Begründung:
Der Stadt Varel ist auf ihren Antrag für den Neubau der Georg-Ruseler-Schule Obenstrohe (2. Bauabschnitt) ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 865.770,54 € gewährt worden. Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen. Nach dem Verwendungsnachweis sind Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 2.036.919,11 € entstanden. Dieser Betrag ist nach § 117 Niedersächsisches Schulgesetz zuwendungsfähig. Der zuwendungsfähige Betrag ist zu einem Drittel als Darlehen zu gewähren. Das sind gerundet 679.000,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreistag das vorläufig gewährte Darlehen auf endgültig 679.000,00 € festsetzt. Es ist zinslos mit 3% jährlich zu tilgen. Tilgungsbeginn ist rückwirkend der 01.01.2007.
Beschlussvorschlag:
Das Darlehen aus der Kreisschulbaukasse an die Stadt Varel für den Neubau der Georg-Ruseler-Schule Obenstrohe (2. Bauabschnitt) wird auf endgültig 679.000,00 € festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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Erfolgte Veranschlagung Im Vermögenshaushalt HHST: 2070.92200 |
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gez. Frerichs___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |