Begründung:
Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH setzt sich der Aufsichtsrat aus dem Landrat des Landkreises Friesland als Vorsitzender kraft Amtes und 10 weiteren, von den Gesellschaftern zu wählenden Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH auf Vorschlag der Gesellschafter für die Dauer von jeweils 3 Jahren bestellt.
Die Amtszeit der jetzigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf des Geschäftsjahres 2010. Durch die Gesellschafterversammlung ist ein neuer Aufsichtsrat für den Zeitraum 2011 bis 2013 zu wählen.
Damit in der voraussichtlich Mitte November 2010 stattfindenden Gesellschafterversammlung auch die erforderlichen Neuwahlen vorgenommen werden können, bittet die Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH den Landkreis Friesland als Gesellschafter ein Aufsichtsratsmitglied und ein stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied zur Wahl vorzuschlagen.
Für die Amtszeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2010 hat der Kreistag des Landkreises Friesland auf Vorschlag des Kreisausschusses Herrn 1. stellv. Landrat Reinhard Onnen-Lübben als Mitglied und Herrn Kreistagsabgeordneten Herbert Lahl als stellvertretendes Mitglied benannt.
Bei dem Wahlvorschlag ist zu bedenken, dass zum 01.11.2011 Kommunalwahlen stattfinden, so dass mitunter bereits nach einem Jahr Neuwahlen des Aufsichtsrates der WohnungsbauGmbH stattfinden müssen, zumal 8/10 im Aufsichtsrat kommunale Mandatsträger sind.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag benennt ein Aufsichtsratsmitglied und ein stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied für den Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH Friesland zum November 2010.