Begründung:


  1. Allgemeines


a) Kostenentwicklung


Hauptproblem für den Gebührenhaushalt ist die in den folgenden Jahren wesentlich höhe­re Verbandsumlage an den Zweckverband als bei der im Jahr 2008 für den Kalkulations­zeitraum 2009 bis 2011 aufgestellten Kalkulation eingeplant.

Bereits 2008 rechnete der Zweckverband mit Mehrkosten von rd. 1,4 Mio € jährlich. Hinterg­rund waren die Schwierigkeiten des Zweckverbandes mit seiner mechanisch-biolo­gischen Abfallbehandlungsanlage (MBA), die nicht die Abfallmengen durchsetzte, für die sie konzipiert war. Auf den Landkreis Friesland kamen anteilig in den nächsten Jahren da­her Mehrkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio € jährlich zu – diese waren bisher nicht eingeplant !

Die in 2008 beschlossene Gebührenkalkulation hatte im Ergebnis eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von über 16 % zur Folge.

Der Zweckverband meldet nunmehr für das Jahr 2009 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von über 650.000 € für den Landkreis Friesland an. Auch für die Folgejahre wurden seitens des Zweckverbands bei der Haushaltsplanung wesentlich höhere Verbandsumla­gezahlungen angemeldet als bei der Planung in 2008. Im Ergebnis führt dies bis zum Jahr 2012 zu Mehrforderungen seitens des Zweckverbandes in Höhe von insgesamt rd. 3.275.000 € gegenüber dem Landkreis Friesland als in der bisherigen Kalkulation einge­plant (s. Anlage 9).

Hauptgründe liegen nach Aussagen des Zweckverbandes zu rd. 50 % bei geringeren Ein­nahmen des Zweckverbandes und zu rd. 50 % bei höheren Ausgaben, die zu einem Teil auch in geplanten Investitionen in eine Trockenvergärungsanlage oder Kosten für eine et­waige Alternative begründet sind.


b) Bestimmungen des NKAG


Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenberechnung zu Grunde zulegen. Diese stellen auch den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar.

Die kalkulierten Gebührensätze bleiben vom Grundsatz für die Periode des Kalkulations­zeitraums unverändert. Ein Abbruch des Kalkulationszeitraumes und eine Neukalkulation ist aber in Fällen erheblicher Änderungen bei den Kalkulationsgrundlagen zulässig und auch geboten, um nicht trotz eindeutiger Kenntnisse bewusst in ein erhebliches Minus zu laufen.

Ein solcher Fall ist derzeit gegeben. Ohne Gebührenerhöhung würde der Abfallgebühren­haushalt nach derzeitigen Planungsdaten in ein Minus von rd. 3.370.000 € laufen (s. Anlag­e 10).

Aufgrund der erheblichen Abweichungen ist daher eine Neukalkulation zwingend erforder­lich. Es würde ansonsten auch zu einer ungleichmäßigen Belastung der Gebührenpflichti­gen kom­men. Trotz einer festgestellten Kostenunterdeckung aufgrund der erhöhten Ver­bandsumlage für 2009 würde aufgrund der bereits jetzt bekannten höheren Verbandsum­lagezahlungen in den nächsten Jahren eine noch größere Unterde­ckung bis zum Ende des Kalkulationszeitraums erwirtschaftet. Diese müsste danach durch einen er­heblichen Gebührensprung auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden. Dies ist rechtlich unzuläs­sig.

Ein Abbruch des laufenden Kalkulationszeitraums ist daher sowohl zulässig als auch rechtlich geboten.


c) Mehranforderungen des Zweckverbandes


Die Betrachtung der Abweichungen zeigt, dass die Mehranforderungen des Zweckverban­des bis zum Jahr 2012 in Höhe von rd. 3.275.000 € ungefähr dem prognostizierten Minus ohne Gebührenerhöhung in Höhe von rd. 3.370.000 € entsprechen.


Für den Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 müssen demnach pro Jahr rd. 1.100.000 € Mehrkosten durch die höhere Verbandsumlage über Gebühren umgelegt werden.


d) Ansätze Abfallwirtschaft Landkreis Friesland


Bei der Neukalkulation sind neben den Mehrkosten durch die Verbandsumlage die sonsti­gen Ansätze der Abfallwirtschaft überplant worden. Hier gab es leichte Verschiebungen, die z.T. auf der Einführung des neuen Rechnungswesens aber auch z.B. auf der Einfüh­rung der kom­munalen Altpapiertonne des Landkreises zum 01.01.2010 beruhen.

