Begründung:
Nach § 9 Nds. Schulgesetz erhalten Hauptschülerinnen und -schüler künftig in ihrem Bildungsgang sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine individuelle Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung.
Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler eine passende Berufswahlentscheidung treffen können, die auf einer realistischen Selbsteinschätzung, einer guten Kenntnis der vorhandenen Möglichkeiten und der Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes (künftiger Fachkräftebedarf) basiert.
Hauptschulen und berufsbildende Schulen sollen zukünftig enger zusammenarbeiten, berufsbildende Angebote können Teil des Unterrichtsangebots an Hauptschulen werden. Die Zusammenarbeit kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort bis zu einer Verzahnung des Unterrichts in der Hauptschule mit dem Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht in der berufsbildenden Schule erfolgen.
Es ist vorgesehen, dass Praxistage in der Schule, in Betrieben, in berufsbildenden Schulen oder anderen geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden können. Die Zusammenarbeit mit einer berufsbildenden Schule, Betrieben oder anderen Einrichtungen ist Teil der fächerübergreifenden Berufsorientierung und Berufsbildung.
Das Nds. Kultusministerium hat den Erlass „Die Arbeit in der Hauptschule“ überarbeitet. Danach erarbeiten die Schulen ab dem Schuljahr 2010/2011 auf der Grundlage des Erlasses unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen vor Ort ihr Konzept zur Berufsorientierung.
Der Schulträger
hat mithin nach den vorgenannten Ausführungen Sorge dafür
zu tragen, dass den allgemeinbildenden Schulen an den berufsbildenden
Schulen die notwendige Berufsorientierung vermittelt wird. Konkrete
Vorgaben über die Art und Weise der Umsetzung vor Ort werden
nicht gegeben.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des
Landkreises. Die sich ergebenden Ausgaben sind insoweit unabweisbar.
Die Höhe und die Steuerung der Ausgaben ergeben sich aus der
konkreten Umsetzung vor Ort.
Zu Umsetzung der Vorgaben in dem genannten Erlass fanden in den letzten Monaten diverse Besprechungen zwischen der Landesschulbehörde, den Hauptschulen und den berufsbildenden Schulen im Landkreis Friesland statt, um gemeinsam zu erörtern, wie und mit welchem Inhalt Kooperationen zwischen allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen im Landkreis Friesland abgeschlossen werden können.
An diesen Besprechungen nahmen auch die Realschulen und Förderschulen teil, da auch diese Schulen von einer verstärkten Berufsorientierung betroffen sind.
Es ist gelungen, trotz der engen Zeitvorgabe Kooperationen zwischen den allgemein bildenden Schulen und den berufsbildenden Schulen abzuschließen, die den Erlassanforderungen entsprechen.
Hierbei konnte insbesondere auf die positiven Erfahrungen zwischen den berufsbildenden Schulen Jever und einzelnen Hauptschulen im Landkreis Friesland zurückgegriffen werden, da bereits in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis entsprechende Kooperationen zur verstärkten Berufsorientierung entwickelt wurden („Region des Lernens“).
Die Schülerinnen/Schüler der Inselschule Wangerooge besuchen bereits seit diesem Jahr in den BBS Jever Betriebs-/Praxistage, sh . auch Vorlage Nr. 594/2009 (TOP 3.2.2 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom 01.12.2009).
Die ausgearbeiteten Kooperationen zwischen den allgemein bildenden und den berufsbildenden Schulen liegen als Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage an.
Die Umsetzung der Kooperationen ziehen Mehrkosten bei den Lehr- und Lernmitteln und bei der Schülerbeförderung nach sich, die der Landkreis Friesland als Schulträger und Träger der Schülerbeförderung zu finanzieren hat. Die Mehrkosten bei den Lehr- und Lernmitteln belaufen sich auf ca. 16.000,00 € p.a., bei der Schülerbeförderung auf ca. 30.000,00 € p.a.
Auch nach Rücksprache mit dem Nds. Landkreistag liegen hier „neue, zusätzliche“ Mehrkosten vor, die aufgrund landesgesetzlicher Vorgaben entstehen.
Aufgrund des sogenannten Konnexitätsgebotes in der Nds. Verfassung sind diese Mehrkosten grundsätzlich vom Land Niedersachsen zu tragen.
Zu diesem Zweck wird der Landkreis Friesland nach Ablauf des Haushaltsjahres 2011 eine Hochrechnung der Ist-Kosten vornehmen und diese beim Land Niedersachsen geltend machen.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit erneut berichten.
Nach Auskunft der Landesschulbehörde ist der Landkreis Friesland eine der ersten kommunalen Gebietskörperschaften, in denen rechtzeitig mit Schuljahresbeginn die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurden.
Die Herren Martin, Leiter der Region des Lernens im Landkreis Friesland, und Uphoff, Abteilungsleiter von den Berufsbildenden Schulen Jever, die maßgeblich die Kooperationen ausgearbeitet haben, werden in der Ausschusssitzung am 26.08.2010 diese im Einzelnen erläutern.
Beschlussvorschlag:
Den ausgearbeiteten Kooperationen zwischen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja |
|||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten 1.
P1.02.23.231010 |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
|
Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
|
||||||||
€ |
zu
1. ca. 16.000,00 € |
€ |
€ |
€ |
|||||||
Erfolgte Veranschlagung: Anmeldung der Haushaltsmittel für den Ergebnishaushalt 2011; Verfügung erfolgt vorbehatlich des Ergebnisses der Haushaltsberatungen 2011 und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des verabschiedeten Haushalts. |
|||||||||||
___ ___________ gez. Thöle Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter |
Sichtvermerke: ____________ ________________ gez. Ambrosy Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
||||||||||
Beratungsergebnis: |
|||||||||||
Einstimmig |
Ja-Stimmen
|
Nein-Stimmen
|
Enthaltungen
|
Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |