Begründung:
Dem Landkreis Friesland ist für den Umbau der HS/RS Arngaster Straße in Varel ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 1.662.000,00 € gewährt worden.
Für die mittlerweile abgeschlossenen Baumaßnahmen sind Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 3.262.080,90 € entstanden. Dieser Betrag ist nach § 117 Nds. Schulgesetz zuwendungsfähig. Der Förderungsanteil beträgt 50 % der förderungsfähigen Investitionsausgaben. Das sind gerundet 1.630.600,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreistag das endgültig zu gewährende Darlehen aus der Kreisschulbaukasse auf 1.630.600,00 € festsetzt. Es ist zinslos mit 3 % jährlich zu tilgen. Tilgungsbeginn ist der 01.07.2011.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dem Landkreis Friesland für den Umbau der HS/RS Arngaster Straße in Varel, ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 1.630.600,00 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen: Ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ 1.630.600,00 |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit 1.630.600,00 € im Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080200.520 |
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gez. J. Burow
_________________ ______________________ Sachbearbeiter Fachbereichsleiter |
Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy
________________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |