Begründung:
Gemäß § 108 Abs. 4 Nds. Schulgesetz sind die Landkreise verpflichtet, die kreisangehörigen Schulträger bei der Ausstattung ihrer Schulen mit audiovisuellen Medien zu unterstützen. Die Landkreise sollen dabei die Versorgung der Schulen mit audiovisuellen Medien koordinieren; sie haben im Benehmen mit der Schulbehörde eine geeignete Fachkraft mit der Durchführung dieser Aufgaben zu betrauen. Diese kann das Land unentgeltlich zur Verfügung stellen.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 04.07.2007 in der Haupt- und Realschule Varel wurde der Zusammenlegung der Kreismedienzentren in Varel zugestimmt, sh. diesbezüglich auch die Vorlagen Nr. 066/2007 vom 07.03.2007 und 122/2007 vom 13.06.2007.
In der Sitzung am 12.05.2010 wird über die Erfahrungen der Zusammenlegung der beiden Medienzentren berichtet, ferner wird Frau Lewerenz als beauftragte medienpädagogische Beraterin im Medienzentrum über die Ausstattung des Medienzentrums mit audivisuellen Medien und über die Abläufe im Kreismedienzentrum, was die Ausleihe etc. betrifft, berichten.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen über das Kreismedienzentrum des Landkreises Friesland werden zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Aufstellung über die Anzahl der Verleihvorgänge im Kreismedienzentrum