Betreff
Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Förderschulen im Landkreis Friesland (Bezug: Vorlage 0551/2014)
Vorlage
0642/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung

1.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 15.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 0497/2014 vom 24.06.2014) wurde ausführlich über die Einführung der Inklusiven Schule in Niedersachsen berichtet; unter 1.4. der Vorlage wurde auf die anstehende Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes hingewiesen.

Es wurde dem Kreisausschuss empfohlen, zu beschließen, dass für den Landkreis Friesland ein Gesamtkonzept für Förderschulen unter Federführung des Landkreises Friesland unter Einbeziehung der Bildungsregion, der Förderschulen sowie der Landesschulbehörde entwickelt wird.

Siehe hierzu auch TOP 3.3.3 aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Friesland am 17.09.2014 und TOP 3.3.3 aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Friesland am 19.11.2014.

Ferner wird auf die Vorlage Nr. 0551/2014 vom 26.09.2014 für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom 14.10.2014 verwiesen.

Danach wurde beschlossen, dass zur Erörterung und Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Förderschulen auf Basis der sich abzeichnenden Schulgesetznovelle des Niedersächsischen Landtages ein Arbeitskreis gebildet werden soll, der sich wie bereits im Schulausschuss beschlossen wie folgt zusammensetzt:

  • Rektoren der 3 betroffenen Förderschulen

  • Mitarbeiter der Verwaltung

  • Bildungsregion Friesland.

2.

Erwartete Rechtslage im Rahmen der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Im November 2014 ließ das Niedersächsische Kultusministerium den kommunalen Spitzenverbänden die geplanten Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes zukommen, Änderungen, die mit Schuljahresbeginn 2015/2016 in Kraft treten sollen.

Gemäß §14 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (E) sollen Förderschulen nach folgenden Förderschwerpunkten gegliedert sein:

Emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören.

Somit wird der Förderschwerpunkt „Lernen“ aufgehoben, grundsätzlich sollte zum damaligen Zeitpunkt auch der Förderschwerpunkt „Sprache“ aufgehoben werden.

Bezüglich des Förderschwerpunktes „Sprache“ ist dem besonderen Teil zur Begründung der Gesetzesnovelle zu entnehmen, dass Grundschulen, die am Ende des Schuljahres 2014/2015 Klassen geführt haben, in denen auf Grund einer schulorganisatorischen Maßnahme nach §106 Abs. 6 Nr. 2 vorrangig Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet wurden, ein besonderes Profil Sprachförderung ausbilden können, soweit dafür die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die bisher an diesen Standorten vorhandenen Ressourcen sollen hier verbleiben.

 

In einer telefonischen Mitteilung am 29.01.2015 teilte das Niedersächsische Kultusministerium dem Landkreis Friesland mit, dass die Sprachheilklassen, untergebracht in der Grundschule Jungfernbusch Schortens, mit Bestandsschutz erhalten bleiben können.

Nach jetziger Rechtslage ist gemäß §14 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes die Förderschule zugleich sonderpädagogisches Förderzentrum.

Für den Fall, dass die Gesetzesnovelle Gesetzeskraft erlangt, sollen die Aufgaben der Förderschule als „sonderpädagogisches Förderzentrum“ entfallen.

Der Begründung zu dieser Änderung ist zu entnehmen, dass zur Sicherstellung der Beratung und Unterstützung der Schulen, der Schulträger und der Erziehungsberechtigten sowie zur bedarfsgerechten Zuweisung von sonderpädagogischen Ressourcen der allgemeinen inklusiven Schulen Regionalstellen für schulische Inklusion eingerichtet werden sollen.

Nach der Schulgesetznovelle ist beabsichtigt, in jedem Landkreis mindestens eine „Regionalstelle für schulische Inklusion“ einzurichten. Die Regionalstelle soll über eine Leitung, deren Stellvertretung und eine halbe Verwaltungskraft verfügen. Dafür sollen Personal- und Sachkosten (Raumkosten, laufende Sachkosten, Investition und EDV-Ausstattung) anzusetzen sein.

Pressemitteilungen war zwischenzeitlich zu entnehmen, dass Förderschulen nun doch als „sonderpädagogische Förderzentren“ erhalten bleiben sollen. Ein neuerlicher Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Diese Regelung ist jedoch von entscheidender Bedeutung für die mögliche Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Landkreis Friesland.

3.

Auswirkungen auf die Schulstandorte der Förderschulen im Landkreis Friesland

Im Januar 2015 lud der Landkreis Friesland zu einer Erörterung der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Förderschulen im Landkreis Friesland ein. An der Sitzung haben die Schulleiter der drei Förderschulen in Jever, Roffhausen und Varel teilgenommen, ferner die Leitung der Sprachheilklassen, Vertreter der Bildungsregion Friesland sowie der Landesschulbehörde.