Allein aufgrund der Verschiebungen der Plandaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland wäre eine Neukalkulation und somit eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich gewesen. Letztlich neutralisieren sich diese Verschiebungen weitestgehend.

Erfreulich ist, dass auch die Umstellung auf kommunale Altpapiertonnen zum 01.01.2010 inklusive dem Er­werb der Behälter nach den Prognosewerten keine negativen Auswirkun­gen auf den Ab­fallgebührenhaushalt des Landkreises hat.

Aus Landkreis-Sicht besteht auf der Kostenseite dabei naturgemäß wenig Spielraum, da die Ausgaben im wesentlich auf Verträgen basieren und daher seit Jahren relativ konstant sind und Steigerungen auf Preisgleitklauseln und sonstigen allgemeinen Teuerungsfakto­ren beruhen.


Einzige echte Einnahmequelle für den Gebührenhaushalt sind die Abfallgebühren. Eine Steigerung der Einnahmen ist aber nur durch eine Gebührenerhöhung möglich.


Die Kalkulation geht von dem jetzigen Planungsstand beim Zweckverband aus, d.h. dem Bau und der Inbetriebnahme einer Trockenvergärungsanlage als Ergänzung der bestehen­den Nassvergärungsanlage. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde von den Gremien des Zweckverbandes bereits beschlossen.

Seitens des Landkreises wurden daher die vom Zweckverband geplanten Ansätze der Verbandsumlage auf Basis einer Trockenvergärungsanlage entsprechend übernommen.


Der Zweckverband erwartet, dass die Anlagen ab 2011 nach Fertigstellung der Trocken­vergärungsanlage stabil laufen und die jährliche Verbandsumlage sich ab 2011 auf einem niedrigeren Niveau einpendeln wird als in den Jahren 2009 und 2010.


Entsprechend dieser Vorgaben ergibt die Gebührenkalkulation 2010 bis 2012 eine Erhö­hung der Abfallgebühren um durchschnittlich rd. 11,7 % ab dem 01.01.2010.


In diesem Zusammenhang wird daraufhingewiesen, dass es durch die Aufteilung der Ab­fallgebühren in Grundstücks- und Volumengebühr nicht einen festen bzw. pauschalen Pro­zentsatz der Gebührenerhöhung gibt, son­dern Grundstücke je nach gemeldeter Personen­zahl und gewähltem Volumen und Abfuhr­rhythmus prozentual etwas höher oder niedriger belastet werden.


Beispiele: Für einen 4-Personenhaushalt mit Biotonne und 14-täglicher Restabfallabfuhr bedeu­tet dies jährliche Mehrkosten in Höhe von 30,58 € ( von 245,26 € auf 275,84 €). Pro Per­son und Monat bedeutet dies eine Erhöhung von 0,64 €.






  1. Kostenursprung


a) Konto : 445300 Erstattungen an Zweckverbände


Die Verbandsumlage an den Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland-Wittmund wird für die Jahre 2009 bis 2012 – wie vorstehend dargelegt – wesentlich höher (insge­samt rd. 3.275.000 €) ausfallen als bisher erwartet (siehe Anlage 9).


Hauptgründe sind:


  • Mindereinnahmen bei Verkäufen von Altmetall aufgrund des Einbruchs bei Vermark­tungserlösen (45.000 €/Jahr)

  • Mindereinnahmen aufgrund des Wegfalls von Siebresten aus einer zum 01.04.2009 geschlossenen Gewerbeabfallsortieranlage in Höhe von rd. 320.000 € jährlich

  • Mindereinnahmen durch verminderte Anlieferungen der Vertragspartner (über Zweckvereinbarun­gen) Wilhelmshaven, Cloppenburg, Delmenhorst, Oldenburg
    (130.000 €/Jahr)

  • Investitionskosten für neue Trockenvergärungsanlage (10.500.000 €) (300.000 €/Jahr)

  • Optimierung der Nassvergärungsanlage – Sandfang, Kühlung (1.000.000 €)
    (75.000 €/Jahr)

  • Optimierung mechanischer Anlagenteil (500.000 €) (40.000 €/Jahr)

  • Mehrkosten für zusätzliches Personal


Einen relativ grossen Anteil an den Mehrkosten (Kapitaldienst 300.000 €/Jahr) haben die von den Gremien des Zweck­verbandes beschlossenen Investitionen in die aus technischer Sicht erforderliche Trocken­vergärungsanlage als Erweiterung der bestehenden Nassvergärungsanlage. Auf die ent­sprechenden Protokolle und Beschlussfas­sungen des Zweckverbandes wird verwie­sen (siehe Anlage 11 ).

