Begründung:
Nach Abschluss der dringenden Gefahrenabwehr - einschließlich der Ausbaggerung mineralölbelasteter Gräben und Böschungsbereiche in der 48.KW – wurden weitere Aufreinigungsarbeiten an den Hauptpunkten der Ölbekämpfung im Abschnitt des Landkreises Wittmund durchgeführt.
Die Arbeiten wurden allesamt gutachterlich begleitet. Erste Boden- und Grundwasser - Untersuchungsergebnisse liegen vor. Die Sanierung verunreinigter Ufer – und Böschungsbereiche an der Schiffsbalje konnte hiernach weitestgehend bereits abgeschlossen werden.
Eine komplette Begehung des Gewässers ist noch nicht ganz abgeschlossen. Dennoch kann schon gesagt werden, das die Böschungen der Schiffsbalje – offenbar aufgrund der zum Zeitpunkt des Ölaustritts vorherrschenden Strömung – nur relativ geringfügig beeinträchtigt wurden.
Nach
Abschluss der dringenden Gefahrenabwehr am 23. November 2013,
begannen am
24. November die Vorarbeiten für die anstehende
Sanierung des Friedeburger Tiefs.
Am 25. November 2013 verlief ein
erster Test mit dem Einsatz von Mähbooten zum Abtragen der mit
Öl behafteten Ufervegetation nicht erfolgreich. Erste Tests am
26. November mit einem wasserseitig eingesetzten Schwimmbagger
verliefen ebenfalls wenig erfolgreich. Erst nachdem der Bagger vom
Ufer aus die Böschung bearbeiten und das Mähgut auf den im
Wasser befindlichen Pontons ablegen konnte, war der für die
Situation optimale Sanierungsweg gefunden. Seit dem 27. November 2013
wird nun auf diese Weise die Uferreinigung durchgeführt, und
seit dem 02. Dezember 2013 unterstützt durch einen weiteren
Bagger. Nach jetzigem Stand ist ein Abschluss der Arbeiten offen.
Hinsichtlich
der Ermittlung von nachhaltigen Schäden wurde der IVG zunächst
aufgegeben, ein Gutachterbüro für die Ermittlung der
Gewässer- und Bodenschäden zu beauftragen. Entsprechend
wurde das Geologische Büro C. Seidel zugezogen. Die dort
zusammengetragenen Daten gehen den unteren Wasserbehörden der
Landkreise Friesland und Wittmund sowohl bearbeitet als auch
unbearbeitet zu. Daneben wurde die IVG aufgefordert einen
landwirtschaftlichen Sachverständigen einzuschalten. Die
Beauftragung des von der Landwirtschaft gewünschten
Sachverständigen liegt der unteren Wasserbehörde seit
dem
27. November 2013 schriftlich vor. Die Beauftragung eines
Gewässerökologen ist angeordnet worden. Ebenfalls erfolgt
die enge Abstimmung zwischen dem Zweckverband Veterinäramt, der
Landwirtschaft, den Umweltverbänden, der Fischerei und der
Nationalparkverwaltung.
Seitens des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (als Teil des GLD) werden umfangreiche Untersuchungen mit einem breiten Parameterspektrum durchgeführt. Diese Untersuchungen sollen die vom Büro Seidel erhobenen Daten ergänzen und verifizieren. Auf Grundlage des Abstimmungsgesprächs zwischen dem Wirtschaftsministerium, dem Gewässerkundlichen Landesdienst (GLD), den Landkreisen Wittmund und Friesland sowie der Sielacht Bockhorn-Friedeburg findet ein enger fachlicher Austausch zwischen dem GLD und den unteren Wasserbehörden unter Beteiligung der Sielacht Bockhorn-Friedeburg statt. Alle anstehenden fachlichen Entscheidungen der unteren Wasserbehörde zur Schadensfeststellung und zur Schadensbehebung werden einvernehmlich getroffen. Da das Friedeburger Tief als FFH-Gebiet gemeldet ist, wird auch die untere Naturschutzbehörde in die Sanierungsarbeiten eingebunden.
Ob ein nachhaltiger Schaden für die betroffenen Gewässer eingetreten ist, bzw. ein solcher Schaden zu befürchten steht und wie diesem zu begegnen ist, kann erst nach Auswertung der Mess- und Laborergebnisse festgestellt werden. Aus diesem Grunde werden sich die betroffenen Behörden in der 50. bzw. 51 KW 2013 zu einem weiteren Abstimmungsgespräch zusammenfinden.
