Betreff
Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland
Vorlage
706/2010
Aktenzeichen
1/14
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der für die Ausgestaltung der Schülerbeförderung maßgebende § 114 Abs. 1 NSchG ist geändert worden. Die Anspruchsberechtigung zielt jetzt auf die persönlichen Vorraussetzungen des Schülers und nicht mehr auf die Zugangsvorraussetzung der Berusfachschulen ab. § 1 Abs. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland ist daher entsprechend anzupassen, um der Rechtslage gerecht zu werden und eine einheitliche Anwendung zu ermöglichen.


Die neue Fassung von § 1 Abs. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland soll folgenden Wortlaut haben:


§ 1

Anspruchsberechtigung


  1. Die im Gebiet des Landkreises Friesland wohnenden Kinder der Schulkindergärten und Kinder, die an besonderen Sprachfördermaßnahmen gem. § 54 a Abs. 2 NSchG teilnehmen sowie Schülerinnen und Schüler i. S. von § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG


1. der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen,

2. der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für geistig Behinderte,

3. des Berufsgrundbildungsjahres und des Berufsvorbereitungsjahres,

  1. der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluß I – Realschulabschluss – besuchen


haben nach Maßgabe des § 2 dieser Satzung Anspruch auf Beförderung zur Schule oder auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.



Folgen:

    • gegenüber Schuljahr 2009/2010 entsteht keine finanzielle Mehrbelastung, jedoch auch keine Einsparung

    • der Kreis der Anspruchsberechtigten ändert sich durch die Satzungsänderung nicht

    • alle weiteren Regelungen der Satzung, z. B. zum Nahbereich, beleiben davon unberührt



Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. C. v. Zabiensky


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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss