Beschluss:

a)

Gemeinden, die ihren Bürgern einen eintrittsfreien Zugang zu Strandabschnitten im Landkreis Friesland ermöglichen wollen, verhandeln mit der jeweils zuständigen Gemeinde- bzw. Kurverwaltung darüber, dies über eine pauschale finanzielle Abgeltung zu ermöglichen.

b)

Der Kreistag erklärt die ausdrückliche Unterstützung des Landkreises Friesland bei Gesprächen der Pacht zahlenden Strandgemeinden mit dem Land Niedersachsen mit der Zielsetzung einer Pachtreduzierung oder -abschaffung.




In seiner Sitzung am 20. September 2010 hatte der Kreisausschuss vorbereitend beraten, aber auf eine Beschlussempfehlung für den Kreistag verzichtet.


Kreistagsabgeordneter Kammer verwies auf den nunmehr fast zwei Jahre zur Entscheidung anstehenden Antrag der CDU-Kreistagsfraktion. Die Verwaltung habe die Inhalte umfassend geprüft und auch diverse Finanzierungsmöglichkeiten dargestellt. Im Ergebnis der Prüfung sei festzustellen, dass der Landkreis unter Abwägung aller Faktoren keine Ausgleichsfunktion wahrnehmen könne. Im Kreisausschuss sei nunmehr vorgeschlagen worden, dass die Kommunen sich aus eigenem Antrieb untereinander im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit einigen sollten, ob ihren jeweiligen Bürgern ein kostenfreier Strandzugang ermöglicht werden sollte.


Gemeinsam sollte in den Gremien des Kreises darüber beraten werden, so Herr Kammer, wie Küste und Tourismus auch im Zusammenhang mit dem Antrag der SPD aus dem Jahr 2008 zur Verabschiedung eines Zukunftsplanes für Tourismusförderung weiter entwickelt werden könnten. Eine Abstimmung über den CDU-Antrag von 2008 erübrige sich heute. Ein freier Strandeintritt sei unter den gegebenen haushalts- und finanzpolitischen Faktoren nicht darstellbar.


Kreistagsabgeordnete Schlieper regte an, die im Kreisausschuss am 20. September 2010 eingebrachte vierte Beschlussalternative zur Abstimmung zu bringen. Es werde anerkannt, dass die Wangerland Touristik GmbH für die Bewirtschaftung des Strandes und die Pachtzahlungen an das Land Niedersachsen Einnahmen benötige.


Die Akzeptanz für einen Strandeintritt sei bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Friesland am geringsten; für Besucher aus dem Raum Oldenburg oder weiter entfernt gelegenen Regionen sei dies kein Thema.


Die neue Beschlussalternative laute daher, die Kommunen des Landkreises Friesland zu bitten, die Frage des Strandeintritts untereinander mit der WTG zu klären. Die Gemeinde Wangerland habe bereits eine Lösung durch Zahlung eines Pauschalbetrages gefunden. Gegen Vorlage ihres Personalausweises gelangten Wangerländer Bürger nun kostenfrei an den Strand.


Sicherlich sei ein solcher Weg auch für andere Kommunen innerhalb des Landkreises denkbar; auch für die Bürger der Stadt Wilhelmshaven könnte dies, falls dort gewünscht, eine Lösung sein. Diese Frage sollten die Kommunen unter einander klären.


Ferner enthalte der Beschlussvorschlag die Anregung, die Berechnungsgrundlagen für die Pachtzahlungen der WTG an das Land Niedersachsen – 200.000 Euro jährlich – offen legen zu lassen und in Relation zu ähnlichen Zahlungen in anderen Regionen zu setzen. Mit einer solchen Prüfung wolle man sicher gehen, dass die WTG hinsichtlich der Pachthöhe keine finanzielle Benachteiligung erfahre. Möglicherweise lasse sich durch klärende Gespräche mit dem Land eine kostengünstigere Lösung im Sinne der Tourismusförderung finden. Die SPD/FDP-Gruppe bitte um Abstimmung zu beiden Inhalten ihres Beschlussvorschlages.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, BfB sehe den kostenlosen Strandeintritt als freies Bürgerrecht wie den Zugang zu Wäldern und Gebirgen. Auch das Abkassieren von Strandkorbgebühren oder Kurbeiträgen dürfe nicht über ein Strandeintrittsentgelt erfolgen. Für Kostenausfälle hätten solche Kommunen demnach auch kein Recht, Ausgleichsbeiträge von anderen Kommunen zu verlangen.


Im Grunde sei es Aufgabe des Landes, diesen freien Zugang zu gewährleisten und keine Pacht zu erheben. Durch Pachtzahlungen bleibe den Kommunen fast kein anderer Ausweg, als diese Kosten über Strandeintritte zu decken. Daher seien Gespräche mit dem Land zu begrüßen.