Laut Beschlussfas­sung des Zweckverbandes ist die Planung, Genehmigung und europaw­eite Ausschreibung der Trockenvergärungsanlage vorzubereiten.


b) etwaige Alternativen zur Trockenvergärung


Beim Zweckverband wurden im Vorfeld dieser Grundsatzentscheidung auch mögliche Al­ternativen zu der Anlagenerweiterung um die Trockenvergärungsanlage wie die komplette externe Entsor­gung von den bereits jetzt extern entsorgten 20.000 Mg Abfall intensiv dis­kutiert.

Das Ingenieurbüro u & i, Hannover wurde als externer Gutachter mit einer Kostengegen­überstellung einer „eigenen“ mit einer „externen“ Lösung beauftragt und hat diese im Rah­men der Verbandsversammlung am 16.06.2009 vorgestellt.


In Frage kämen dabei 2 Varianten für die zu entsorgenden 20.000 Mg Abfall:


  • Variante 1: Mitbehandlung Aurich 12.000 Mg (Obergrenze lt. Aurich), thermische Verwertung 8.000 Mg (wie bisher)

  • Variante 2: KompletteThermische Verwertung 20.000 Mg


Beide Varianten wurden jeweils mit einer best-case – 1 a) und 2 a) - und worst-case -1 b) und 2 b) - Untersuchung darge­stellt.

Bei Variante 1 ergeben sich Mehrkosten der externen Lösung gegenüber der eigenen Lö­sung mit Trockenvergärungsanlage von rd. 200.000 € (Variante 1 a)) bis 400.000 € (Vari­ante 1 b)) pro Jahr.

Bei Variante 2 ergeben sich Mehrkosten der externen Lösung gegenüber der eigenen Lö­sung von rd. 400.000 € (Variante 2 a)) bis 640.000 € (Variante 2b)) pro Jahr.


Diese Varianten sind mit ihren jeweiligen Auswirkungen in der Anlage 12 gesamtheitlich dargestellt.


Die Variante 1 a) – Mitbehandlung Aurich/ thermische Verwertung (best-case) mit Mehkos­ten von 200.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 13 und 14 darge­stellt.

Im Ergebnis hätte diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 12,64 % zur Folge.


Die Variante 1 b) – Mitbehandlung Aurich/ thermische Verwertung (worst-case) mit Mehr­kosten von 400.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 15 und 16 dar­gestellt.

Im Ergebnis hätte diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 13,80 % zur Folge.


Die Variante 2 a) – komplette thermische Verwertung (best-case) mit Mehrkosten von 400.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 17 und 18 dargestellt.

Im Ergebnis hätte diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 13,88 % zur Folge.


Die Variante 2 b) – komplette thermische Verwertung (worst-case) mit Mehrkosten von 640.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 19 und 20 dargestellt.

Im Ergebnis hätte diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 14,79 % zur Folge.

Daraus ergibt sich, dass die Trockenvergärung im Vergleich zu den anderen Varianten trotz der auch damit verbundenen Gebührenerhöhung von rd. 11,7 % die eindeutig kostengünstigste Lösung darstellt.


Die grundsätzliche Entscheidung für die Anlagenerweiterung um eine Trockenvergärungs­anlage wurde beim Zweck­verband nach Auswertung der Vergleichsrechnung getroffen. Bis zur europaweiten Aus­schreibung könnte dieser Beschluss theoretisch noch geändert oder aufgehoben werden – dabei müssen jedoch die weitreichenden Kostenfolgen berücksich­tigt werden.


Der Zweckverband weist daraufhin, dass man mit einer Trockenvergärungsanlage ener­gieautark ist und sogar Stromerzeuger mit entsprechenden Einspeiseerlösen wird. Ange­sichts steigender Energiekosten ein zusätzliches Argument für eine eigene Lösung.

