Begründung:
Der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Friesland ist zu entnehmen, dass insbesondere auf der Insel Wangerooge der Schülerzahlenrückgang in den nächsten Jahren erheblich sein wird; diesbezüglich ist auf die Ausführungen bezüglich der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland hinzuweisen, sh. Vorlage Nr. 827/2010 vom 15.11.2010.
Danach werden die Schülerzahlen in den nächsten Jahren auf Wangerooge um ca. 50 % zurückgehen. Dieser Schülerzahlenrückgang hat bereits jetzt eingesetzt. Wegen des Schülerzahlenrückgangs gibt es in der Grundschule Wangerooge bereits im laufenden Schuljahr eine Kombiklasse zwischen den Schuljahrgängen 1 und 2.
Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnis haben die Inselgemeinde Wangerooge, der Landkreis Friesland, die Grundschule Wangerooge, die Inselschule Wangerooge sowie die Landesschulbehörde eingehend erörtert, ob und ggf. wie und ab wann in dem Schulgebäude der Inselschule Wangerooge auch die Grundschule untergebracht werden kann. Das Schulgebäude der Grundschule stünde dann für andere Zwecke zur Verfügung.
Im Ergebnis der Beratungen wurde festgehalten, dass nachstehende Sachverhalte zu beachten sind:
1.
Eine
räumliche Zusammenlegung der beiden Schulen wäre aus
pädagogischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen.
Hierzu ist auch auf die Intention der Bildungsregion Friesland
hinzuweisen, wonach bei dem Wechsel der Jugendlichen von einer
Bildungseinrichtung in die andere keine Bildungsbrüche gegeben
sein sollen. Diese „Bildungsverzahnung“ wäre bei der
Zusammenlegung der zwei Schulen gegeben.
Es müssen
jedoch zwei eigenständige Schulen bleiben, um auch den
gymnasialen Zweig zu erhalten. Die Grundschule, die kaum über
Fachunterrichtsräume verfügt, kann bei einer Zusammenlegung
die Fachunterrichtsräume der Inselschule, darüber hinaus
aber auch die Bühne im Musikraum, die Pausenhalle etc. mit
nutzen. Pädagogische Kooperationen zwischen dem Primarbereich
und dem Sekundarbereich I wären erheblich besser zu
realisieren.
Die Kosten der Bauunterhaltung und der
Bewirtschaftung ließen sich, bedingt durch den Neubau,
erheblich im Vergleich zum Zustand in der jetzigen Grundschule
reduzieren.
2.
Die eingehende Überprüfung des
Raumbestandes der Inselschule Wangerooge hat ergeben, dass unter
Berücksichtigung der Raumprogramme der Inselschule Wangerooge
und der Grundschule Wangerooge die Kapazitäten für den
notwendigen Bedarf dieser Schule nicht ausreichend sind. So werden
beispielsweise der Musikraum, der Kunst/Werkraum sowie die
Pausenhalle benötigt. Ferner wurde auf die notwendige
Binnendifferenzierung der beiden Schulen hingewiesen. Die Räume
müssen ausreichend dimensioniert sein, dieses gilt auch für
Rückzugmomente für Schülerinnen/Schüler. Bei der
Inselschule ist zu beachten, dass sie eine Kombination aus
Hauptschule, Realschule und Gymnasium darstellt. Auch werden Kinder
mit Förderschulbedarf unterrichtet. Eine Trennung in den
Kernfächern ist notwendig, individuelle, flexible Lösungen
bedeuten eine notwendige Vorhaltung von Gruppenräumen.
Grundtenor
ist, dass die didaktische Qualität nicht leiden darf, eine
Verschlechterung der räumlichen Situation beider Schulen darf
nicht eintreten.
Eine solche Verschlechterung wäre jedoch
gegeben, wenn die Grundschule in dem Gebäude der Inselschule
ohne bauliche Erweiterungsmaßnahmen untergebracht werden würde.
3.
Die
Grundschule benötigt nach ihrem Raumprogramm grundsätzlich
drei Klassenräume sowie drei Gruppenräume, ferner einen
Raum für die Schulleitung sowie einen Besprechungsraum. Ein
Fahrstuhl ist zu installieren.
Unter Berücksichtigung
dieser Vorgaben wurde das Ingenieurbüro Zoeke beauftragt,
entsprechende Planungen sowie Kostenschätzungen zu
erstellen.
Bezüglich der Grundrisspläne und der
Ansichten einer Aufstockung und der Umbaumaßnahmen im Bestand
wird auf die Anlage 1 hingewiesen, bezüglich der
Kostenschätzung auf die Anlage 2.
Die
Planunterlagen wurden mit den Schulleitungen der Inselschule und der
Grundschule erörtert und grundsätzlich für gut
geheißen. Details wie beispielsweise der räumliche
Zuschnitt, eine gemeinsame Nutzung von Räumen etc. sind noch
gemeinsam zwischen den Schulen/Schulträgern abzustimmen und
sodann auch schriftlich in einer Nutzungsvereinbarung festzulegen.
Die Pläne werden in der gemeinsamen Ausschusssitzung am
14.02.2011 durch das Ingenieurbüro Zoeke vorgestellt.
Wie
oben dargestellt, belaufen sich die notwendigen Kosten für die
Aufstockung und den Umbau auf ca. 765.000 €.
Diese Kosten
sind durch die Inselgemeinde Wangerooge als Schulträgerin der
Grundschule zu refinanzieren.
Die Modalitäten der
Refinanzierung sind zwischen der Inselgemeinde und dem Landkreis noch
nicht im Einzelnen festgelegt. Dieses erfolgt zeitnah durch eine
Verwaltungsvereinbarung nach einer entsprechenden
Grundsatzbeschlussfassung.
Bei der Refinanzierung sind neben
den genannten Investitionskosten auch die Kosten für den
Schuldendienst zu berücksichtigen, ferner die
Bewirtschaftungskosten, die durch die Grundschulnutzung im Gebäude
der Inselschule entstehen.
Bedingt durch die
Verpflichtungsermächtigungen können in diesem Jahr die
Ausführungsplanungen sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt
werden, eine Auftragserteilung für einzelne Gewerke könnte
ebenfalls erfolgen.
Die Baumaßnahmen könnten
grundsätzlich mit Beginn des Schuljahres 2012/2013
fertiggestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Unter dem Vorbehalt, dass die politischen Gremien der Inselgemeinde Wangerooge zustimmen und die Refinanzierung der Baumaßnahmen durch die Inselgemeinde Wangerooge gewährleistet ist, wird der Aufstockung des eingeschossigen Anbaus sowie den Umbaumaßnahmen im Schulgebäude wegen der angedachten Zusammenlegung der Inselschule mit der Grundschule gemäß der anliegenden Planung zugestimmt.