Im Vorfeld sind folgende Beratungsunterlagen an die Fraktionen gegangen:

Haushaltssatzung und Gesamtübersicht Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt;

Produktkatalog (Erträge/Aufwendungen aller Produkte des Ergebnishaushalts);

Investitionsprogramm (Übersicht aller geplanten Investitionen);

Masterplan Schulen/Bau;

Herr Rocker trägt die Hauptaussagen des Haushaltsentwurfs 2022 vor.

Der Ergebnishaushaltsplan 2022 ist, anders als im Vorjahr, in Erträgen und Aufwendungen wieder ausgeglichen. Es ist sogar ein leichter Überschuss im Ergebnishaushalt vorgesehen, dieser kann jedoch nur aufgrund erhöhter Finanzausgleichsleistungen erreicht werden.

Dies gilt jedoch nicht für die mittelfristige Planung im Zeitraum 2023-2025, hier ist nach derzeitigem Kenntnis- und Planungsstand ein Ausgleich nicht zu erreichen.

Die Erträge belaufen sich auf 221.566.028 €, die Aufwendungen auf 220.638.3669 €, so dass der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2022 mit einem Überschussbetrag von 927.662 € abschließt.

Hinsichtlich der Ansätze der Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und für die Berechnung der Finanzausgleichs- und der Kreisumlagebeträge wurden die vom Landesbetrieb für Statistik berechneten „vorläufigen Grundbeträge“ zu Grunde gelegt.

Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.686.860 €. Im Jahre 2020 betrug dieser noch 13,6 Mio. € (2021: 7.313.056 €).

Der Saldo für Investitionstätigkeit im Entwurf für den Finanzhaushalt 2022 beläuft sich auf -13.657.999 €. Es wird daher eine Netto-Kreditaufnahme (Neuverschuldung) in Höhe von 5.971.139 € für Investitionen erforderlich werden.

Auch ist durch einen Abbau von Liquidität die Wahrscheinlichkeit gestiegen, größere Zahlbeträge zunächst durch die Aufnahme von Kassenkrediten vorfinanzieren zu müssen.