Der Sachverhalt wurde unter Berücksichtigung der anstehenden Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ausführlich erörtert. Man verblieb im Wesentlichen bezüglich der Standorte der Förderschulen wie folgt:

3.1

Pestalozzischule Varel

3.1.1

Förderschwerpunkt „Lernen“

Wie unter 2. aufgeführt, ist beabsichtigt, den Förderschwerpunkt „Lernen“ sukzessive aufzuheben.

Nach gültiger Rechtslage würde der Primarbereich des Förderschwerpunktes „Lernen“ aufgehoben, nunmehr ist davon auszugehen, dass der gesamte Förderschwerpunkt im Primar- und Sekundarbereich I aufgehoben wird.

Dieses bedeutet, dass die Pestalozzischule Varel, die im Sekundarbereich I bis zur 10. Jahrgangsstufe geführt wird, mit Schuljahresbeginn 2022/2023 komplett aufgehoben sein wird.

Ob die Pestalozzischule Varel, wie ebenfalls unter 2. aufgeführt, kein sonderpädagogisches Förderzentrum mehr sein wird, ist derzeit unklar.



3.1.2

Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

Wie der Vorlage Nr. 0502/2014 vom 01.07.2014 für den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur zu entnehmen ist, hat die Pestalozzischule Varel mit Schreiben vom 16.05.2014 an den Landkreis Friesland den Antrag gestellt, die Schule zum Schuljahr 2014/2015 um einen Schulzweig „geistige Entwicklung“ zu erweitern.

Man verblieb dahingehend, dass der Antrag zur Kenntnis genommen wurde. Man war sich einig, dass der Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ frühestens zum Schuljahr 2015/2016 eingeführt werden könne. Es gelte, unter Berücksichtigung der Frage nach dem Bedürfnis auf Errichtung dieses Schulzweiges im Südkreis eine Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen zu erstellen, ferner die Auswirkungen auf die Förderschule in Jever darzustellen sowie die Kosten für die Einrichtung dieses Schulzweiges an der Pestalozzischule Varel zu ermitteln.

In der Arbeitsgruppe wurden folgende Sachverhalte erörtert:

  • Ca. ¼ der Schülerinnen und Schüler aus dem Schulzweig „geistige Entwicklung“ Friedrich-Schlosser-Schule in Jever kommt aus der Stadt Varel und den Gemeinden Zetel und Bockhorn.

Nach Aussage der Friedrich-Schlosser-Schule sind in den letzten Jahren die Anmeldezahlen relativ stabil gewesen. Die Schülerzahlen beziehen sich auf die Jahrgangsstufen 1 – 12.



Fraglich ist, wie sich die Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der inklusiven Schule zukünftig entscheiden werden, sollte bei ihren Kindern ein Förderbedarf „geistige Entwicklung“ festgestellt werden.

Auch wenn in der Friedrich-Schlosser-Schule eine hervorragende Arbeit geleistet wird, kann davon ausgegangen werden, dass sich Eltern unter Berücksichtigung der Ausrichtung der inklusiven Schule auch für den Besuch einer Regelschule entscheiden werden.



3.2.

Heinz-Neukäter-Schule in Roffhausen:

Wie unter 2. ausgeführt, sollen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „emotionale- und soziale Entwicklung“ weiterhin Bestand haben.

Die Heinz-Neukäter-Schule hat somit weiterhin Bestand.

Zurzeit besuchen ca. 75 Schülerinnen/Schüler die Heinz-Neukäter-Schule. Die Schule stößt seit Jahren an ihre Kapazitätsgrenzen; ein zusätzlicher Raumbedarf ist gegeben, um eine ordnungsgemäße Beschulung zu gewährleisten.

Trotz der inklusiven Schule ist davon auszugehen, dass der Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ nicht nur Bestand haben wird, sondern die Nachfrage steigen wird.

Da die räumlichen Ressourcen in der Heinz-Neukäter-Schule am Standort in Roffhausen erschöpft sind, gilt es zu überlegen, inwieweit ein anderer Standort diese erweiterten Bedarfe abdecken kann.

3.3

Friedrich-Schlosser-Schule Jever

3.3.1

Wie bereits unter 3.1.1 ausgeführt, wird der Förderschwerpunkt „Lernen“ aufgehoben, so dass auch in der Friedrich-Schlosser-Schule zum 01.08.2022 keine Beschulung mehr in diesem Schulzweig stattfinden wird.

3.3.2

Der Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ kann erhalten bleiben, siehe o. a. Ausführungen unter 2.

Da davon auszugehen ist, dass es immer Eltern geben wird, die wegen der pädagogischen Konzeption den Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ für ihre Kinder bei Feststellung eines Förderbedarfs wählen werden, sollte dieser Förderschwerpunkt in Jever erhalten bleiben. Ein ordnungsgemäßer Betrieb dieses Förderschwerpunktes dürfte jedoch nur gewährleistet sein, wenn auch weiterhin Schülerinnen/Schüler aus dem Südkreis diese Schule besuchen.

Auch der Besuch von auswärtigen Schülerinnen/Schüler kommt in Betracht.

3.3.3

Evtl. käme auch eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ in Ergänzung zur Heinz-Neukäter-Schule auch in der Friedrich-Schlosser-Schule in Betracht; die rechtlichen Voraussetzungen sind auszuloten („Außenstelle“). Die Erweiterung ist aber grundsätzlich möglich.

Die räumlichen Kapazitäten erlauben unter Berücksichtigung der Aufhebung des Förderschwerpunktes „Lernen“ eine erweiterte Beschulung auch in Jever. Die räumliche Ausstattung ist geeignet, Investitionen sind nicht erkennbar.

3.3.4

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Schülerinnen/Schüler häufig einen mehrfachen Förderbedarf haben, gilt es zu überlegen, inwieweit der Standort auch um die Bereiche „körperliche und motorische Entwicklung“ ergänzt werden kann. Zurzeit besuchen Schülerinnen/Schüler mit diesem Förderbedarf die Förderschule in Aurich.

3.4

Sprachheilklassen in der Grundschule Jungfernbusch

Die Grundschule Jungfernbusch arbeitet seit Jahren sehr erfolgreich auf Grundlage eines Förderkonzeptes für den Bereich „Sprache“.

Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Schülerinnen und Schüler mit dem festgestellten Förderbedarf „Sprache“ die Sprachheilklassen besuchen werden.

Lt. Pressemeldungen kommt nun evtl. doch der Erhalt der Sprachheilklassen grundsätzlich (nicht nur als Bestandsschutz) in Betracht.

3.5

Regionalstelle für schulische Inklusion

Siehe hierzu die Ausführungen unter 2.

Für die Teilnehmer des Arbeitskreises war es wichtig, dass die Regionalstellen für schulische Inklusion so verortet werden, wie die Bezeichnung es vermuten lässt. Dieses bedeutet, dass mindestens eine Regionalstelle ihren Sitz im Landkreis Friesland haben sollte. Dieses gilt umso mehr, da nach der Gesetzesbegründung zur Schulgesetznovelle die Verteilung der Ressourcen über die Regionalstellen erfolgen soll. Ob es tatsächlich zur Errichtung dieser Regionalstellen kommt, ist ungewiss.

Die Teilnehmer erwarten, dass der Landkreis Friesland bei der Ausgestaltung der Regionalstelle ausreichend – möglichst mit zwei Standorten - berücksichtigt wird.

Ein lokaler Bezug ist unbedingt notwendig.

4.

Weiteres Vorgehen:


Das Inkrafttreten der Schulgesetznovelle bleibt abzuwarten. Sonach wird nach Vorliegen der endgültigen Gesetzesfassung das Förderschulkonzept mit den beteiligten Schulen, Partnern und Gremien fertig gestellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.


Ergänzend zu dieser Vorlage wird unter Berücksichtigung des Beschlusses des Kreisausschusses vom 24.02.2015 wie folgt berichtet:


1.

Schülerzahlen an der Tagesbildungsstätte Seghorn, Stadt Varel


Die TBS ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule, Träger ist die GPS

40 Plätze stehen zur Verfügung, 37 sind belegt, davon 25 aus Friesland, 12 kommen außerhalb des Landkreises.


2.

Schülerzahlen an der von-Aldenburg-Schule, Stadt Varel


Sie ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule, Träger ist das Waisenstift Varel

56 Schülerinnen und Schüler, davon 4 aus Friesland.


3.

Carlo-Collodi-Schule Collstede, Stadt Westerstede


130 Schülerinnen und Schüler, davon 25 aus Friesland.


4.

Pestalozzischule Varel

115 Schülerinnen und Schüler


5.

Heinz-Neukäter-Schule

82 Schülerinnen und Schüler zuzüglich 38 Klinikschüler + ca. 180 Schüler im mobilen Dienst


6.

Friedrich-Schlosser-Schule

142 Schüler (Förderschwerpunkt Lernen) und 103 Schüler (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)



Beschlussvorschlag:


Die Ausführungen zum Zwischenstand der Entwicklung werden zur Kenntnis genommen. Eine weitere konzeptionelle Facharbeit ist erst nach Vorliegen eines neuerlichen Gesetzentwurfes möglich, da derzeit zu viele Unklarheiten bezüglich der gesetzlichen Ausgestaltung bestehen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Rahmen4 Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen25

Sachbearbeiter/in stellv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen22 Rahmen24

A bteilungsleiterin Kämmerei t

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss