Begründung:
Mit Schreiben vom
08.07.2014 legte der Landesrechnungshof (LRH) die o.g. Prüfungsmitteilung zur
Finanzstatusprüfung des Landkreises Friesland vor. Die überörtliche Prüfung
stellte fest, ob das Haushalts- und Kassenwesen der zu prüfenden Einrichtung
ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird.
Zu den Prüfungsergebnissen im
Einzelnen (die jeweilige Kurzfassung der Prüfbemerkung ist der Stellungnahme
durch die Kämmerei vorangestellt):
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Die Einschätzung der überörtlichen
Kommunalprüfung zu der haushaltswirtschaftlichen Situation des Landkreises
Friesland ist, vorbehaltlich der Bestätigung durch die ausstehenden
Jahresabschlüsse, positiv.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Verstärktes Ziel des Landkreises Friesland
wird es künftig sein, die beschlossenen Haushaltssatzungen ohne zeitliche
Verzögerungen der Kommunalaufsicht vorzulegen. Dies hat für das Sachgebiet
Finanzen einen ganz besonderen Stellenwert, da der Landkreis Friesland als
Kommunalaufsichtsbehörde eben dies auch von seinen kreisangehörigen Städten und
Gemeinden entsprechend fordert.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Derzeit wird an der
Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2011 und 2012 gearbeitet. Der
konsolidierte Gesamtabschluss, der gesetzlich erstmalig für das Haushaltsjahr
2012 gefordert wird, kann somit abschließend noch nicht fertiggestellt sein.
Gleichwohl werden bereits jetzt im Sachgebiet Beteiligungen ersten Vorarbeiten
für diesem konsolidierten Gesamtabschluss erledigt. Die zeitnahe Aufarbeitung
der Rückstände ist eines der obersten Ziele.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
- keine Anmerkungen -
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Die seitens der überörtlichen
Kommunalprüfung getätigten Anmerkungen werden hier nicht vollumfänglich
geteilt. Die gesetzlichen Regelungen in § 15 Abs. 3 GemHKVO besagen nicht, alle
internen Leistungen zu veranschlagen, sondern interne Leistungen zwischen den
Teilergebnishaushalten angemessen
zu veranschlagen und zu verrechnen. In den Organisationsstrukturen des
Landkreises Friesland bedeutet eine Anregung im Sinne der kommunalen
Prüfungsanstalt einen nicht zu unterschätzenden personellen Mehraufwand, um
entsprechende interne Leistungsverrechnungen abzubilden, organisatorisch zu
strukturieren und auf allen Verwaltungsebenen einzuführen. Seitens des
Sachgebiet Finanzen werden die Vorteile, die die überörtliche Kommunalprüfung
sieht, nicht geteilt. In den Fachbereichen „Jobcenter“ sowie
„Umwelt/Abfallwirtschaft“ werden bereits jetzt die internen
Leistungsbeziehungen ermittelt. Eine weitere Ausdehnung auf weitere
Fachbereiche erscheint derzeit nicht sinnvoll.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Diese Anregung erscheint bei gebührenfinanzierten Einrichtungen als
Kalkulationsgrundlage sehr sinnvoll. Im Bereich der, „Abfallwirtschaft“ werden
diese Instrumente auch bereits teilweise genutzt. Gleichwohl räumt die
gesetzliche Regelung in § 21 Abs. 1 GemHKVO dem Landkreis ein, den Umfang des
Einsatzes einer Kosten- und Leistungsrechnung nach den örtlichen Bedürfnissen
auszurichten. Kurzfristig wird hier kein weiterer Bedarf gesehen.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Die Realisierung eines Controllings mit unterjährigen Berichtswesen, das neben
einer reinen Finanzbetrachtung auch Leistungsindikatoren des nicht monetären
Bereich berücksichtigt, kann aus personalumfänglichen Gründen kurzfristig nicht
eingeführt werden. Allerdings wird es im Jahr 2015 eine Konzepterstellung dahingehend geben, wie das o.g. Controlling
zumindest für die „wesentlichen Produkte“ kurzfristig begonnen werden kann.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Die
Dienstanweisung für die Finanzwirtschaft wird zum 01.01.2015 überarbeitet. Neben formalen Korrekturen (Austausch von
alten Begrifflichkeiten und gesetzlichen Bezeichnungen) werden auch die
Sicherheitsstandards im Sinne von § 41 GemHKVO aufgenommen bzw. ergänzt (z.B.
unvermutete Kassenprüfungen durch das RPA; wurden durch das RPA zwar
durchgeführt, waren aber nicht schriftlich geregelt). Die aufgefallen Mängel
hinsichtlich der Abrechnung der Zahlstellen sowie der Prüfung der
Handvorschüsse werden durch die Kämmerei mit den jeweiligen Bereichen geklärt.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme
LK:
Die Regelung der
Dienstanweisung zur Aufgabenübertragung durch den Landrat wurde zwischenzeitlich
umgesetzt. Die Überprüfung, ob die Höhe der für die Übernahme der
Kassengeschäfte erhaltenen Leistungen wirtschaftlich ist und auch im Einklang
aller Einrichtungen ist, wird derzeit durch das Sachgebiet Beteiligungen im
Fachbereich 10 überprüft, wo derzeit ein Beteiligungsmanagement
installiert wird. Über die Ergebnisse dieser Prüfung wird gesondert berichtet.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme LK:
Der derzeit zuständige Kassenaufsichtsbeamte führt nunmehr regelmäßig
unvermutete Kassenprüfungen ebenso durch, wie ständige und stichprobenartige
Kontrollen des gesamten Geschäftsgangs der Kommunalkasse.
Bemerkung LRH:
Stellungnahme
LK:
Hinsichtlich der Anregung der überörtlichen Kommunalprüfung zum
Rechnungsprüfungsamtes (RPA) wird in der überarbeiteten Dienstanweisung „Finanzen“
eine Regelung zu jährlichen, unvermuteten Kassenprüfungen durch das RPA
aufgenommen (siehe auch lfd. Nr. 8).
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Landkreises Friesland zum Ergebnis der überörtlichen Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof wird zur Kenntnis genommen.
Anlage:
- Prüfungsergebnis Landesrechnungshof