Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Volkshochschule/Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH wird

  • im Geschäftszweig „Volkshochschule“ mit der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages zur Weiterbildung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (NEBG) und

  • im Geschäftszweig „Musikschule“ gemäß Richtlinien und Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) mit der Durchführung von Angeboten der musikalischen Bildung

betraut.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrauungsakt in der der Vorlage bzw. dem Fachausschuss-Protokoll beiliegenden Fassung abzuschließen.




Der Kreistag nahm TOP 3.1.4 der KA-Niederschrift vom 11. Dezember 2013 zur Kenntnis und fasste folgenden




Abstimmungsergebnis:

einstimmig