Begründung:
Ausgangslage
Nach dem Ausscheiden der Kreisjugendpflegerin sollte man sich bei der Neuaufstellung der Kreisjugendpflege den neuen Anforderungen an ein modernes Jugendamt stellen und die Aspekte der Effizienz und Effektivität von Leistungen in der Jugendpflege/ Jugendschutz stärker befolgen. Unter der Berücksichtigung der in der Vergangenheit geleisteten Arbeit und unter Berücksichtigung der gesetzlichen und öffentlichen Anforderungen möchte der Fachbereich 22 einer anderen Leistungsanforderung gerecht werden, entsprechend der Definition der Jugendämter, dargestellt und bearbeitet auf der großen Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter des Landes Niedersachsen AGJÄ in Hildesheim. Zur Umsetzung unterschiedlicher Möglichkeiten und den damit verbundenen Leistungsstandards möchte der Fachbereich 22 folgenden Vorschlag machen:
Konzeptionelle Umsetzung
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe und so wollen wir sachgebietsübergreifend das fachliche Know - How der unterschiedlichen Fachakteure im gesamten Jugendamt nutzen. In allen Feldern der Jugendhilfe (Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Familienbildung, Hilfen zur Erziehung) gehört es zum sozialpädagogischen Selbstverständnis der Fachkräfte mit Kindern, Jugendlichen, Müttern und Vätern konkrete Risiko- und Gefährdungssituationen zu thematisieren, sie zu informieren, aufzuklären und die Auseinandersetzung mit den Ursachen zu fördern. Dort, wo spezialisierte Jugendschutzfachkräfte tätig sind oder Fachkräfte (auch) mit dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beauftragt sind, besteht deren Aufgabe darin, mit den Fachkräften der unterschiedlichen Träger der Jugendhilfe, pädagogischen und therapeutischen Einrichtungen und mit den Schulen zusammen zu arbeiten, sie für Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu sensibilisieren und zu qualifizieren (Fort- und Weiterbildung).
Wie im SGB VIII bekräftigt auch das AGKJHG die präventive Funktion des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Für diesen Teilbereich des Kinder- und Jugendschutzes hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Planungsverantwortung und die Gewährleistungsverpflichtung. Ziele, zu fördernde Maßnahmen und Fördervolumen sind dementsprechend für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Rahmen der Kinder- und Jugendförderpläne auszuweisen. Zu welchen Themenstellungen, mit welchen Adressaten gearbeitet wird, sollte den jährlichen Planungen vorbehalten bleiben. Gerade im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gilt es auf aktuelle Risiko- und Gefährdungssituationen zu reagieren.
Die inhaltliche Neuausrichtung des Jugendamtes gilt nicht nur für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sondern auch für die Jugendpflege.
Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, die Jugendpflege/ den Jugendschutz als Baustein der Bildungs,- Betreuungs,- und Präventionsoffensive HAnd in HaND im Landkreis Friesland zu implementieren (sh. Anlage 1) und in Form eines Projektes für zwei Jahre wie folgt zu gestalten.
Die fachspezifischen Aufgaben könnten auf mehrere Fachleute ohne eine nicht unmittelbare Bestellung einer Jugendpflegerin /eines Jugendpflegers übertragen werden. Das hätte zur Folge, dass durch Synergieeffekte eine qualitative sowie quantitative Leistungssteigerung erreicht werden könnte. Die damit verbundenen Aufgaben könnten von der Regiestelle des Konzeptes HAnd in HaND im Landkreis Friesland koordiniert werden. Die Vernetzung mit allen beteiligten fachlichen Akteuren sollte durch die Konzeptleitung und dem pädagogischen Leiter, als designiertes Mitglied im Jugendhilfeausschuss erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Dem beigefügten Vorschlag der Verwaltung zur Neukonzeption der Jugendpflege wird zugestimmt.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht HAnd in HaND im Landkreis Friesland und Neukonzeption der Jugendpflege