Begründung:
Der
Kreisverband Friesland „Die Linke“ hat in der Sitzung des
Kreistages am 22.06.2010 folgenden Antrag gestellt:
In kreiseigenen Schulen, Kindertagesstätten und in allen anderen kreiseigenen Einrichtungen, die eine Außer-Haus-Verpflegung anbieten, ist sicherzustellen, dass bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die entsprechend der (EU-Verordnung 1830/2003) seit dem 18. April 2004 gesetzlich gekennzeichnet werden müssen, da sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.
2. Sollte
die Verpflegung der Kinder, Schülerinnen und Schüler, sowie
weiterer Gäste
der Einrichtungen mit Lebensmitteln ohne
gentechnisch veränderte Organismen
nicht gewährleistet
werden können, sind die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung
darauf hinzuweisen bzw. sind bei der Verpflegung von Kindern die
Eltern darüber zu
informieren.
Der Antrag
wird damit begründet, dass trotz breiter Ablehnung von ca. 70 –
80 % der Verbraucherinnen und Verbraucher wir in Deutschland mit
(bislang noch wenigen) Lebensmitteln konfrontiert werden, die
Bestandteile gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten. Durch
eine größtmögliche Transparenz sollte Bürgerinnen
und Bürgern allerdings die Möglichkeit offen stehen, sich
über Nahrungsmittel zu informieren. Bei verarbeiteten Produkten,
wie sie in einer Gemeinschaftsverpflegung üblich sind, muss
allerdings nicht gekennzeichnet werden. Wir wollen, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden können, ob
sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen wollen oder ob
nicht.
Die möglichen gesundheitlichen Risiken von
Agro-Gentechnik in Lebensmitteln sind bisher nicht ausreichend
erforscht. Die dünne Datenbasis bei der Agro-Gentechnik sollte
Anlass zu maximaler Vorsicht und Skepsis sein. Viele Verbraucherinnen
und Verbraucher sorgen sich, dass ihnen gentechnisch veränderte
Produkte aufgedrängt werden. Gerade bei Kindern und Jugendlichen
ist es für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von
besonderer Bedeutung, dass die Ernährung gesund und ohne Risiken
ist. Daher spielt die Ernährung in Schulen und
Kindertagesstätten eine besondere Rolle. Hier muss gewährleistet
werden, dass Produkte ohne Gentechnik angeboten werden. Ist dies
nicht zu garantieren, so sind darüber die Eltern zu informieren,
damit zumindest Transparenz und Wahlfreiheit besteht.
Das
Veterinäramt Jade-Weser hat zu dem vorstehenden Antrag
ausgeführt, dass europaweit bis heute keine gentechnisch
veränderten Nahrungsmittel (Tomaten o. ä.) erhältlich
sind, die roh oder zubereitet als Lebensmittel verzehrt werden. Es
sind insbesondere Zutaten, Zusatz- und Hilfsstoffe (Speiseöl,
Zusatzstoffe wie Lecithin, das Enzym Chymosin etc.) in verarbeiteten
Lebensmittel, die aus bzw. unter der Verwendung von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden.
In
Bezug auf GVO sind momentan drei verschiedene Arten Lebensmittel auf
dem Markt erhältlich:
Lebensmittel, die keine oder zufällige bzw. technisch unvermeidbare Spuren von in der EU zugelassenen GVO (Schwellenwert 0,9 %) enthalten.
Diese Produkte machen die weit überwiegende Mehrheit der Lebensmittel aus und sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
2.
Lebensmittel, die mehr als 0,9 % zugelassener GVO enthalten und
entsprechend
gekennzeichnet werden müssen („gentechnisch
veränderter Organismus“ bzw.
„hergestellt
aus gentechnisch veränderten Organismen“).
Diese Lebensmittel machen nur einen sehr geringen Anteil der auf dem
Markt
erhältlichen Produkte aus.
3.
Lebensmittel, die als gentechnikfrei gekennzeichnet sind.
Diese Art der Kennzeichnung gewährleistet, dass weder
Bestandteile aus
gentechnisch veränderten Pflanzen noch
nachweisbar zufällige oder technisch
unvermeidbare Spuren
von GVO im Lebensmittel enthalten sind. Bei Lebensmitteln
tierischen Ursprungs gilt zusätzlich, dass keine als genetisch
verändert
gekennzeichneten Futtermittel verwendet werden
dürfen. Ähnlich wie als GVO
gekennzeichnete
Lebensmittel (Punkt 2, s. o.) ist nur ein sehr geringer Anteil der
im
Handel erhältlichen Lebensmittel gentechnikfrei.
Europaweit
sind sowohl die Zulassung als auch die Kennzeichnung von
Lebensmitteln mit GVO (EG) Nr. 1829/2003 geregelt. Eine zwingende
Kennzeichnungspflicht für in Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegung ausgegebene Speisen mit GVO existiert
momentan nicht.
Aus hiesiger Sicht scheint es ohne größere
Schwierigkeiten möglich zu sein, bei der Zubereitung von Speisen
in kreiseigenen Verpflegungseinrichtungen auf
kennzeichnungspflichtige Zutaten aus/mit GVO zu verzichten.
Auch
Seitens des Fachbereiches Gesundheitswesen werden umfassende
Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Interesse von fundierter
Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Verbraucher befürwortet
und die vorgeschlagene Regelung unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge
und Risikominimierung als sinnvoll angesehen.
Der Fachbereich
Gesundheitswesen weist jedoch darauf hin, dass konkrete Einwendungen
gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel
derzeit nicht erhoben werden können.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen, den Antrag zur Beratung und
Abstimmung in den Ausschuss für Umwelt, Abfall und
Landwirtschaft zu verweisen.
Beschlussvorschlag:
Nach
Beratung des Antrages wird der Ausschuss gebeten, über den
Antrag des Kreisverbandes „Die Linke“ abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein |
Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
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€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt: |
___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
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Beratungsergebnis: |
Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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