.
Die Fläche ist
stark durch die Lage an der Kreisstraße und am überörtlichen Rad- Gehweg
geprägt, sowie durch die angrenzende Bebauung.
Die
landschaftsbildprägenden Bäume sollen erhalten bleiben. Es wird lediglich die
bisherige Grünfläche in Anspruch genommen.
Nach Erarbeitung
eines Verordnungsentwurfes sind die Träger öffentlicher Belange sowie die
anerkannten Naturschutzverbände um Stellungnahme gebeten worden.
Zudem wurde der
Verordnungsentwurf in der Zeit vom 17.04.2024 bis 17.05.2024 öffentlich bei der
Stadt Varel und dem Landkreis Friesland ausgelegt worden.
Während
der Anhörung und der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen und Bedenken
eingegangen.
Die Fläche kann aus dem LSG herausgelöst werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes FRI 110 „Dangast“ entsprechend der Anlage.
b) Kreisausschuss
und Kreistag werden um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.
Anlage(n):
Anlage 1 - Verordnung zur Änderung der Verordnung
Anlage 2 -
Karte 1 Teillöschung
Anlage 3 - Karte 2 Teillöschung