Betreff
IGS Friesland, hier: Ablehnung des Antrags auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
Vorlage
988/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Schreiben vom 28.01.2011 hat die IGS Friesland über den Landkreis Friesland die Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule bei der Nds. Landesschulbehörde zur Genehmigung eingereicht. Alternativ hat der Landkreis Friesland mit Schreiben vom 09.02.2011 als Übergangslösung eine Umwandlung der IGS Friesland in eine teilweise gebundene Ganztagsschule beantragt. Die Genehmigung als offene Ganztagsschule wurde seinerzeit bei der Neuerrichtung der IGS Friesland mit Erlass vom 27.03.2009 erteilt.


Als Begründung wurde dem Land mitgeteilt, dass die Erfahrungen zeigen, dass, insbesondere bedingt durch die hohen Anmeldezahlen, nur eine gebundene Ganztagsschule in der Lage ist, eine Lern- und Freizeitkultur zu entwickeln, welche die individuellen Kompetenzen der Schülerinnen/Schüler fördert und dem integrativen Anspruch besser gerecht wird.


Durch die Tatsache, dass bei teilgebundenen und gebundenen Ganztagsschulen ein verpflichtendes Ganztagsangebot an mehreren Tagen in der Woche stattfindet, versprechen sich Schule und Schulträger eine noch bessere Wahrnehmung des bereits bestehenden umfangreichen offenen Ganztagsangebotes. Die Resonanz und die Akzeptanz dürften gerade in Bezug auf die Lernförderung zunehmen.


Auch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung mit bestehenden integrierten Gesamtschulen und den Oberschulen ist die Umwandlung der offenen Ganztagsschule der IGS in eine gebundene bzw. teilgebundene Ganztagsschule anzustreben.


Am 17.03.2011 hat der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur unter TOP 4.2 (Mitteilung der Verwaltung) die Zwischennachricht erhalten, dass die Antwort der Nds. Landesschulbehörde noch aussteht.


Mit Schreiben vom 30.05.2011 hat das Nds. Kultusministerium den Antrag des Landkreises Friesland abgelehnt, da die finanziellen Ressourcen des Landes nur einen schrittweisen Ausbau der Ganztagsschulen zulassen.


Ein erster Schritt erfolge hier bei den Haupt-und Realschulen, die sich in Oberschulen umwandeln und einen Antrag auf Errichtung als teilgebundene Ganztagsschule stellen.


Zudem verneint das Land eine Gleichstellung der neu errichteten Integrierten Gesamtschule mit bereits bestehenden bzw. neu zu errichtenden Oberschulen. Es kann somit auch mittelfristig keine Genehmigung als gebundene oder teilgebundene Ganztagsschule in Aussicht gestellt werden.


Die Einlegung von Rechtsmitteln (Klage beim Verwaltungsgericht) gegen die o. a. Entscheidung des Kultusministeriums ist bis zum 13.06.2012 möglich (Rechtsmittelfrist

1 Jahr, da keine Rechtsbehelfsbelehrung).


In der Sitzung des Kreistages am 22.06.2011 wurde über diesen Sachverhalt berichtet. Anhängige Klagen gegen das Land Niedersachsen von Schulträgern beziehen sich hauptsächlich auf das Thema Zügigkeit bei Integrierten Gesamtschulen. Auch im NLT ist nach Rückfrage keine Klage bekannt, die sich mit der ungleichmäßigen Behandlung von Gesamtschulen gegenüber Oberschulen befasst.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss