Beschluss:

 

1.    Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2014 des Landkreises Friesland.

2.    Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

3.    Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4.    Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2014 Entlastung.

 


Für die Beschlussfassung verlässt Herr Landrat Ambrosy kurzzeitig die Runde.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

 

Der Landrat kehrt zurück.