Betreff
Informationsvorlage Sanierung Sporthalle an der OBS Hohenkirchen
Vorlage
1011/2025
Art
Infovorlage

Darstellung des Sachverhaltes:

Der Kreistag hatte mit der Vorlage 0301/2022 als Ergänzung zur Vorlage 0217/2022 „Masterplan Sportstätten 20230“ die Verwaltung beauftragt am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur teilzunehmen. Aufgrund der Kurzfristigkeit zur Teilnahme am Bundesförderprogramm konnte keine umfängliche Voruntersuchung des Gebäudebestandes durchgeführt werden. Die Kosten für die Baumaßnahmen wurden mit den damaligen Kostenkennwerten in Höhe von 5.200.000 € angesetzt.

Mit Schreiben vom 09. August 2023 erhielt der Landkreis den Zuwendungsbescheid über 2.340.000 € vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumförderung (BBSR). Die Zuwendung ist als Projektförderung als nicht zurückzahlbarer bewilligt und ist auf den vorgenannten Höchstbetrag begrenzt.

Für den Erhalt der o.g. Zuwendung in Höhe von max. 2.340.000 € sind die Fördervoraussetzung des Zuwendungsgebers umzusetzen. Diese umfassen die energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Einrichtungen und müssen in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme muss das Gebäude den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen und die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen, sowie vorbildlich hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein

Nach Haushaltsfreigabe im Mai 2024 wurden die Planungsleistungen für Architektur, Elektrotechnik, Versorgungstechnik sowie Tragwerkplanung und Schadstoffsanierung größtenteils europaweit ausgeschrieben. Nach Abschluss der letzten Vergabeverfahren für die Planungsleistungen Ende August 2024, wurden die Planungsbüros mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung beauftragt.

Mit Abschluss der Vorplanungen der Architekten und Fachplaner wurde die Kostenschätzung in Höhe von ca. 7.100.000 € dem Landkreis vorgelegt. Nach mehreren Planungsgesprächen mit Planungsanpassungen hinsichtlich Einsparmöglichkeiten konnte die Kostenschätzung auf 6.510.000 € reduziert werden.

Ursächlich für die Kostensteigerung ist neben der allgemeinen Preissteigerung, insbesondere in der Technischen Gebäudeausrüstung, (Festsetzung des Kostenrahmens 06/2022 – dabei ließen die vom Bund gesetzten Fristen, keine Zeit für ausführliche Untersuchungen und detaillierte Kostenschätzung zu) unter anderem der erst in der Vorplanungsphase festgestellte statische Mangel an der Klinkerfassade.

Hier sind eingebaute Stahlbefestigungsanker durchgerostet. Somit ist die geplante, verhältnismäßig günstige Einblasdämmung hinfällig. Die gesamten Klinkerflächen der Sporthalle müssen abgebrochen und durch eine, entsprechend den Anforderungen gedämmte und vorgehängte, Fassade ersetzt werden.

Ein weiterer Kostentreiber ist die aufwendige Schadstoffsanierung. Zwar wurden Kosten aus anderen Projekten für die Schadstoffsanierung angesetzt, aber es wurde nach Durchführung der Schadstoffuntersuchung ein verhältnismäßig sehr hoher Anteil schadstoffbelasteter Bauteile an Dach-, Fassaden- und Putzflächen festgestellt.

In Summe führt dies zu einer Kostensteigerung von ca. 1.310.000 €, jedoch ohne weitere finanziellen Reserven. Es ist zu berücksichtigen, dass die angegebenen Kosten auf einer Kostenschätzung basieren und hier eine Reserve von ca. 3% (190.000 €) Minimum empfohlen wird.

Daher empfiehlt die Verwaltung die Gesamtkosten mit 6.700.000 € im Haushaltsplan für 2025 zu berücksichtigen.

Zum Vergleich würde ein Neubau in vergleichbarer Größe und Ausstattung um die 9.500.000 bis 11.000.000 € kosten. Ein Neubau jedoch hätte nur in bestimmten Ausnahmefällen gefördert werden können (z.B. bei Wirtschaftlichkeit) und kann auch nicht im Nachgang beantragt bzw. geändert werden. 

Die Gesamtkosten inklusive der Mehrkosten werden im Haushalt 2025 veranschlagt.


Kenntnisnahme/Empfehlung:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 6.700.000,-

€ XXXX

€ 4.360.000

€ 2.340.000,-

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit 6.700.000 €           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.230008.500

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld: Co2-Einsparung

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP  Nr.  2.07.01 + 2.07.02

Titel: Fortsetzung der Sanierung und Instandhaltung der Schulgebäude  

                                                

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Kämmerei                         Dezernent/in                    Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlagen:

keine