Begründung:
Allgemeines
a) Kostenentwicklung
Hauptproblem für den Gebührenhaushalt ist die in den folgenden Jahren wesentlich höhere Verbandsumlage an den Zweckverband als bei der im Jahr 2008 für den Kalkulationszeitraum 2009 bis 2011 aufgestellten Kalkulation eingeplant.
Bereits 2008 rechnete der Zweckverband mit Mehrkosten von rd. 1,4 Mio € jährlich. Hintergrund waren die Schwierigkeiten des Zweckverbandes mit seiner mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA), die nicht die Abfallmengen durchsetzte, für die sie konzipiert war. Auf den Landkreis Friesland kamen anteilig in den nächsten Jahren daher Mehrkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio € jährlich zu – diese waren bisher nicht eingeplant !
Die in 2008 beschlossene Gebührenkalkulation hatte im Ergebnis eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von über 16 % zur Folge.
Der Zweckverband meldet nunmehr für das Jahr 2009 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von über 650.000 € für den Landkreis Friesland an. Auch für die Folgejahre wurden seitens des Zweckverbands bei der Haushaltsplanung wesentlich höhere Verbandsumlagezahlungen angemeldet als bei der Planung in 2008. Im Ergebnis führt dies bis zum Jahr 2012 zu Mehrforderungen seitens des Zweckverbandes in Höhe von insgesamt rd. 3.275.000 € gegenüber dem Landkreis Friesland als in der bisherigen Kalkulation eingeplant (s. Anlage 9).
Hauptgründe liegen nach Aussagen des Zweckverbandes zu rd. 50 % bei geringeren Einnahmen des Zweckverbandes und zu rd. 50 % bei höheren Ausgaben, die zu einem Teil auch in geplanten Investitionen in eine Trockenvergärungsanlage oder Kosten für eine etwaige Alternative begründet sind.
b) Bestimmungen des NKAG
Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenberechnung zu Grunde zulegen. Diese stellen auch den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar.
Die kalkulierten Gebührensätze bleiben vom Grundsatz für die Periode des Kalkulationszeitraums unverändert. Ein Abbruch des Kalkulationszeitraumes und eine Neukalkulation ist aber in Fällen erheblicher Änderungen bei den Kalkulationsgrundlagen zulässig und auch geboten, um nicht trotz eindeutiger Kenntnisse bewusst in ein erhebliches Minus zu laufen.
Ein solcher Fall ist derzeit gegeben. Ohne Gebührenerhöhung würde der Abfallgebührenhaushalt nach derzeitigen Planungsdaten in ein Minus von rd. 3.370.000 € laufen (s. Anlage 10).
Aufgrund der erheblichen Abweichungen ist daher eine Neukalkulation zwingend erforderlich. Es würde ansonsten auch zu einer ungleichmäßigen Belastung der Gebührenpflichtigen kommen. Trotz einer festgestellten Kostenunterdeckung aufgrund der erhöhten Verbandsumlage für 2009 würde aufgrund der bereits jetzt bekannten höheren Verbandsumlagezahlungen in den nächsten Jahren eine noch größere Unterdeckung bis zum Ende des Kalkulationszeitraums erwirtschaftet. Diese müsste danach durch einen erheblichen Gebührensprung auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden. Dies ist rechtlich unzulässig.
Ein Abbruch des laufenden Kalkulationszeitraums ist daher sowohl zulässig als auch rechtlich geboten.
c) Mehranforderungen des Zweckverbandes
Die Betrachtung der Abweichungen zeigt, dass die Mehranforderungen des Zweckverbandes bis zum Jahr 2012 in Höhe von rd. 3.275.000 € ungefähr dem prognostizierten Minus ohne Gebührenerhöhung in Höhe von rd. 3.370.000 € entsprechen.
Für den Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 müssen demnach pro Jahr rd. 1.100.000 € Mehrkosten durch die höhere Verbandsumlage über Gebühren umgelegt werden.
d) Ansätze Abfallwirtschaft Landkreis Friesland
Bei der Neukalkulation sind neben den Mehrkosten durch die Verbandsumlage die sonstigen Ansätze der Abfallwirtschaft überplant worden. Hier gab es leichte Verschiebungen, die z.T. auf der Einführung des neuen Rechnungswesens aber auch z.B. auf der Einführung der kommunalen Altpapiertonne des Landkreises zum 01.01.2010 beruhen.
Allein aufgrund der Verschiebungen der Plandaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland wäre eine Neukalkulation und somit eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich gewesen. Letztlich neutralisieren sich diese Verschiebungen weitestgehend.
Erfreulich ist, dass auch die Umstellung auf kommunale Altpapiertonnen zum 01.01.2010 inklusive dem Erwerb der Behälter nach den Prognosewerten keine negativen Auswirkungen auf den Abfallgebührenhaushalt des Landkreises hat.
Aus Landkreis-Sicht besteht auf der Kostenseite dabei naturgemäß wenig Spielraum, da die Ausgaben im wesentlich auf Verträgen basieren und daher seit Jahren relativ konstant sind und Steigerungen auf Preisgleitklauseln und sonstigen allgemeinen Teuerungsfaktoren beruhen.
Einzige echte Einnahmequelle für den Gebührenhaushalt sind die Abfallgebühren. Eine Steigerung der Einnahmen ist aber nur durch eine Gebührenerhöhung möglich.
Die Kalkulation geht von dem jetzigen Planungsstand beim Zweckverband aus, d.h. dem Bau und der Inbetriebnahme einer Trockenvergärungsanlage als Ergänzung der bestehenden Nassvergärungsanlage. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde von den Gremien des Zweckverbandes bereits beschlossen.
Seitens des Landkreises wurden daher die vom Zweckverband geplanten Ansätze der Verbandsumlage auf Basis einer Trockenvergärungsanlage entsprechend übernommen.
Der Zweckverband erwartet, dass die Anlagen ab 2011 nach Fertigstellung der Trockenvergärungsanlage stabil laufen und die jährliche Verbandsumlage sich ab 2011 auf einem niedrigeren Niveau einpendeln wird als in den Jahren 2009 und 2010.
Entsprechend dieser Vorgaben ergibt die Gebührenkalkulation 2010 bis 2012 eine Erhöhung der Abfallgebühren um durchschnittlich rd. 11,7 % ab dem 01.01.2010.
In diesem Zusammenhang wird daraufhingewiesen, dass es durch die Aufteilung der Abfallgebühren in Grundstücks- und Volumengebühr nicht einen festen bzw. pauschalen Prozentsatz der Gebührenerhöhung gibt, sondern Grundstücke je nach gemeldeter Personenzahl und gewähltem Volumen und Abfuhrrhythmus prozentual etwas höher oder niedriger belastet werden.
Beispiele: Für einen 4-Personenhaushalt mit Biotonne und 14-täglicher Restabfallabfuhr bedeutet dies jährliche Mehrkosten in Höhe von 30,58 € ( von 245,26 € auf 275,84 €). Pro Person und Monat bedeutet dies eine Erhöhung von 0,64 €.
Kostenursprung
a) Konto : 445300 Erstattungen an Zweckverbände
Die Verbandsumlage an den Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland-Wittmund wird für die Jahre 2009 bis 2012 – wie vorstehend dargelegt – wesentlich höher (insgesamt rd. 3.275.000 €) ausfallen als bisher erwartet (siehe Anlage 9).
Hauptgründe sind:
Mindereinnahmen bei Verkäufen von Altmetall aufgrund des Einbruchs bei Vermarktungserlösen (45.000 €/Jahr)
Mindereinnahmen aufgrund des Wegfalls von Siebresten aus einer zum 01.04.2009 geschlossenen Gewerbeabfallsortieranlage in Höhe von rd. 320.000 € jährlich
Mindereinnahmen durch verminderte Anlieferungen der Vertragspartner (über Zweckvereinbarungen) Wilhelmshaven, Cloppenburg, Delmenhorst, Oldenburg
(130.000 €/Jahr)Investitionskosten für neue Trockenvergärungsanlage (10.500.000 €) (300.000 €/Jahr)
Optimierung der Nassvergärungsanlage – Sandfang, Kühlung (1.000.000 €)
(75.000 €/Jahr)Optimierung mechanischer Anlagenteil (500.000 €) (40.000 €/Jahr)
Mehrkosten für zusätzliches Personal
Einen relativ grossen Anteil an den Mehrkosten (Kapitaldienst 300.000 €/Jahr) haben die von den Gremien des Zweckverbandes beschlossenen Investitionen in die aus technischer Sicht erforderliche Trockenvergärungsanlage als Erweiterung der bestehenden Nassvergärungsanlage. Auf die entsprechenden Protokolle und Beschlussfassungen des Zweckverbandes wird verwiesen (siehe Anlage 11 ).
Laut Beschlussfassung des Zweckverbandes ist die Planung, Genehmigung und europaweite Ausschreibung der Trockenvergärungsanlage vorzubereiten.
b) etwaige Alternativen zur Trockenvergärung
Beim Zweckverband wurden im Vorfeld dieser Grundsatzentscheidung auch mögliche Alternativen zu der Anlagenerweiterung um die Trockenvergärungsanlage wie die komplette externe Entsorgung von den bereits jetzt extern entsorgten 20.000 Mg Abfall intensiv diskutiert.
Das Ingenieurbüro u & i, Hannover wurde als externer Gutachter mit einer Kostengegenüberstellung einer „eigenen“ mit einer „externen“ Lösung beauftragt und hat diese im Rahmen der Verbandsversammlung am 16.06.2009 vorgestellt.
In Frage kämen dabei 2 Varianten für die zu entsorgenden 20.000 Mg Abfall:
Variante 1: Mitbehandlung Aurich 12.000 Mg (Obergrenze lt. Aurich), thermische Verwertung 8.000 Mg (wie bisher)
Variante 2: KompletteThermische Verwertung 20.000 Mg
Beide Varianten wurden jeweils mit einer best-case – 1 a) und 2 a) - und worst-case -1 b) und 2 b) - Untersuchung dargestellt.
Bei Variante 1 ergeben sich Mehrkosten der externen Lösung gegenüber der eigenen Lösung mit Trockenvergärungsanlage von rd. 200.000 € (Variante 1 a)) bis 400.000 € (Variante 1 b)) pro Jahr.
Bei Variante 2 ergeben sich Mehrkosten der externen Lösung gegenüber der eigenen Lösung von rd. 400.000 € (Variante 2 a)) bis 640.000 € (Variante 2b)) pro Jahr.
Diese Varianten sind mit ihren jeweiligen Auswirkungen in der Anlage 12 gesamtheitlich dargestellt.
Die Variante 1 a) – Mitbehandlung Aurich/ thermische Verwertung (best-case) mit Mehkosten von 200.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 13 und 14 dargestellt.
Im Ergebnis hätte diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 12,64 % zur Folge.
Die Variante 1 b) – Mitbehandlung Aurich/ thermische Verwertung (worst-case) mit Mehrkosten von 400.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 15 und 16 dargestellt.
Im Ergebnis hätte diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 13,80 % zur Folge.
Die Variante 2 a) – komplette thermische Verwertung (best-case) mit Mehrkosten von 400.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 17 und 18 dargestellt.
Im Ergebnis hätte diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 13,88 % zur Folge.
Die Variante 2 b) – komplette thermische Verwertung (worst-case) mit Mehrkosten von 640.000 € pro Jahr und deren Auswirkungen ist in den Anlagen 19 und 20 dargestellt.
Im Ergebnis hätte
diese Variante eine Gebührenerhöhung um rd. 14,79 % zur
Folge.
Daraus ergibt sich, dass die Trockenvergärung im
Vergleich zu den anderen Varianten trotz der auch damit verbundenen
Gebührenerhöhung von rd. 11,7 % die eindeutig
kostengünstigste Lösung darstellt.
Die grundsätzliche Entscheidung für die Anlagenerweiterung um eine Trockenvergärungsanlage wurde beim Zweckverband nach Auswertung der Vergleichsrechnung getroffen. Bis zur europaweiten Ausschreibung könnte dieser Beschluss theoretisch noch geändert oder aufgehoben werden – dabei müssen jedoch die weitreichenden Kostenfolgen berücksichtigt werden.
Der Zweckverband weist daraufhin, dass man mit einer Trockenvergärungsanlage energieautark ist und sogar Stromerzeuger mit entsprechenden Einspeiseerlösen wird. Angesichts steigender Energiekosten ein zusätzliches Argument für eine eigene Lösung.
Neben diesen mittel- und langfristigen monetären positiven Aspekten ist die Unabhängigkeit von externer Energiezufuhr sowie der Erzeugung von Strom und Einspeisung in das allgemeine Stromnetz auch unter klima- und energiepolitischen Aspekten als ein weiterer wegweisender Schritt anzusehen.
c) Konten Abfallwirtschaft Landkreis Friesland
Durch das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) ergeben sich beim Landkreis Friesland Änderungen bzw. Verschiebungen zum 01.01.2009.
Die Planung auf Konten und Leistungselemente hat neben der Umbenennung teilweise auch die Zusammenfassung von „alten Haushaltsstellen“ zur Folge.
Im Wesentlichen basiert die gesamte Neuplanung auf den o.g. Kalkulationszahlen für die Jahre 2009 bis 2011. Aufgrund aktueller Erkentnisse/ Plandaten wurden Detailanpassungen durchgeführt.
Eine größere Veränderung stellt die Einführung der kommunalen Altpapiertonne des Landkreises Friesland zum 01.01.2010 dar !
Unter anderem wurden in der Vertragsanpassung des bestehenden Altpapierentsorgungsvertrags mit der Firma Nehlsen die Leasing-Konditionen für die bereits aufgestellten Altpapiertonnen sowie ein Kontingent von 3.000 noch auszuliefernden Behältern übernommen.
Diese Kosten sind unter dem Konto „423100 Mieten und Pachten“ aufgeführt – im Jahr 2010 mit 392.700 €, für 2011 und 2012 mit jeweils 260.000 €.
Lt. Firma Nehlsen sind rd. 32.000 Papiertonnen ausgeliefert worden. 3.000 Behälter werden noch aus dem Bestand von Firma Nehlsen ausgeliefert. Da auf einigen Grundstücken mehrere Altpapiertonnen stehen, geht die Verwaltung davon aus, dass bisher rund 30.000 Grundstücke mit Altpapiertonnen versorgt sind – mit den noch zu verteilenden 3.000 Behältern haben also rd. 33.000 Grundstücke Altpapiertonnen.
Tatsächlich gibt es im Landkreis Friesland über 43.000 veranlagte Grundstücke. Ausgeliefert werden müssen noch Behälter an Bürgerinnen und Bürger, die sich seinerzeit mit dem Landkreis und somit dem Abfallgebührenhaushalt solidarisiert und ihre Tonnen zurückgegeben haben. Außerdem müssen noch Behälter an die Grundstücke ausgeliefert werden, bei denen Altpapiertonnen aus sonstigen Gründen nicht angenommen wurden.
Somit ergibt sich ein möglicher Bedarf von noch rd. 10.000 auszuliefernden Behältern.
Selbst,wenn man davon ausgeht, dass ein Teil der Bürger die Behälter ablehnt und über Vereinssammlung oder zentrale Standorte (Wiefels, Varel) entsorgt, muss zumindest für rd. 8.500 Behälter eine Planungssicherheit geschaffen werden, so dass im Finanzhaushalt Mehrausgaben allein für noch auszuliefernde Altpapiertonnen in Höhe von mindestens 230.000 € einzuplanen sind.
Durch die Abschreibungsdauer von 13 Jahren führen diese Investitionen zu „moderaten“ Erhöhungen im Ergebnishaushalt beim Konto „AfA auf Betriebsausstattung“ in Höhe von rd. 18.000 € jährlich.
Fest steht, dass der Überschuss aus der Altpapiersammlung über das Containersystem in Höhe von rd. 250.000 € jährlich bis Anfang 2008 aus den bekannten und öffentlich diskutierten Gründen „abgeschmolzen“ ist (dieser Umstand war in der Kalkulation 2009 bis 2011 bereits berücksichtigt). Dieser Überschuss hatte in der Vergangenheit als Verrechnung mit den Ausgaben bei vertraglichen Leistungen zu einer entsprechenden Reduzierung der Ausgaben bei den Unternehmerentgelten geführt.
Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass die haushaltsnahe Erfassung über Altpapiertonnen teurer ist als die Sammlung über zentrale Depotcontainer.
Dennoch kann die Altpapiersammlung nach den derzeitigen Prognosedaten bei mittelfristiger Betrachtung mit einem Überschuss durchgeführt werden, so dass bei 10-jähriger Betrachtung auch der Erwerb der Behälter aus diesem Überschuss beglichen werden kann. Die Altpapiersammlung wird demnach kostenneutral durchgeführt, was nur den wenigsten Landkreisen gelingt. Je nach Papierpreis ist danach wieder ein Überschuss zu erwarten – in jedem Fall besteht für die Bürgerinnen und Bürger eine dauerhafte Entsorgungssicherheit im Bereich „Altpapier“.
d) Konto „Vertragliche Leistungen“
Das Konto „ 427110 Vertragliche Leistungen“ mit seinen zahlreichen Einzelleistungen wurde gegenüber der bisherigen Planung nach Auswertung der abgelaufenen Zeiträume angepasst. Zu erwähnen ist, dass die Kosten der Haushaltstelle „Leistungen an Unternehmer für Reinigung Containerstellplätze“ in Höhe von rd. 70.000 € zukünftig ebenfalls im Ansatz des Kontos „ 427110 Vertragliche Leistungen“ enthalten sind.
Die Kosten bei „Vertraglichen Leistungen“ bestehen aus mehreren Einzelleistungen, die jeweils für sich starken Schwankungen unterliegen.
Insbesondere bei Betrachtung der Leistungen für die Einführung der kommunalen Altpapiertonne wird sich zeigen, wieviele Behälter noch ausgeliefert werden müssen (Kosten für Auslieferung) und dann regelmäßig entleert werden (Kosten der Abfuhr). Dagegen stehen die tatsächlich in den kommunalen Altpapiertonnen gesammelten Altpapiermengen (Erlösseite), die mit den Kosten verrechnet werden.
Erst mit Ablauf des Jahres 2010 wird man genauere Erkenntnisse über die tatsächliche Entwicklung haben. Höhere Kosten für den Teilbereich Altpapierentsorgung sind daher nicht ausgeschlossen, können sich aber eventuell auch positiver gestalten.
In der Kalkulation wurde von - nach jetzigem Stand und im Vergleich zu anderen Landkreisen - realistischen Plandaten ausgegangen.
Für 2009 ist es bei den Unternehmerentgelten aufgrund von Tariferhöhungen und insbesondere gestiegenen Dieselkosten zu einer Erhöhung von rd. 6 % kommen.
Für die Folgejahre wurde mit einer moderaten Steigerungsrate von 3 % - wie in den meisten Jahren zuvor - kalkuliert.
Positiv ist festzuhalten, dass der Landkreis zur Zeit sehr gute Entsorgungsverträge hat, denn im Jahr 2004 betrugen die Unternehmerentgelte nach den damaligen Entsorgungsverträgen bereits über 4 Mio €, - und das ohne die Entsorgung des Sperrmülls, die nach den neuen Verträgen dem Auftragnehmer zusätzlich obliegt.
Auch in den Jahren 2010 und danach werden die Unternehmerentgelte bei rd. 2,3 Mio € liegen – objektiv also weiterhin sehr gute Werte.
Einnahmeseite
332100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte – (bisher) Gebühreneinnahmen
Die Satzungsänderung zum Jahr 2009 ging von prognostizierten Einnahmen von rd. 9.260.000 € aus, die in dieser Höhe offenbar nicht realisiert werden können. Nach den Sollstellungen der Städte und Gemeinden werden lediglich rd. 9.100.000 € vereinnahmt.
Neben saisonalen Schwankungen ist als Hauptgrund zu nennen, dass immer mehr Haushalte – um Geld zu sparen – auf die 4-wöchentliche und 6-wöchentliche umgestiegen sind. Ob dieser Effekt dauerhaft anhält, kann erst nach Ablauf des Jahres 2010 gesagt werden. Die Auswirkungen einer erneuten Gebührenerhöhung sind ebenfalls äußerst schwer zu prognostizieren.
Wenn sich viele Haushalte immer stärker für die 4- und 6-wöchentliche Abfuhr entscheiden, würden sich mittelfristig die Kosten entsprechend erhöhen.
Der vermeintliche Spareffekt kehrt sich ab einem gewissen Punkt um und führt objektiv zu mehr Kosten für den Bürger. Im Extremfall ist z.B. die 4-wöchentliche Abfuhr dann genauso teuer wie vorher die 14-tägliche. Objektiv würden die Bürgerinnen und Bürger für die „schlechtere Leistung „ - d.h. geringeres Volumen bzw. „weniger Abfuhren“ bei einer „Massenumstellung“ auf Dauer wesentlich mehr bezahlen, als die erhoffte Gebührenersparnis.
