Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist i.d.R. der Landrat kraft Amtes der Kreiswahlleiter sowie nach Abs. 1 Satz 2 der Vertreter im Amt mit der Stellvertretung betraut. Gem. § 9 Abs. 2 Ziff. 4 kann die Vertretung abweichend von Abs. 1 andere Kreisbedienstete mit den Aufgaben der Wahlleitung beauftragen.
Es wird vorgeschlagen, folgende Kreisbedienstete mit der Kreiswahlleitung der verbundenen Wahlen zu beauftragen:
Kreiswahlleiter: Erster Kreisrat Peter Wehnemann
stellv. Kreiswahlleiter: Kreisamtmann Mario Atzesdorfer
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Friesland beruft nach § 9 Abs. 2 Ziff. 4 NKWG für die Kreiswahlleitung 2011 Herrn Ersten Kreisrat Peter Wehnemann zum Kreiswahlleiter und Herrn Kreisamtmann Mario Atzesdorfer zum Stellvertretenden Kreiswahlleiter.