Sanierungskonzept
Das von den Wasserbehörden geforderte und abgestimmte Sanierungsrahmenkonzept sieht stichpunktartig folgende Vorgehensweise vor:
Aufreinigung des Oberflächenwassers und Beweissicherung
Aufreinigung der Uferrandvegetation und Beweissicherung
Aufreinigung der Uferböschungen und Beweissicherung
Ermittlung des gewässerökologischen Schadens
Zeitlich befristetes Monitoring hins. gfs. vorh. gewässerökologischer Schäden
Zeitlich befristetes Monitoring des Grundwassers hinsichtlich ev. Schadstoffe
Bisher von den Landkreisen Friesland und Wittmund getroffene Maßnahmen
Per mündlicher und schriftlicher Verfügung sind der IVG folgende Maßnahmen auferlegt worden:
Alle Maßnahmen vor Ort zu ergreifen, die für die Beseitigung des Öls erforderlich sind. Die Maßnahmen (Ölabsaugen, Einsetzen und Beobachten von Ölsperren, Ufersanierung et.) sind mit den Fachbehörden der Landkreise abzustimmen.
Regelmäßige Vorlage der Ergebnisse der Boden- und Grundwasseruntersuchungen bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Wasserbehörde.
Die Probenahmestellen sind mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Die geforderte Dokumentation durch die IVG ist regelmäßig (anfangs täglich) vorzulegen.
Ergänzungen im Untersuchungsumfang werden bei Bedarf ggfs. nachgefordert.
Der VT 7 kann lediglich der Zwischenlagerung des abgetragenen und belasteten Bodens dienen. Hier müssen alle Maßnahmen getroffenen werden, um einen sicheren Umschlag zu gewährleisten.
Der eingetretene gewässerökologische Schaden ist entsprechend den geltenden Rahmenvorgaben bei derartigen Schadensereignissen zu ermitteln. Hierbei sind Kostenschätzungen erforderlich.
Seitens der IVG ist möglichst umgehend ein gewässerökologischer Gutachter zu bestellen und zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Denkbare Auswirkungen auf Flora und Fauna, sowie das vorhandene Bodensubstrat des Gewässerbodens im Zusammenhang mit möglichen Gewässerentschlammungen sind hierbei zu berücksichtigen.
Insbesondere ist der limnologische Bereich der Gewässerökologie aktuell zu betrachten und monitär zu begleiten, um ggf. Schadenersatzansprüche der Fischereiberechtigten behandeln zu können.
Den UWB`s der Landkreise Friesland und Wittmund sowie der Sielacht Bockhorn-Friedeburg ist jeweils eine Ausfertigung des Gutachtens zu übergeben.
Für die Begutachtung von Schäden an den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist ein von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger zu bestellen und zu beauftragen.
Zur Chronologie des Ölunfalls und den einzelnen Lagen wird auf die Vorlage 393/2013 verwiesen.
(Stand: 04.12.2013)
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltungen der Landkreise Friesland und Wittmund sowie der übrigen Vortragenden werden zur Kenntnis genommen.
Es wird beschlossen, auf eine umfassende Erstsanierung der betroffenen Gewässer gegenüber der IVG Caverns GmbH zu dringen. Dabei sind diese Maßnahmen so zu konzipieren und umzusetzen, dass Schäden an der Umwelt durch die Sanierung beseitigt werden.
Es wird beschlossen, der IVG Caverns GmbH aufzugeben, ein Folgesanierungskonzept mit entsprechenden Renaturierungs- und Schadensausgleichsmaßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu erarbeiten und anschließend umzusetzen.
Die Beprobung der betroffenen Gewässer einschließlich der Ufer und der durch Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ölunfall betroffenen Flächen ist so lange durchzuführen, bis sicher nachgewiesen ist, dass keine Gefahren für die Umwelt bestehen.
Gegenüber dem LBEG und der IVG wird auf eine umfassende Verbesserung der Voraussetzungen für eine Eingrenzung von evtl. auftretenden Unfällen auf dem Betriebsgelände der IVG einschließlich aller extern gelegenen Anlagen bestanden.
Alle genannten Punkte sind in einem Konzept zeitnah darzustellen.
Anlagen:
Lagekarte der Einsatzleitung