Begründung:
Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf
drei Ziele gemessen:
• Verringerung der Hilfebedürftigkeit
• Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
• Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Der vorgelegte Bericht zeigt den aktuellen Stand der Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in 2015.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen
nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II 2015