Betreff
Inselschule Wangerooge, hier: Aufstockung des eingeschossigen Anbaus sowie Umbaumaßnahmen im Schulgebäude wegen der zum 01.08.2012 angedachten Zusammenlegung der Inselschule mit der Grundschule
Vorlage
864/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Friesland ist zu entnehmen, dass insbesondere auf der Insel Wangerooge der Schülerzahlenrückgang in den nächsten Jahren erheblich sein wird; diesbezüglich ist auf die Ausführungen bezüglich der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland hinzuweisen, sh. Vorlage Nr. 827/2010 vom 15.11.2010.


Danach werden die Schülerzahlen in den nächsten Jahren auf Wangerooge um ca. 50 % zurückgehen. Dieser Schülerzahlenrückgang hat bereits jetzt eingesetzt. Wegen des Schülerzahlenrückgangs gibt es in der Grundschule Wangerooge bereits im laufenden Schuljahr eine Kombiklasse zwischen den Schuljahrgängen 1 und 2.


Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnis haben die Inselgemeinde Wangerooge, der Landkreis Friesland, die Grundschule Wangerooge, die Inselschule Wangerooge sowie die Landesschulbehörde eingehend erörtert, ob und ggf. wie und ab wann in dem Schulgebäude der Inselschule Wangerooge auch die Grundschule untergebracht werden kann. Das Schulgebäude der Grundschule stünde dann für andere Zwecke zur Verfügung.


Im Ergebnis der Beratungen wurde festgehalten, dass nachstehende Sachverhalte zu beachten sind:


1.
Eine räumliche Zusammenlegung der beiden Schulen wäre aus pädagogischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Hierzu ist auch auf die Intention der Bildungsregion Friesland hinzuweisen, wonach bei dem Wechsel der Jugendlichen von einer Bildungseinrichtung in die andere keine Bildungsbrüche gegeben sein sollen. Diese „Bildungsverzahnung“ wäre bei der Zusammenlegung der zwei Schulen gegeben.


Es müssen jedoch zwei eigenständige Schulen bleiben, um auch den gymnasialen Zweig zu erhalten. Die Grundschule, die kaum über Fachunterrichtsräume verfügt, kann bei einer Zusammenlegung die Fachunterrichtsräume der Inselschule, darüber hinaus aber auch die Bühne im Musikraum, die Pausenhalle etc. mit nutzen. Pädagogische Kooperationen zwischen dem Primarbereich und dem Sekundarbereich I wären erheblich besser zu realisieren.

Die Kosten der Bauunterhaltung und der Bewirtschaftung ließen sich, bedingt durch den Neubau, erheblich im Vergleich zum Zustand in der jetzigen Grundschule reduzieren.

2.
Die eingehende Überprüfung des Raumbestandes der Inselschule Wangerooge hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der Raumprogramme der Inselschule Wangerooge und der Grundschule Wangerooge die Kapazitäten für den notwendigen Bedarf dieser Schule nicht ausreichend sind. So werden beispielsweise der Musikraum, der Kunst/Werkraum sowie die Pausenhalle benötigt. Ferner wurde auf die notwendige Binnendifferenzierung der beiden Schulen hingewiesen. Die Räume müssen ausreichend dimensioniert sein, dieses gilt auch für Rückzugmomente für Schülerinnen/Schüler. Bei der Inselschule ist zu beachten, dass sie eine Kombination aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium darstellt. Auch werden Kinder mit Förderschulbedarf unterrichtet. Eine Trennung in den Kernfächern ist notwendig, individuelle, flexible Lösungen bedeuten eine notwendige Vorhaltung von Gruppenräumen.

Grundtenor ist, dass die didaktische Qualität nicht leiden darf, eine Verschlechterung der räumlichen Situation beider Schulen darf nicht eintreten.

Eine solche Verschlechterung wäre jedoch gegeben, wenn die Grundschule in dem Gebäude der Inselschule ohne bauliche Erweiterungsmaßnahmen untergebracht werden würde.


3.
Die Grundschule benötigt nach ihrem Raumprogramm grundsätzlich drei Klassenräume sowie drei Gruppenräume, ferner einen Raum für die Schulleitung sowie einen Besprechungsraum. Ein Fahrstuhl ist zu installieren.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde das Ingenieurbüro Zoeke beauftragt, entsprechende Planungen sowie Kostenschätzungen zu erstellen.

Bezüglich der Grundrisspläne und der Ansichten einer Aufstockung und der Umbaumaßnahmen im Bestand wird auf die Anlage 1 hingewiesen, bezüglich der Kostenschätzung auf die Anlage 2.

Die Planunterlagen wurden mit den Schulleitungen der Inselschule und der Grundschule erörtert und grundsätzlich für gut geheißen. Details wie beispielsweise der räumliche Zuschnitt, eine gemeinsame Nutzung von Räumen etc. sind noch gemeinsam zwischen den Schulen/Schulträgern abzustimmen und sodann auch schriftlich in einer Nutzungsvereinbarung festzulegen. Die Pläne werden in der gemeinsamen Ausschusssitzung am 14.02.2011 durch das Ingenieurbüro Zoeke vorgestellt.


Wie oben dargestellt, belaufen sich die notwendigen Kosten für die Aufstockung und den Umbau auf ca. 765.000 €.

Diese Kosten sind durch die Inselgemeinde Wangerooge als Schulträgerin der Grundschule zu refinanzieren.

Die Modalitäten der Refinanzierung sind zwischen der Inselgemeinde und dem Landkreis noch nicht im Einzelnen festgelegt. Dieses erfolgt zeitnah durch eine Verwaltungsvereinbarung nach einer entsprechenden Grundsatzbeschlussfassung.

Bei der Refinanzierung sind neben den genannten Investitionskosten auch die Kosten für den Schuldendienst zu berücksichtigen, ferner die Bewirtschaftungskosten, die durch die Grundschulnutzung im Gebäude der Inselschule entstehen.

Bedingt durch die Verpflichtungsermächtigungen können in diesem Jahr die Ausführungsplanungen sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, eine Auftragserteilung für einzelne Gewerke könnte ebenfalls erfolgen.

Die Baumaßnahmen könnten grundsätzlich mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 fertiggestellt werden.



Beschlussvorschlag:

Unter dem Vorbehalt, dass die politischen Gremien der Inselgemeinde Wangerooge zustimmen und die Refinanzierung der Baumaßnahmen durch die Inselgemeinde Wangerooge gewährleistet ist, wird der Aufstockung des eingeschossigen Anbaus sowie den Umbaumaßnahmen im Schulgebäude wegen der angedachten Zusammenlegung der Inselschule mit der Grundschule gemäß der anliegenden Planung zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Refinanzierung erfolgt durch Inselgemeinde Wangerooge, Details sind in einer noch abzuschließenden Vereinbarung festzulegen


Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


ca. 765.000 €

Erfolgte Veranschlagung: Ja, 500.000 € als VE, Rest in Höhe von 265.000 € durch Weniger-Ausgaben im Investitionshaushalt 2011 für 2012

im Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I 1.110004.500, VE in Höhe von jeweils 250.000 € für 2012/2013


___ _____________ gez. Thöle

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

____________ ________________ gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss