Betreff
Sachstand Planungsverfahren A 20 / A 22
Vorlage
770/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Am 29.01.2010 wurde die Variante West 2 der A 20 / A 22 durch die RV Lüneburg als Vorzugsvariante landesplanerisch als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) festgestellt. Gründe waren die bessere verkehrliche Sammelfunktion und die größere Entlastung der OD Varel (B437) sowie die geringere Lärmbelastung von Ortslagen in Jaderberg. Die Variante West 3 wurde als zweite Alternative festgehalten, die unter verkehrlichen Gesichtspunkten leicht schlechter und unter Aspekten des Natur- und Artschutzes ähnlich wie Variante West 2 abschnitt. Entsprechend hatte die Niedersächsische Straßenbaubehörde beim Bundesverkehrsministerium (BMV) am 21.04.2010 einen Antrag auf Linienbestimmung gestellt.


Mit Schreiben vom 12.07.2010 wurde der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Linienbestimmung nach § 16 FStrG mitgeteilt. Hierin wird die Variante West 3 als Grundlage für die nachfolgenden Planverfahren festgelegt und weicht damit vom Ergebnis der landesplanerischen Feststellung ab. Als Begründung wird angeführt, dass die Variante West 2 nicht mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets SPA DE 2514-431 "Marschen am Jadebusen” vereinbar ist und die Beeinträchtigungen der nach den Erhaltungszielen geschützten Vogelarten und ihrer Lebensräume als erheblich zu bewerten sind.


Grundlage für diese gegenüber dem ROV neue Einschätzung ist ein Gutachten zum Vogelschutz für den Bereich “südlich Jadermarsch”. Durch den Gutachter Herrn Dr. Kruckenberg wurden im Auftrag des NABU und der BUND Kreisgruppe Wesermarsch das Bestehen national bedeutender Rastvögelvorkommen nachgewiesen. Dabei entspricht das Gutachten den anerkannten und auch in Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahren verwendeten Standards.


Zusammen mit dem bestehenden Vogelschutzgebiet “Marschen am Jadebusen” sind diese neu nachgewiesenen Rastplätze als faktisches Vogelschutzgebiet zu werten und unterliegen damit europäischem Natur- und Artenschutzrecht. Eine erhebliche Beeinträchtigung und negative Auswirkungen auf die Funktionalität der betroffenen Gebiete und Arten sind somit nicht zulässig; insbesondere, wenn eine zumutbare Alternative – hier die Variante West 3 - vorhanden ist, die zu wesentlich geringeren negativen Auswirkungen führt. Im Bundesverkehrswegeplan ist die A 20/A22 überdies mit einem “besonderen naturschutzfachlichen Prüfungsauftrag” versehen, so dass dem Natur- und Artenschutz im Planverfahren eine relativ hohe Bedeutung zukommt.


Die neuen Erkenntnisse hat die Straßenbaubehörde dazu bewogen, den naturschutzfachlichen Sachverhalt zu überprüfen und eine rechtliche Begutachtung für den Fortgang des weiteren Planverfahrens in Auftrag zu geben (Gutachter: Dr. Geiger, GSK, München). Im Ergebnis kommt diese Begutachtung zum Schluss, dass eine rechtssichere Abwicklung der Variante West 2 aufgrund der neuen Erkenntnisse risikobehaftet ist, weil voraussichtlich gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen wird. Dies könnte die dringend erforderliche Hinterlandanbindung des JadeWeserPorts sowie der Stärkung der Ost-West-Achse weiter verzögern oder gar ganz scheitern lassen.


Vor diesem Hintergrund erfolgte mit Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde Niedersachsens die Linienbestimmung für die Variante West 3. Den eigentlichen Planfeststellungsverfahren soll allerdings noch die Erarbeitung eines Trassenentscheidungspapiers vorgeschaltet werden, bei dem die Varianten West 3 und West 2 nochmals vertiefend geprüft werden. Es besteht also prinzipiell noch die Möglichkeit, das die Entscheidung trotzdem noch zu Gunsten der weiterhin vom LK Friesland und der Stadt Varel favorisierten Variante West 2 fallen kann.


Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird der LK Friesland weiterhin die Variante West 2 unterstützen und befürworten, um die wirtschaftlichen Effekte für die Region bestmöglich zu nutzen und die Entlastung der Stadt Varel vom Durchgangsverkehr zu ermöglichen.



Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und spricht sich erneut für die Variante “West 2” der Küstenautobahn A 20/A22 aus.


Finanzielle Auswirkungen: - entfällt -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. R. Neuhaus


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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss