Sitzung: 08.02.2022 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss
Vorlage: 0102/2022
Im Vorfeld sind folgende
Beratungsunterlagen an die Fraktionen gegangen:
Haushaltssatzung und
Gesamtübersicht Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt;
Produktkatalog
(Erträge/Aufwendungen aller Produkte des Ergebnishaushalts);
Investitionsprogramm (Übersicht
aller geplanten Investitionen);
Masterplan Schulen/Bau;
Herr Rocker trägt die
Hauptaussagen des Haushaltsentwurfs 2022 vor.
Der Ergebnishaushaltsplan 2022
ist, anders als im Vorjahr, in Erträgen und Aufwendungen wieder ausgeglichen.
Es ist sogar ein leichter Überschuss im Ergebnishaushalt vorgesehen, dieser
kann jedoch nur aufgrund erhöhter Finanzausgleichsleistungen erreicht werden.
Dies gilt jedoch nicht für die
mittelfristige Planung im Zeitraum 2023-2025, hier ist nach derzeitigem Kenntnis-
und Planungsstand ein Ausgleich nicht zu erreichen.
Die Erträge belaufen sich auf
221.566.028 €, die Aufwendungen auf 220.638.3669 €, so dass der Entwurf des
Ergebnishaushaltes 2022 mit einem Überschussbetrag von 927.662 € abschließt.
Hinsichtlich der Ansätze der
Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen
Wirkungskreises und für die Berechnung der Finanzausgleichs- und der
Kreisumlagebeträge wurden die vom Landesbetrieb für Statistik berechneten
„vorläufigen Grundbeträge“ zu Grunde gelegt.
Im Finanzhaushalt beläuft sich
der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.686.860 €. Im Jahre 2020
betrug dieser noch 13,6 Mio. € (2021: 7.313.056 €).
Der Saldo für
Investitionstätigkeit im Entwurf für den Finanzhaushalt 2022 beläuft sich auf
-13.657.999 €. Es wird daher eine Netto-Kreditaufnahme (Neuverschuldung) in
Höhe von 5.971.139 € für Investitionen erforderlich werden.
Auch ist durch einen Abbau von Liquidität die Wahrscheinlichkeit gestiegen, größere Zahlbeträge zunächst durch die Aufnahme von Kassenkrediten vorfinanzieren zu müssen.