Neben diesen mittel- und langfristigen monetären positiven Aspekten ist die Unabhängig­keit von externer Energiezufuhr sowie der Erzeugung von Strom und Einspeisung in das allgemeine Stromnetz auch unter klima- und energiepolitischen Aspekten als ein weiterer wegweisender Schritt anzusehen.



c) Konten Abfallwirtschaft Landkreis Friesland


Durch das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) ergeben sich beim Landkreis Fries­land Änderungen bzw. Verschiebungen zum 01.01.2009.

Die Planung auf Konten und Leistungselemente hat neben der Umbenennung teilweise auch die Zusammenfassung von „alten Haushaltsstellen“ zur Folge.


Im Wesentlichen basiert die gesamte Neuplanung auf den o.g. Kalkulationszahlen für die Jahre 2009 bis 2011. Aufgrund aktueller Erkentnisse/ Plandaten wurden Detailanpassun­gen durchgeführt.


Eine größere Veränderung stellt die Einführung der kommunalen Altpapiertonne des Land­kreises Friesland zum 01.01.2010 dar !

Unter anderem wurden in der Vertragsanpassung des bestehenden Altpapierentsorgungs­vertrags mit der Firma Nehlsen die Leasing-Konditionen für die bereits aufgestellten Altpa­piertonnen sowie ein Kontingent von 3.000 noch auszuliefernden Behältern übernommen.

Diese Kosten sind unter dem Konto „423100 Mieten und Pachten“ aufgeführt – im Jahr 2010 mit 392.700 €, für 2011 und 2012 mit jeweils 260.000 €.

Lt. Firma Nehlsen sind rd. 32.000 Papiertonnen ausgeliefert worden. 3.000 Behälter wer­den noch aus dem Bestand von Firma Nehlsen ausgeliefert. Da auf einigen Grund­stücken mehrere Altpapiertonnen stehen, geht die Verwaltung davon aus, dass bisher rund 30.000 Grundstücke mit Altpapiertonnen versorgt sind – mit den noch zu verteilenden 3.000 Be­hältern haben also rd. 33.000 Grundstücke Altpapiertonnen.

Tatsächlich gibt es im Landkreis Friesland über 43.000 veranlagte Grundstücke. Ausgelie­fert werden müssen noch Behälter an Bürgerinnen und Bürger, die sich seinerzeit mit dem Landkreis und somit dem Abfallgebührenhaushalt solidarisiert und ihre Tonnen zurückge­geben haben. Außerdem müssen noch Behälter an die Grundstücke ausgeliefert werden, bei denen Alt­papiertonnen aus sonstigen Gründen nicht angenommen wurden.

Somit ergibt sich ein möglicher Bedarf von noch rd. 10.000 auszuliefernden Behäl­tern.

Selbst,wenn man davon ausgeht, dass ein Teil der Bürger die Behälter ablehnt und über Vereinssammlung oder zentrale Standorte (Wiefels, Varel) entsorgt, muss zumindest für rd. 8.500 Behälter eine Planungssicherheit geschaffen werden, so dass im Finanzhaushalt Mehrausgaben allein für noch auszuliefernde Altpapiertonnen in Höhe von mindestens 230.000 € einzuplanen sind.

Durch die Abschreibungsdauer von 13 Jahren führen diese Investitionen zu „moderaten“ Erhöhungen im Ergebnishaushalt beim Konto „AfA auf Betriebsausstattung“ in Höhe von rd. 18.000 € jährlich.


Fest steht, dass der Überschuss aus der Altpapiersammlung über das Containersystem in Höhe von rd. 250.000 € jährlich bis Anfang 2008 aus den bekannten und öffentlich disku­tierten Gründen „abgeschmolzen“ ist (dieser Umstand war in der Kalkulation 2009 bis 2011 bereits berücksichtigt). Dieser Über­schuss hatte in der Vergangenheit als Verrechnung mit den Ausgaben bei vertraglichen Leistungen zu einer entsprechenden Reduzierung der Ausgaben bei den Unternehmerent­gelten geführt.

Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass die haushalts­nahe Erfassung über Altpapiertonnen teurer ist als die Sammlung über zentrale Depot­container.

Dennoch kann die Altpapiersammlung nach den derzeitigen Prognosedaten bei mittelfristi­ger Betrachtung mit einem Überschuss durchgeführt werden, so dass bei 10-jähri­ger Be­trachtung auch der Erwerb der Behälter aus diesem Überschuss beglichen werden kann. Die Altpapiersammlung wird demnach kostenneutral durchgeführt, was nur den wenigsten Landkreisen gelingt. Je nach Papier­preis ist danach wieder ein Überschuss zu erwarten – in jedem Fall besteht für die Bürge­rinnen und Bürger eine dauerhafte Entsorgungssicher­heit im Bereich „Altpapier“.


d) Konto „Vertragliche Leistungen“


Das Konto „ 427110 Vertragliche Leistungen“ mit seinen zahlreichen Einzelleistungen wur­de gegenüber der bisherigen Planung nach Auswertung der abgelaufenen Zeiträume an­gepasst. Zu erwähnen ist, dass die Kosten der Haushaltstelle „Leistungen an Unternehmer für Reinigung Contai­nerstellplätze“ in Höhe von rd. 70.000 € zukünftig ebenfalls im Ansatz des Kon­tos „ 427110 Vertragli­che Leistungen“ enthalten sind.

Die Kosten bei „Vertraglichen Leistungen“ bestehen aus mehreren Einzelleistun­gen, die je­weils für sich starken Schwankungen unterliegen.

Insbesondere bei Betrachtung der Leistungen für die Einführung der kommunalen Altpa­piertonne wird sich zeigen, wieviele Behälter noch ausgeliefert werden müssen (Kosten für Auslieferung) und dann regelmäßig entleert werden (Kosten der Abfuhr). Dagegen stehen die tatsächlich in den kommunalen Altpapiertonnen gesammelten Altpapiermengen (Erlös­seite), die mit den Kosten verrechnet werden.

Erst mit Ablauf des Jahres 2010 wird man genauere Erkenntnisse über die tatsächliche Ent­wicklung haben. Höhere Kosten für den Teilbereich Altpapierentsorgung sind daher nicht ausgeschlossen, können sich aber eventuell auch positi­ver gestalten.

In der Kalkulation wurde von - nach jetzigem Stand und im Vergleich zu anderen Landkrei­sen - realistischen Plandaten ausge­gangen.


Für 2009 ist es bei den Unternehmerentgelten aufgrund von Tariferhöhungen und insbe­sondere gestie­genen Dieselkosten zu einer Erhöhung von rd. 6 % kommen.

Für die Folgejahre wurde mit einer moderaten Steigerungsrate von 3 % - wie in den meis­ten Jahren zuvor - kalkuliert.


Positiv ist festzuhalten, dass der Landkreis zur Zeit sehr gute Entsorgungsverträge hat, denn im Jahr 2004 betrugen die Unternehmerentgelte nach den damaligen Entsorgungs­verträgen bereits über 4 Mio €, - und das ohne die Entsorgung des Sperrmülls, die nach den neuen Verträgen dem Auftragnehmer zusätzlich obliegt.

Auch in den Jahren 2010 und danach werden die Unternehmerentgelte bei rd. 2,3 Mio € liegen – objektiv also weiterhin sehr gute Werte.



  1. Einnahmeseite


332100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte – (bisher) Gebühreneinnahmen


Die Satzungsänderung zum Jahr 2009 ging von prognostizierten Einnahmen von rd. 9.260.000 € aus, die in dieser Höhe offenbar nicht realisiert werden können. Nach den Sollstellungen der Städte und Gemeinden werden lediglich rd. 9.100.000 € ver­einnahmt.


Neben saisonalen Schwankungen ist als Hauptgrund zu nennen, dass immer mehr Haus­halte – um Geld zu sparen – auf die 4-wöchentliche und 6-wöchentliche umgestiegen sind. Ob dieser Effekt dauerhaft anhält, kann erst nach Ablauf des Jahres 2010 gesagt werden. Die Auswirkungen einer erneuten Gebührenerhö­hung sind ebenfalls äußerst schwer zu prognostizieren.


Wenn sich viele Haushalte immer stärker für die 4- und 6-wöchentliche Abfuhr entschei­den, würden sich mittelfristig die Kosten entsprechend er­höhen.

Der vermeintliche Spareffekt kehrt sich ab einem gewissen Punkt um und führt objektiv zu mehr Kosten für den Bürger. Im Extremfall ist z.B. die 4-wöchentliche Abfuhr dann genau­so teuer wie vorher die 14-tägli­che. Objektiv würden die Bürgerinnen und Bür­ger für die „schlechtere Leistung „ - d.h. ge­ringeres Volumen bzw. „weniger Abfuhren“ bei einer „Mas­senumstellung“ auf Dauer we­sentlich mehr bezahlen, als die erhoffte Gebühren­ersparnis.

Die tatsächliche Entwicklung bleibt abzuwarten, dennoch sollten die Bürgerinnen und Bür­ger über diesen Umstand informiert sein.




  1. Abfallgebührensatzung (s. Anlage 1 und 2)


Eine Änderung der Abfallgebührensatzung ist nur für den § 3 erforderlich.


In Anlage 1 sind die durch die Neukalkulation ermittelten Gebührensätze aufgeführt.


Anlage 2 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten Gebührensätze mit den neuen Gebührensätzen.



  1. Gebührenkalkulation (s. Anlagen 3 bis 8)



Anlage 3 enthält die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ab 2005 mit dem neuen Kalkulations­zeitraum 2010 bis 2012.

Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind, insofern muss am Ende des Kalkulationszeitraums immer zwangsläufig eine 0 stehen. Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berück­sichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnah­me und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig (Entwicklung beim Zweckverband, Zuzüge, Wegzüge, Geburten usw., neue Baugebiete, Abfallmengen, Wiederbeschaffungskosten Abfallbehälter u.a.m.)


Anlage 4, 5 und 6 enthalten die Grundlagendaten und die eigentliche Kalkulation der Ge­bührensätze. Anlage 5 enthält die prognostizierte Entwicklung beim Zweckverband von 2010 bis 2012.

Leider ist eine Erhöhung der Gebührensätze angesichts der unter Ziffer 1. und 2. aufge­führten Ursachen unvermeidlich und wird zu einer durchschnittli­chen Gebührenerhöhung von rd. 11,7 % führen.


Anlage 7 und 8 enthalten Vergleiche der bisherigen mit den neuen Gebührensätzen so­wie die Auswirkungen auf die einzelnen Haushalte (pro Haushalt; pro Person; bezogen auf Jahr/ Monat).


Beschlussvorschlag:


Die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2010 einschließlich der anliegenden Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 werden beschlossen.

Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

in 2009
Mehrausgaben gegen-
über bisherigen
Planungen

Finanzierung: über Abfallgebührenmehreinnahmen


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


1.125.000
(ca.)

1.125.000
(ca.)

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit rd. 1.125.000 €

im Verwaltungshaushalt


Krause Peters

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1 - Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung

Anlage 2 - Abfallgebührensatzung – Vergleich bisherige mit neuer Satzung

Anlage 3 - Gebührenkalkulation - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012

Anlage 4 - Gebührenkalkulation – Grundlagendaten

Anlage 5 - Gebührenkalkulation – Entwicklung Zweckverband 2010 bis 2012

Anlage 6 - Gebührenkalkulation – Kalkulation/ Ermittlung der Gebührensätze

Anlage 7 - Gebührenvergleich bisherige/ neue Gebührensätze

Anlage 8 - Gebührenübersicht/ Auswirkungen auf Gebühren pro Haushalt und pro Person

Anlage 9 - Abweichungen der Planungen des Zweckverbandes gegenüber der

Planung 2009 und Gesamtauswirkungen

Anlage 10 - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis 2012 ohne Gebührenerhöhung
Anlage 11 – Auszug aus der Niederschrift Umbau Mechanik
- Auszug aus der Niederschrift Errichtung Trockenvergärung
- Gutachten
- Vertraulich -, Gesamte Anlage 11 liegt nur den Kreistagsabgeordneten vor.

Anlage 12 - Zweckverband – Gesamtdarstellung der Alternativen/ externe Entsorgung

Anlage 13 - Zweckverband – Variante 1 a / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Anlage 14 - Zweckverband – Variante 1 a / Auswirkungen auf Gebühren

Anlage 15 - Zweckverband – Variante 1 b / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Anlage 16 - Zweckverband – Variante 1 b / Auswirkungen auf Gebühren

Anlage 17 - Zweckverband – Variante 2 a / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Anlage 18 - Zweckverband – Variante 2 a / Auswirkungen auf Gebühren

Anlage 19 - Zweckverband – Variante 2 b / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Anlage 20 - Zweckverband – Variante 2 b / Auswirkungen auf Gebühren