Begründung:
Die
Altablagerung Varel Langendamm, Lehmweg wird weiterhin von der
unteren Bodenschutzbehörde überwacht und untersucht. Die
Untersuchungen werden derzeit mit Schwerpunkt Sanierung durchgeführt.
Wegen der auch aus der Sicht des Gutachterbüros Dr.
Härig schwierigen und sehr heterogenen Verhältnisse im
Hinblick auf den Deponieinhalt, und die Schadstoffverteilung im
Deponiekörper, besteht für die Sanierungsuntersuchung
weiterer Aufklärungsbedarf.
Die bisher durchgeführten Untersuchungen zeigten unverändert, dass kein Handlungsbedarf bezüglich einer sofortigen Erdsanierung bestand.
In
diesem Zusammenhang wurden Bohrungen zur Erkundung des tieferen
Grundwasserleiters unterhalb der Lehmschicht vorgenommen. Diese etwa
10 m mächtige Lehmschicht trennt das im Deponiekörper
vorhandene Sickerwasser vom eigentlichen Grundwasser. Das Ergebnis
dieser Grundwasseruntersuchungen liegt vor. Die im Deponiekörper
ermittelten Schadstoffe sind danach nicht im Grundwasser angetroffen
worden.
Eine Entscheidung über Art und Umfang mittel- und langfrisig zu ergreifender Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen kann erst auf Grundlage eines ausreichenden Bildes über die Altablagerung und die mittel- und langfristig zu erwartenden Gefahren getroffen werden.
Weitere Maßnahmen
Die Überwachung der Altablagerung wird fortgesetzt. Aktuell ist vorgesehen, die vorhandenen Messtellen im Deponiekörper erneut zu beproben.
Ausblick
Unbeeinflusst hiervon wird weiterhin prioritär nach jedem Untersuchungsschritt überprüft, ob die derzeit auch von Gutachterseite gewonnene Einschätzung bestätigt bleibt, dass keine Schadstoffe aus der Altablagerung in nicht mehr tolerierbaren Konzentrationen ausgetragen werden, oder die bereits früher getroffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichend sind.
Die Planung im Hinblick auf eine Sanierung wird fortgesetzt.
Parallel wird vom Fachbereich Umwelt ermittelt, wer als Kostenträger für mögliche erforderliche Sanierungsmaßnahmen in Frage kommt.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der
Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.