Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Friesland hat Herrn Werner Menke aus Jever auf seiner Sitzung am 17.07. 2006 für 5 Jahre zum Kreisbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bestellt.
Die Bestellung endet am 31.10.2011.
Die Naturschutzbehörde kann gem. § 34 Abs. 1 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Die Bestellung erfolgt für 5 Jahre. Der Beauftragte berät und unterstützt gem. § 34 Abs. 2 NAGBNatSchG die untere Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Außerdem fördert er das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben.
Der Beauftragte ist ehrenamtlich für den Landkreis Friesland tätig. Er erhält nach der Satzung über die ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Friesland eine Aufwandsentschädigung von 204,52 € pro Monat.
Herr Menke besitzt die nach § 34 Abs. 1 NAGBNatSchG erforderliche Sachkunde. Herr Menke hat erklärt, dass er bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit des Kreisbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für 5 weitere Jahre wahrzunehmen.
Herr Menke vertritt in seiner Funktion als Kreisbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege den Landkreis Friesland auch im Kuratorium der Naturschutzstiftung Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven.
Beschlussvorschlag:
Herr Werner Menke, Jever, wird mit Wirkung vom 01.11.2011 für weitere 5 Jahre zum Kreisbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bestellt.
Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.