Begründung:
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das
Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen. Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das
Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben,
in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem
Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu
diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den
Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich
der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert
vom 04.04.2024. Der Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht) und
der Schlussbericht hierzu liegen dieser Vorlage an.
Einer Stellungnahme der Verwaltung hierzu bedarf es –
aus Sicht der Verwaltung – nicht.
Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit folgenden
Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis:
16.169.427,53 Euro
außerordentliches Ergebnis: - 7.639.295,70
Euro
Jahresergebnis: 8.530.131,83 Euro (Vorjahr: 10.295.310,43 Euro)
Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den
Überschussrücklagen zuzuführen. Die Zuführungen/Verrechnungen müssen durch den
Kreistag im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss beschlossen werden.
Die Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des
Kreistages über den Jahresabschluss 2019 und die Verrechnung der
Überschussrücklagen mit dem Reinvermögen derzeit einen Bestand von
53.717.411,25 € (ordentl.: 53.717.411,25 € / außerordentl.: 0 €).
Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der Nettoposition.
Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem
Rechenschaftsbericht (ab S. 24 des Anhangs):
- Der Ergebnishaushalt 2020 ist gegenüber der Planung um 2.235.644,83 Euro
besser abgeschlossen worden (Vorjahr: 4.125.906,43 Euro).
-
Der Finanzmittelbestand ist
gegenüber dem Vorjahr um ca. 15,9 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro gestiegen.
-
Liquiditätskredite mussten
nicht aufgenommen werden.
- Das Anlagevermögen hat sich um rd. 1,9 Mio. Euro erhöht (Schulbauten,
Infrastruktur), das reine Finanzvermögen liegt bei 38 Mio. Euro.
Die Verwaltung schlägt vor,
o
den Jahresabschluss 2020 zu
beschließen,
o
zu beschließen, den
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,
o
zu beschließen, den
Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses mit der Überschussrücklage zu
verrechnen,
o
dem Landrat für das
Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2020
des Landkreises Friesland.
2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.169.427,53 Euro
wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 7.639.295,70 Euro wird
mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
4.
Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den
Jahresabschluss 2020 Entlastung.
Anlage(n):
-
Jahresabschluss:
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Ergebnisse der Teilhaushalte, die
auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden)
-
Anhang zum
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht
-
Anlagen 1-4
zum Anhang
-
Anlagen 5-8
zum Anhang
-
Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes