Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt im Wege einer Eilentscheidung Folgendes:

 

1.

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einzelfall zur Entlastung von friesländischen Unternehmen die in den beigefügten Anlagen als sinnvoll bewerteten Maßnahmen zu ergreifen bzw. anzuwenden, um diese Unternehmen, die durch die Corona-Krise von Insolvenz bedroht sind, zu unterstützen.

2.

Darüber hinaus kann die Verwaltung auf Antrag von Insolvenz bedrohten Unternehmen weitere Gebühren wie z. B. Baugebühren, Gebühren im Gewerberecht o. ä . erlassen, mindern oder stunden, um diese zu unterstützen.

 

 

 


Der Kreistag nimmt die Eilentscheidung des Kreisausschusses zustimmend zur Kenntnis.