Betreff
Neuorganisation des SGB II: Antrag auf Zulassung als Optionskreis
Vorlage
751/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Beratungen, insbesondere in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales am 7.6.2010.

Es wurde seinerzeit vereinbart, die endgültigen gesetzlichen Änderungen abzuwarten und dann abschließend zu befinden.


Mit der Zustimmung des Bundesrates am 9.7.2010 zur Änderung des Grundgesetzes und der einfach-gesetzlichen SGB II-Änderungen wurde die Mischverwaltung zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen auf eine verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.

Die Lesefassung des SGB II ist den Mitgliedern des Kreistages mit Schreiben vom 21.7.2010 vorab zustellt worden.


Gleichzeitig wurde die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung, die sogenannte Option, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens grundgesetzlich abgesichert und eine Erweiterung um 41 Landkreise und kreisfreie Städte, somit bundesweit 110 Optionskommunen, beschlossen. Für Niedersachsen werden drei zusätzliche Optionen zu den bisher schon dreizehn Optionskreise erwartet. Eine endgültige Aufteilung zwischen den Bundesländern ist immer noch offen.

Die Optionszulassung würde zum 1.1.2012 erfolgen. Es bestünde also eine ausreichende Vorbereitungszeit.


In Niedersachsen haben sich nach Kenntnis der Verwaltung bisher bereits zwei Kreistage (Aurich und Schaumburg) einstimmig dafür ausgesprochen, einen Antrag auf Zulassung als neue Optionskommune zu stellen. Eine Zweidrittelmehrheit ist für die Antragstellung Voraussetzung.


In der den Mitgliedern des Kreistages ebenfalls zugesandten Analyse der Fa. Ramböll Management GmbH ist belegt worden:


  • Die optierten Aufgaben werden vollumfänglich vom Bund finanziert; dies gilt auch für die Vorbereitungskosten.

  • Die Aufgabenerfüllung und vor allem Aufgabenausführung aus einer Hand für den Einzelnen ist nur bei der Option gewährleistet. Also Ansprechpartner für alle Belange von Langzeitarbeitslosen ist der Landkreis.

  • Die Option belegt Vorteile zum Nutzen der Hilfebedürftigen, insbesondere durch die stärkere Verknüpfung der kommunalen Leistungen nach dem SGB II (wie Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung), aber auch der anderen Zuständigkeiten/Leistungen des Landkreises wie:

  • Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, BAföG, Wohngeld, Elterngeld,

  • Jugendhilfe, Kinderbetreuung (Familienkinderservicebüro und Tagespflege),

  • Jugendberufshilfe (Proaktivcenter), Erziehungsberatung,

Wirtschaftsförderung (JadebayGmbH),

  • Ausländerbehörde,

  • Allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen, Erwachsenenweiterbildung

  • (VHS) und Jugendwerkstatt.


Gerade im Bereich der Bewilligung der sozialen Leistungen könnten im Fall einer Option trotz der derzeitigen guten Zusammenarbeit mit der ARGE für den Bürger noch schnellere Entscheidungen erwartet werden, da nur noch eine Behörde über die zu bewilligenden Leistungen zu entscheiden hätte.



Aus den vorgenannten Gründen sowie den Ausführungen der Fa. Ramböll empfiehlt die Verwaltung, einen Antrag auf Zulassung als Optionslandkreis zu stellen.


Parallel zur Optionskommune müsste sich der Landkreis aber auch im Falle der Antragstellung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven ( AfA WHV) auf den Übergang in eine gemeinsame Einrichtung vorbereiten, sollten das Niedersächsische Sozialministerium oder das Bundesministerium für Arbeit dem Antrag ihre Zustimmung versagen.

In diesem Fall setzt der Landkreis auf die gute Zusammenarbeit aus der Vergangenheit.


Für das Jahr 2011 ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen ohnehin eine Fortführung der Zusammenarbeit vorgesehen. Übergangsregelungen etc. sind im Detail derzeit noch nicht bekannt.


Beide Alternativen, Job-Center (Gemeinsame Einrichtung) oder Option sind fachlich geeignet und haben beide Vor- und Nachteile, daher ist eine Entscheidung für oder wider Job-Center oder Option keine Enscheidung gegen die jeweils andere Alternative. Letztlich geht es für den Landkreis Friesland darum, eine passgenaue Lösung zu finden. Insofern geht es bei der Entscheidung nicht um eine „Richtig oder falsch“; insbesondere, weil das Job-Center sehr gute Arbeit leistet und im Vergleich mit anderen Job-Centern sehr gut dasteht.


Da die Fraktionen noch Beratungsbedarf angemeldet haben, ist im Beschlussvorschlag eine alternative Beschlussformel gewählt worden.

Der Ausschuss wird gebeten, eine Alternative zu beschließen bzw. die Vorlage als beratend anzusehen, so dass der Kreisausschuss oder spätestens der Kreistag eine Alternative beschließt.


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Es ist folgender Sitzungsablauf vorgesehen:


  • Einführung durch Herrn Landrat Ambrosy

  • Zusammenfassung der Ergebnisse der Analyse “Chancen und Risiken einer Option” durch Herrn Werner von der Fa. Ramböll

Vortrag durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der AfA WHV, Herrn Hempfling, zur Weiterführug der “bisherigen ARGE”

  • Vortrag von Herrn Averhage, Vorstand der “Maßarbeit”, Optionslandkreis Osnabrück, zum Thema soziale und berufliche Integration






Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales des Landkreises Friesland möge beschließen:


Alternative 1: Der Landkreis Friesland stellt einen Antrag auf Zulassung als Optionskreis bei den zuständigen Stellen.


Alternative 2: Der Landkreis Friesland führt das Job-Center Friesland in Form einer „Gemeinsamen Einrichtung“ (bisher ARGE genannt) fort.


Finanzielle Auswirkungen: Ja, derzeit noch nicht zu beziffern. Ausführungen dazu in der Sitzung.

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € X Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


_gez. Rocker__ __ _______________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ___gez. Ambrosy________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss