Begründung:
Im Kreisausschuss am 06.05.2010 ist berichtet worden:
„Landrat Ambrosy teilte mit, aus der Jägerschaft werde die Forderung nach Abschaffung der Jagdsteuer erhoben. Der Landkreis erziele daraus Einkünfte von rund 14.400 Euro, dem gegenüber stehe ein Verwaltungsaufwand von 5.500 Euro.
Die Jägerschaft verweise auf die von ihr wahrgenommenen ehrenamtlichen Aufgaben. Sie kümmere sich z.B. um die Beseitigung und Verwertung des Fallwildes, die Trichinenschau für Wildschweine und betreibe das Monitoring für die Tierseuchenbekämpfung.“
Diese bislang erbrachten freiwilligen Leistungen belaufen sich auf ca. 20 - 30T Euro.
Nachdem der Kreistag in der Sitzung am 13.12.2010 einen Beschluss über den Abschluss einer Vereinbarung mit der Jägerschaft Friesland-Wilhelmshaven zur Abgeltung der Jagdsteuer durch von der Jägerschaft verbindlich zu erbringende Gegenleistungen gefasst hat (siehe Anlage), ist jetzt im Gegenzug die Jagdsteuersatzung mit Wirkung vom 01.04.2011 (Beginn des Jagdjahres 2011) aufzuheben. Es wird erwartet, dass die Jägerschaft der Vereinbarung Mitte Februar 2011 zustimmt, so dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung bei dem entsprechenden Kreistagsbeschluss vorliegen.
Der jetzigen Vertragslösung ist der Vorzug zu geben, da sie sichere Positionen beinhaltet und damit beide Seiten Vorteile haben.
Satzungswortlaut:
Satzung
zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung des Landkreises Friesland
Aufgrund des § 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung in der Fassung vom 30. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 510), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 462) hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am ............ folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Friesland vom 21.12.2001 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.04.2011 in Kraft.
Jever, den
Ambrosy
Landrat
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Friesland vom 21.12.2001 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
Minderertrag: |
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€ |
€ |
€ |
€ |
ca. 13.000,00 € |
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Erfolgte Veranschlagung: Nein |
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gez. R. Janßen
___________________ ___________________ Sachbearbeiter Fachbereichsleiter |
Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy
________________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlage:
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und der Jägerschaft Friesland-Wilhelmshaven e.V.