Die tatsächliche Entwicklung bleibt abzuwarten, dennoch sollten die Bürgerinnen und Bürger über diesen Umstand informiert sein.
Abfallgebührensatzung (s. Anlage 1 und 2)
Eine Änderung der Abfallgebührensatzung ist nur für den § 3 erforderlich.
In Anlage 1 sind die durch die Neukalkulation ermittelten Gebührensätze aufgeführt.
Anlage 2 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten Gebührensätze mit den neuen Gebührensätzen.
Gebührenkalkulation (s. Anlagen 3 bis 8)
Anlage 3 enthält die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ab 2005 mit dem neuen Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012.
Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind, insofern muss am Ende des Kalkulationszeitraums immer zwangsläufig eine 0 stehen. Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig (Entwicklung beim Zweckverband, Zuzüge, Wegzüge, Geburten usw., neue Baugebiete, Abfallmengen, Wiederbeschaffungskosten Abfallbehälter u.a.m.)
Anlage 4, 5 und 6 enthalten die Grundlagendaten und die eigentliche Kalkulation der Gebührensätze. Anlage 5 enthält die prognostizierte Entwicklung beim Zweckverband von 2010 bis 2012.
Leider ist eine Erhöhung der Gebührensätze angesichts der unter Ziffer 1. und 2. aufgeführten Ursachen unvermeidlich und wird zu einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von rd. 11,7 % führen.
Anlage 7 und 8 enthalten Vergleiche der bisherigen mit den neuen Gebührensätzen sowie die Auswirkungen auf die einzelnen Haushalte (pro Haushalt; pro Person; bezogen auf Jahr/ Monat).
Beschlussvorschlag:
Die 2.
Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung
mit Wirkung vom 01.01.2010 einschließlich der anliegenden
Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 werden
beschlossen.
Kreisausschuss und Kreistag werden um
gleichlautende Beschlussfassung gebeten.
Finanzielle Auswirkungen: Ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten in
2009 |
Finanzierung: über Abfallgebührenmehreinnahmen
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
|
Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
|
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€ |
€
1.125.000 |
€
1.125.000 |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit rd. 1.125.000 € |
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Krause Peters Sachbearbeiter Fachbereichsleiter |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
|
Enthaltungen
|
Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlagen:
Anlage 1 - Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung
Anlage 2 - Abfallgebührensatzung – Vergleich bisherige mit neuer Satzung
Anlage 3 - Gebührenkalkulation - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012
Anlage 4 - Gebührenkalkulation – Grundlagendaten
Anlage 5 - Gebührenkalkulation – Entwicklung Zweckverband 2010 bis 2012
Anlage 6 - Gebührenkalkulation – Kalkulation/ Ermittlung der Gebührensätze
Anlage 7 - Gebührenvergleich bisherige/ neue Gebührensätze
Anlage 8 - Gebührenübersicht/ Auswirkungen auf Gebühren pro Haushalt und pro Person
Anlage 9 - Abweichungen der Planungen des Zweckverbandes gegenüber der
Planung 2009 und Gesamtauswirkungen
Anlage 10 -
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis 2012 ohne Gebührenerhöhung
Anlage
11 – Auszug aus der Niederschrift Umbau Mechanik
- Auszug aus der Niederschrift Errichtung Trockenvergärung
- Gutachten
- Vertraulich -, Gesamte Anlage 11 liegt nur den
Kreistagsabgeordneten vor.
Anlage 12 - Zweckverband – Gesamtdarstellung der Alternativen/ externe Entsorgung
Anlage 13 - Zweckverband – Variante 1 a / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Anlage 14 - Zweckverband – Variante 1 a / Auswirkungen auf Gebühren
Anlage 15 - Zweckverband – Variante 1 b / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Anlage 16 - Zweckverband – Variante 1 b / Auswirkungen auf Gebühren
Anlage 17 - Zweckverband – Variante 2 a / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Anlage 18 - Zweckverband – Variante 2 a / Auswirkungen auf Gebühren
Anlage 19 - Zweckverband – Variante 2 b / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Anlage 20 - Zweckverband – Variante 2 b / Auswirkungen auf Gebühren