Betreff
Naturschutzrechtliche Sicherung des EU-Vogelschutzgebietes V64 Marschen am Jadebusen
Vorlage
545/2009
Aktenzeichen
12.3.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Das Land Niedersachsen hat über die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat in der Europäischen Union die sog. „Marschen am Jadebusen“ der EU-Kommission als Gebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldet. Das Gebiet ist inzwischen gelistet, d. h., es ist eine Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt. Eine nationale Sicherung durch Unterschutzstellung nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ist bisher noch nicht erfolgt.


Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat die Landkreise Wesermarsch und Friesland mit Erlass vom 29. Juli 2009 gebeten, ein Verfahren zur Schutzgebietsausweisung des EU-Vogelschutzgebietes V64 zu beginnen und zeitnah abzuschließen. Hintergrund dieser Bitte ist die Erzielung von Rechtssicherheit für die geplante Elektrifizierung bzw. Ertüchtigung der Bahnlinie Oldenburg-Wilhelmshaven. Diese Bahnlinie tangiert sowohl im Landkreis Wesermarsch als auch im Landkreis Friesland das genannte Vogelschutzgebiet V64.


Bereits vim Oktober 2007 sind erste Gespräche mit dem Landkreis Wesermarsch sowie dem Landvolkverband Friesland als auch dem Landvolkverband Wesermarsch geführt worden.


Nach intensiven Diskussionen bestand Einvernehmen zwischen den beiden Landkreisen sowie den Kreislandvolkverbänden beider Landkreise, eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet voranzutreiben. Weiterhin bestand Einvernehmen, dass vor einer Einleitung des Verfahrens nach den Bestimmungen des § 30 NNatG analog dem Vorgehen beim EU-Vogelschutzgebiet V02 „Wangerland-binnendeichs“ Arbeitskreise zu bilden sind, die die Unterschutzstellung vorbereiten und insbesondere die Belange der Landwirtschaft als Hauptbetroffenem dieser Unterschutzstellungen berücksichtigen sollen. Die Erfahrung mit dem Unterschutzstellungsverfahren und dem vorbereitenden Arbeitskreis zeigt, dass zum einen eine Diskussion mit der Landwirtschaft als hauptbetroffener Berufsgruppe unumgänglich ist, zum anderen für die Diskussionen in einem derartigen Arbeitskreis und der Durchführung des Verfahrens gemäß § 30 NNatG eine Zeitdauer von rd. einem Jahr einzuplanen ist.


Mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch ist bereits vor Eingang des Erlasses vom 29. Juli 2009 vereinbart worden, dass kurzfristig ein Gespräch der beiden unteren Naturschutzbehörde mit dem Geschäftsführer beider Kreislandvolkverband stattfinden soll, um „einen Fahrplan“ für den Arbeitskreis und die Unterschutzstellung zu entwickeln. Einvernehmen besteht mit dem Landkreis Wesermarsch, dass mit der Unterschutzstellung kurzfristig begonnen werden soll, um nicht nur für das Projekt der DB AG klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen, sondern auch für alle anderen Vorhaben im Gebiet der EU-Vogelschutzrichtlinie V64 „Marschen am Jadebusen“.


Z. Zt. werden gemeinsam mit dem dem Landkreis Wesermarsch die Verordnungsentwürfe sowie die Abgrenzungen erarbeitet, die dann in einem gemeinsamen Arbeitskreis erörtert werden sollen.


Geplant ist der Erlass von Verordnungen jeweils für die beiden Landkreise.



Beschlussvorschlag:


Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Die Kreisverwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Unterschutzstellung des EU-Vogelschutzgebietes V64 „Marschen am Jadebusen“ als Landschaftsschutzgebiet durchzuführen.

Der Kreisausschuss wird um einen gleich lautenden Beschluss gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


___ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Übersichtskarte V 64 „Marschen am Jadebusen“