Darstellung des
Sachverhaltes:
Der Kreistag hatte
mit der Vorlage 0301/2022 als Ergänzung zur Vorlage 0217/2022 „Masterplan
Sportstätten 20230“ die Verwaltung beauftragt am Bundesförderprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
teilzunehmen. Aufgrund der Kurzfristigkeit zur Teilnahme am
Bundesförderprogramm konnte keine umfängliche Voruntersuchung des
Gebäudebestandes durchgeführt werden. Die Kosten für die Baumaßnahmen wurden
mit den damaligen Kostenkennwerten in Höhe von 5.200.000 € angesetzt.
Mit Schreiben vom
09. August 2023 erhielt der Landkreis den Zuwendungsbescheid über 2.340.000 €
vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumförderung (BBSR). Die Zuwendung ist
als Projektförderung als nicht zurückzahlbarer bewilligt und ist auf den
vorgenannten Höchstbetrag begrenzt.
Für den Erhalt der
o.g. Zuwendung in Höhe von max. 2.340.000 € sind die Fördervoraussetzung des
Zuwendungsgebers umzusetzen. Diese umfassen die energetische und bauliche
Sanierung sowie Modernisierung der Einrichtungen und müssen in besonderer Weise
zum Klimaschutz beitragen und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern. Nach
Abschluss der Sanierungsmaßnahme muss das Gebäude den energetischen
Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen
genügen und die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen, sowie vorbildlich
hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein
Nach
Haushaltsfreigabe im Mai 2024 wurden die Planungsleistungen für Architektur,
Elektrotechnik, Versorgungstechnik sowie Tragwerkplanung und
Schadstoffsanierung größtenteils europaweit ausgeschrieben. Nach Abschluss der
letzten Vergabeverfahren für die Planungsleistungen Ende August 2024, wurden
die Planungsbüros mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung beauftragt.
Mit Abschluss der
Vorplanungen der Architekten und Fachplaner wurde die Kostenschätzung in Höhe
von ca. 7.100.000 € dem Landkreis vorgelegt. Nach mehreren Planungsgesprächen
mit Planungsanpassungen hinsichtlich Einsparmöglichkeiten konnte die
Kostenschätzung auf 6.510.000 € reduziert werden.
Ursächlich für die
Kostensteigerung ist neben der allgemeinen Preissteigerung, insbesondere in der
Technischen Gebäudeausrüstung, (Festsetzung des Kostenrahmens 06/2022 – dabei
ließen die vom Bund gesetzten Fristen, keine Zeit für ausführliche
Untersuchungen und detaillierte Kostenschätzung zu) unter anderem der erst in
der Vorplanungsphase festgestellte statische Mangel an der Klinkerfassade.
Hier sind eingebaute
Stahlbefestigungsanker durchgerostet. Somit ist die geplante, verhältnismäßig
günstige Einblasdämmung hinfällig. Die gesamten Klinkerflächen der Sporthalle
müssen abgebrochen und durch eine, entsprechend den Anforderungen gedämmte und
vorgehängte, Fassade ersetzt werden.
Ein weiterer
Kostentreiber ist die aufwendige Schadstoffsanierung. Zwar wurden Kosten aus
anderen Projekten für die Schadstoffsanierung angesetzt, aber es wurde nach
Durchführung der Schadstoffuntersuchung ein verhältnismäßig sehr hoher Anteil
schadstoffbelasteter Bauteile an Dach-, Fassaden- und Putzflächen festgestellt.
In Summe führt dies
zu einer Kostensteigerung von ca. 1.310.000 €, jedoch ohne weitere finanziellen
Reserven. Es ist zu berücksichtigen, dass die angegebenen Kosten auf einer
Kostenschätzung basieren und hier eine Reserve von ca. 3% (190.000 €) Minimum
empfohlen wird.
Daher empfiehlt die
Verwaltung die Gesamtkosten mit 6.700.000 € im Haushaltsplan für 2025 zu
berücksichtigen.
Zum Vergleich würde
ein Neubau in vergleichbarer Größe und Ausstattung um die 9.500.000 bis
11.000.000 € kosten. Ein Neubau jedoch hätte nur in bestimmten Ausnahmefällen
gefördert werden können (z.B. bei Wirtschaftlichkeit) und kann auch nicht im
Nachgang beantragt bzw. geändert werden.
Die Gesamtkosten
inklusive der Mehrkosten werden im Haushalt 2025 veranschlagt.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Die Ausführungen der
Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
keine