Betreff
Stellungnahme des Landkreises Friesland zum Ergebnis der überörtlichen Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof
Vorlage
0606/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Schreiben vom 08.07.2014 legte der Landesrechnungshof (LRH) die o.g. Prüfungsmitteilung zur Finanzstatusprüfung des Landkreises Friesland vor. Die überörtliche Prüfung stellte fest, ob das Haushalts- und Kassenwesen der zu prüfenden Einrichtung ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird.

 

Zu den Prüfungsergebnissen im Einzelnen (die jeweilige Kurzfassung der Prüfbemerkung ist der Stellungnahme durch die Kämmerei vorangestellt):

 

Bemerkung LRH:


Stellungnahme LK:
Die Einschätzung der überörtlichen Kommunalprüfung zu der haushaltswirtschaftlichen Situation des Landkreises Friesland ist, vorbehaltlich der Bestätigung durch die ausstehenden Jahresabschlüsse, positiv.



Bemerkung LRH:


Stellungnahme LK:

Verstärktes Ziel des Landkreises Friesland wird es künftig sein, die beschlossenen Haushaltssatzungen ohne zeitliche Verzögerungen der Kommunalaufsicht vorzulegen. Dies hat für das Sachgebiet Finanzen einen ganz besonderen Stellenwert, da der Landkreis Friesland als Kommunalaufsichtsbehörde eben dies auch von seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden entsprechend fordert.

 

 

 

 

 

 

 

 


Bemerkung LRH:

Stellungnahme LK:

 

Derzeit wird an der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2011 und 2012 gearbeitet. Der konsolidierte Gesamtabschluss, der gesetzlich erstmalig für das Haushaltsjahr 2012 gefordert wird, kann somit abschließend noch nicht fertiggestellt sein. Gleichwohl werden bereits jetzt im Sachgebiet Beteiligungen ersten Vorarbeiten für diesem konsolidierten Gesamtabschluss erledigt. Die zeitnahe Aufarbeitung der Rückstände ist eines der obersten Ziele.



Bemerkung LRH:

Stellungnahme LK:

- keine Anmerkungen -

 

 

Bemerkung LRH:


Stellungnahme LK:

 

Die seitens der überörtlichen Kommunalprüfung getätigten Anmerkungen werden hier nicht vollumfänglich geteilt. Die gesetzlichen Regelungen in § 15 Abs. 3 GemHKVO besagen nicht, alle internen Leistungen zu veranschlagen, sondern interne Leistungen zwischen den Teilergebnishaushalten angemessen zu veranschlagen und zu verrechnen. In den Organisationsstrukturen des Landkreises Friesland bedeutet eine Anregung im Sinne der kommunalen Prüfungsanstalt einen nicht zu unterschätzenden personellen Mehraufwand, um entsprechende interne Leistungsverrechnungen abzubilden, organisatorisch zu strukturieren und auf allen Verwaltungsebenen einzuführen. Seitens des Sachgebiet Finanzen werden die Vorteile, die die überörtliche Kommunalprüfung sieht, nicht geteilt. In den Fachbereichen „Jobcenter“ sowie „Umwelt/Abfallwirtschaft“ werden bereits jetzt die internen Leistungsbeziehungen ermittelt. Eine weitere Ausdehnung auf weitere Fachbereiche erscheint derzeit nicht sinnvoll.


Bemerkung LRH:



Stellungnahme LK:

Diese Anregung erscheint bei gebührenfinanzierten Einrichtungen als Kalkulationsgrundlage sehr sinnvoll. Im Bereich der, „Abfallwirtschaft“ werden diese Instrumente auch bereits teilweise genutzt. Gleichwohl räumt die gesetzliche Regelung in § 21 Abs. 1 GemHKVO dem Landkreis ein, den Umfang des Einsatzes einer Kosten- und Leistungsrechnung nach den örtlichen Bedürfnissen auszurichten. Kurzfristig wird hier kein weiterer Bedarf gesehen.


Bemerkung LRH:


Stellungnahme LK:

Die Realisierung eines Controllings mit unterjährigen Berichtswesen, das neben einer reinen Finanzbetrachtung auch Leistungsindikatoren des nicht monetären Bereich berücksichtigt, kann aus personalumfänglichen Gründen kurzfristig nicht eingeführt werden. Allerdings wird es im Jahr 2015 eine Konzepterstellung  dahingehend geben, wie das o.g. Controlling zumindest für die „wesentlichen Produkte“ kurzfristig begonnen werden kann.


Bemerkung LRH:

Stellungnahme LK:

 

Die Dienstanweisung für die Finanzwirtschaft wird zum 01.01.2015 überarbeitet.    Neben formalen Korrekturen (Austausch von alten Begrifflichkeiten und gesetzlichen Bezeichnungen) werden auch die Sicherheitsstandards im Sinne von § 41 GemHKVO aufgenommen bzw. ergänzt (z.B. unvermutete Kassenprüfungen durch das RPA; wurden durch das RPA zwar durchgeführt, waren aber nicht schriftlich geregelt). Die aufgefallen Mängel hinsichtlich der Abrechnung der Zahlstellen sowie der Prüfung der Handvorschüsse werden durch die Kämmerei mit den jeweiligen Bereichen geklärt.

Bemerkung LRH:


Stellungnahme LK:

 

Die Regelung der Dienstanweisung zur Aufgabenübertragung durch den Landrat wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Die Überprüfung, ob die Höhe der für die Übernahme der Kassengeschäfte erhaltenen Leistungen wirtschaftlich ist und auch im Einklang aller Einrichtungen ist, wird derzeit durch das Sachgebiet Beteiligungen im Fachbereich 10 überprüft, wo derzeit ein Beteiligungsmanagement installiert wird. Über die Ergebnisse dieser Prüfung wird gesondert berichtet.



Bemerkung LRH:

Stellungnahme LK:


Der derzeit zuständige Kassenaufsichtsbeamte führt nunmehr regelmäßig unvermutete Kassenprüfungen ebenso durch, wie ständige und stichprobenartige Kontrollen des gesamten Geschäftsgangs der Kommunalkasse.


Bemerkung LRH:


Stellungnahme LK:


Hinsichtlich der Anregung der überörtlichen Kommunalprüfung zum Rechnungsprüfungsamtes (RPA) wird in der überarbeiteten Dienstanweisung „Finanzen“ eine Regelung zu jährlichen, unvermuteten Kassenprüfungen durch das RPA aufgenommen (siehe auch lfd. Nr. 8).


Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme des Landkreises Friesland zum Ergebnis der überörtlichen Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja      Textfeld: X  Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                 objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    Ja, mit          Nein

im    Ergebnishaushalt     Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden              ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer:                 Zustimmung         Ablehnung         Enthaltung        Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:             ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

 

 MEZ     Nr.

HSP     Nr.

 

Textfeld: gez. R. Ernst            

Sachbearbeiter                      Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

             Textfeld: gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss

 


Anlage:

- Prüfungsergebnis Landesrechnungshof