Soweit den Kurverwaltungen Wangerland und Dangast tatsächlich Kosten durch die Herrichtung und Bereitstellung des Strandes entstünden, sei eine Beteiligung der anderen Kommunen denkbar. Wangerland und Varel seien aber die Hauptnutznießer des Tourismus an den Stränden, so dass der größte Kostenanteil bei ihnen verbleiben müsse.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski führte aus, zunächst müsse die Diskussion vor Ort in den Kommunen abgeschlossen sein, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe. Der Landkreis sollte sich darauf beschränken, seine Gesprächsbereitschaft und Unterstützung zu signalisieren.


Kreistagsabgeordneter Koch wies darauf hin, im Wangerland gebe es kilometerlange nicht bewirtschaftete, frei zugängliche Strandabschnitte. Eine Diskussion über freien Strandzutritt müsse auch diese Strecken einbeziehen. Der Bürger aber wolle sich ausschließlich an einem gereinigten und gut bewirtschafteten Strand aufhalten.


Dies vorausgesetzt müsse aber die Bereitschaft bestehen, entsprechende Bewirtschaftungskosten wie die vom Land von der WTG erhobene Pacht, Kosten für Strandpflege, Reinigung sanitärer Anlagen, Personalkosten für Kassenpersonal und Vieles mehr anteilig zu tragen. Mit dem Wegfall von Zäunen und Kassenhäuschen gehe im Übrigen ein schlagartiger Abfall von Kurbeiträgen einher, der die Kosten weiter erhöhe. Auch wenn eine Lösung gefunden werde, müssten Zäune und Kassenpersonal also dennoch erhalten bleiben, damit dieser Einnahmeausfall vermieden werde.


Dem Landkreis Friesland dürfe man diese Kosten aus verschiedenen Gründen nicht auflasten: Eine vollständige Kostenübernahme würde sich unmittelbar auf die Höhe der Kreisumlage – und damit auf alle Gemeinden – auswirken. Bei niedriger Berechnung gehe es dabei um mindestens um ½ Prozentpunkt Kreisumlage.


Eine Ablehnung der Kostenübernahme durch den Kreis bringe eine Verknüpfung der Vorschlagsvarianten 3 und 4 mit sich. Es kristallisiere sich immer mehr heraus, dass die Gemeinden untereinander mit den Strandbetreibern einen gewollten freien Strandeintritt für ihre Bürger auszuhandeln hätten. Das erfordere bilaterale Gespräche. - Dass das Land Niedersachsen die Pachthöhe absenke, sei nach allen bisherigen Erfahrungen, so Herr Koch, wohl nicht zu erwarten.


In der vergangenen Zeit seien alle möglichen Denkmodelle und Aspekte durchgeprüft worden. Die CDU-Fraktion spreche im Ergebnis die Empfehlung aus, die daran interessierten Städte und Gemeinden sollten die Initiative ergreifen und sich interkommunal mit den Strandgemeinden verständigen.


2. stellv. Landrat Lies stellte fest, die Freigabe des Strandeintritts an den hiesigen Stränden könne die Konkurrenzsituation zu den Küstenregionen anderer Bundesländer verbessern. Dem Land Niedersachsen gegenüber müsse verdeutlicht werden, dass die Pachten überprüft, reduziert oder in letzter Konsequenz abgeschafft werden müssten, wenn es ihm mit der Tourismusförderung und dem Voranbringen der Tourismusregion an der Nordsee im Verhältnis zu anderen Bundesländern ernst sei. Durch den Wegfall der Pachten verfüge man über die Mittel, den freien Strandzutritt zu ermöglichen. Dies gelte es in Gesprächen mit dem Land zu verfolgen.


Herr Just stellte fest, in anderen Bundesländern wie z. B. Brandenburg würden Gesetze für einen freien Zugang zu Strandabschnitten geschaffen, die sich sogar auf den Zugang über Privatgrundflächen erstreckten. Die Begehung von Seeufern werde barrierefrei ermöglicht. - An den Nordseeküsten dagegen werde den Bürgern der Strandzugang vergrämt. Ursächlich hierfür sei die Pachterhebung durch das Land. Diese Entwicklung gelte es zurück zu drehen.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke fasste sodann die Diskussionsergebnisse zusammen. Einigkeit bestehe darin, dass der Landkreis Friesland keine finanzielle Ausgleichszahlung leisten werde. Der Antrag der CDU-Fraktion sei zunächst in diesem Punkt erledigt; er enthalte aber auch andere Forderungen wie z. B. den Abbau von Zäunen, der nicht machbar sei. Es verbleibe im Ergebnis der Diskussion der in der Kreisausschuss-Sitzung am 20. September 2010 aufgenommene vierte Beschlussvorschlag.


Der Kreistag beschloss sodann wie folgt:






Abstimmungsergebnis:

einstimmig