Betreff
Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Zeteler Esch"
Vorlage
561/2009
Aktenzeichen
12.3.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Im Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Friesland (1996) ist der sog. Zeteler Geestrand als landschaftsschutzwürdiger Bereich (LWB) enthalten. Dies bedeutet, dass der Landschaftsrahmenplan vorschlägt, diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet (LSG) auszuweisen.


Der zuständige Fachausschuss der Gemeinde Zetel hat inzwischen beschlossen, die Unterschutzstellung zu unterstützen und den Landkreis Friesland als untere Naturschutzbehörde zu bitten, das Verfahren gem. § 30 des Nds. Naturschutzgesetzes durchzuführen.


Mit der Gemeinde ist bereits ein erster Abgrenzungsvorschlag erarbeitet worden (s. Anlage), der sich auf den Zeteler Esch konzentriert.


Dieser Abgrenzungsvorschlag sowie ein Verordnungsentwurf, der noch erarbeitet werden muss, sollen vor Beginn des Unterschutzstellungsverfahrens mit dem Ammerländer Landvolkverband und den betroffenen Landwirten diskutiert werden.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.


Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet durchzuführen.


Der Kreisausschuss wird um einen gleich lautenden Beschluss gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Gez. Gez.

A. Tuinmann G. Peters

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Karte zum gepl. LSG „Zeteler Esch“