Betreff
"Bildungs- und Teilhabepaket" im SGB II und SGB XII - Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage
854/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Die Leistungen richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die in einkommensschwachen Familien leben (Eltern oder sie selber beziehen Leistungen der Grundsicherung bzw. Kinderzuschlag)

Zusätzlich zur Regelleistung werden sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Diese umfassen:

  • Neben mehrtägigen Klassenfahrten nun auch Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,

Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,

Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler,

Angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,

Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht. Entweder wird hierfür ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden vom Jobcenter zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter, wie zum Beispiel dem Sportverein oder der Musikschule, direkt abgerechnet.

Noch sind die Änderungen jedoch nicht in Kraft, da der Bundesrat kurz vor Jahresende seine Zustimmung hierzu versagt hat.

Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz ist derzeit eine hochrangige Arbeitsgruppe tätig. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen vom Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen werden. Soll die nächste Bundesratssitzung am 11.2.2011 erreicht werden, muss eine Verständigung bis 7.2.2011 vorliegen.



Weitere Informationen zum Sachstand beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ werden in der Sitzung gegeben.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum „Bildungs- und Teilhabepaket“ im SGB II und SGB XII zur Kenntnis.



Finanzielle Auswirkungen: - entfällt -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



_______________ ________________

Rocker

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:



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Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss