Begründung:

 

Sachverhalt:

Der Deichabschnitt vom Harlesiel bis zum Anschluss an den gerade erhöhten und verstärkten Elisabethgrodendeich (Ostzufahrt zum Hafen Harlesiel) hat derzeit einen Unterbestick von mehr als 1 m. Ein dringender Handlungsbedarf ist gegeben. Träger der Deicherhaltung in diesem Abschnitt ist die Deichacht Esens-Harlingerland (Landkreis Wittmund) und in östlicher Richtung direkt angrenzend ist dies der III. Oldenburgische Deichband (Landkreis Friesland).

 

Im Zuge der vorbereitenden Planungen von Deicherhöhungs- und Deichverstärkungsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgte durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz Aurich (NLWKN, AUR) eine Beurteilung der Zuwegungsalternativen. Alternativ zum im Landkreis Wittmund liegenden derzeit bestehendem Deichschart wurde eine Rampenlösung diskutiert. Gemäß den Zielsetzungen des Küstenschutzes sollen Schwachstellen im Deich vermieden werden. Danach war die Rampenlösung zu favorisieren, die in der Folge Gegenstand der Planungen war. Der abschließende mit dem Küstenschutzakteuren und den Gebietskörperschaften abgestimmte Planungsstand findet sich in der Anlage 1. Die Zuwegung zum Hafen soll demnach zukünftig wesentlich über den im Landkreis Friesland liegenden Elisabethgrodendeich erfolgen.

 

Die Finanzierung der Deichrampe erfolgt aus Küstenschutzmitteln des Landes Niedersachsen. Allerdings stehen weder für die Unterhaltung, den Betrieb noch für eine in der Zukunft liegende Sanierung der Rampe Landesmittel zur Verfügung, da diese Aufgaben vorrangig in der kommunalen Verantwortung liegen. Die Lastenübernahme-/verteilung war somit zu prüfen. Dabei waren folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

 

·         Anders als bei der Schartlösung liegt die Deichrampe künftig wesentlich im Gebiet der Gemeinde Wangerland und kleinräumig im Stadtgebiet Wittmund. Bei Übernahme der Straßenbaulast durch Widmung der Rampe als Gemeindestraßen ginge dies einseitig zu Lasten der Gemeinde Wangerland und der Stadt Wittmund.

 

·         Ein öffentlich-rechtliches Interesse an der verkehrlichen Anbindung des Osthafens Harlesiel haben vor allem die Gemeinden Wangerland, Wangerooge, die Stadt Wittmund sowie die Landkreise Wittmund und Friesland.

 

·         Die Sielacht Wittmund ist Mitglied im Hafenzweckverband (Mitglieder – Sielacht Wittmund zu 49 %, Stadt Wittmund zu 31 % und die Gemeinden Wangerooge und Wangerland zu je 10%). Allerdings gehört die verkehrliche Anbindung des Hafenbereichs und die zugehörige Unterhaltung nicht zu ihren originären Aufgaben nach § 2 Wasserverbandsgesetz (WVG). Insofern ist bei Überlegungen zur Einbindung des Hafenzweckverbandes auch immer die Kostenfreiheit der Sielacht Wittmund zu gewährleisten.

 

·         Wegen des immensen Unterbesticks soll die Deichrampe möglichst schnell hergestellt werden, um die nach Westen anknüpfenden Deichbaumaßnahmen nicht zu hemmen.

 

·         Zur Beurteilung der mit der Übernahme der Straßenbaulast einhergehenden Belastung erfolgte mit Datum vom 12.06.2017 eine überschlägige Ermittlung des Ablösebetrages gem. Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Aurich (NLStBV, AUR). Diese als Anlage 2 beigefügte Berechnung sieht einen Gesamtablösebetrag in Höhe von ca. 295.700 € also rund 300.000 € vor.

 

 

Die Frage nach der Übernahme der Rampe eröffnet daher 2 sinnvolle Alternativen.

 

a)    Widmung der Trasse als Gemeindestraße.

Wesentliche rechtliche Anforderungen: Widmung durch die Gemeinde Wangerland als Gemeindestraße, Anpassung der Hafenordnung (ggf. Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung des Hafenbereichs Harlesiel). Der Hafenzweckverband übernimmt per Verwaltungsvereinbarung die Kostenträgerschaft für die Unterhaltung, den Betrieb und für die Sanierung der Rampe allerdings ohne Kostenbeteiligung der Sielacht Wittmund.

Erteilung der deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung und straßenbehördliche Planfeststellung durch den Landkreis Friesland. Die Verfahrensdauer läge voraussichtlich bei etwa 12 Monaten.

 

b)    Nutzung der Trasse als Betriebsfläche des Hafenzweckverbandes.

Der Hafenzweckverband würde dadurch unterhaltungspflichtig und unmittelbarer Kostenträger.

Wesentliche rechtliche Anforderungen: Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung des Hafenbereichs Harlesiel (ggf. Anpassung der Hafenordnung). Vertragliche Verpflichtung der Gebietskörperschaften zur Kostenträgerschaft und Kostenbefreiung der Sielacht Wittmund (analog Alternative 1).

Erteilung lediglich der deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch den Landkreis Friesland. Die Verfahrensdauer läge voraussichtlich bei etwa 1-2 Monaten.

 

Bereits wegen des deutlich geringeren Verwaltungsaufwandes und der wesentlich kürzeren Verfahrensdauer war die Alternative b) zu favorisieren. Zudem kann der Hafenzweckverband den Betrieb und die Unterhaltung und den Betrieb effektiver gewährleisten als die Gemeinde Wangerland, deren nächste Gemeindestraße im deutlichen Abstand zur Deichrampe liegt.

 

Nach Auswahl der Alternative b) war festzulegen wie die tatsächliche Lastenverteilung aussehen soll. Hierzu trafen sich die Verwaltungsspitzen der beteiligten Gebietskörperschaften, Vorstand und Geschäftsführung des Hafenzweckverbandes sowie der Deichacht Esens-Harlingerland und der NLWKN am 28.11.2017 und legten vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse folgende Verfahrensweise fest:

 

1.    Die Deichquerung wird als Deichrampe gemäß Anlage 1 Seite 1 umgesetzt und ersetzt damit das vorhandene Deichschart. Die Finanzierung erfolgt aus GAK-Mitteln.

 

2.    Der Zweckverband übernimmt die Deichrampe als Hafenbetriebsfläche Dazu ist erforderlich:

 

a.    die Änderung des Hafenbereichs in der Satzung des Hafenzweckverbandes

 

b.    die Zahlung eines Ablösebetrags auf gerundet 300.000 € (in Anlehnung an die Kalkulation gemäß Anlage 2) an den Hafenzweckverband durch die:

 

i.              Stadt Wittmund, die Gemeinde Wangerland und die Gemeinde

      Wangerooge jeweils in Höhe von 50.000 €

 

ii.            Landkreise Wittmund und Friesland jeweils in Höhe von 50.000 €

 

iii.           Deichacht Esens-Harlingerland in Höhe von 50.000 €

 

c.    die Sielacht Wittmund von der Kostentragung die sich in Verbindung mit dem Betrieb, der Unterhaltung und Instandsetzung der Deichrampe ergeben frei zu halten.

 

d.    die Erarbeitung eines Vertrages zwischen den Beteiligten und dem Hafenzweckverband in dem sich insbesondere die Regelungen nach den Buchstaben b und c wiederfinden. Zudem soll der Vertrag eine Klausel enthalten, die einen Anpassungsvertrag bei einer signifikanten Kostensteigerung von mehr als 10 % zum Gesamtablösebetrag von 300.000 € vorsieht.

 

e.    eine Bestätigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Wittmund gegenüber dem Hafenzweckverband, dass aus haushaltsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Übernahme als Hafenbetriebsfläche bestehen.

 

3.    Der NLWKN wird seine Planungen gemäß der Anlage 1 fortführen.

 

4.    Der Landkreis Friesland wird in Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund das erforderliche deichrechtliche Beordnungsverfahren nach Antragstellung durchführen. Antragsteller wird die Deichacht Esens-Harlingerland sein. Nach Fertigstellung übergibt die Deichacht Esens-Harlingerland die Deichrampe an den Hafenzweckverband als Hafenbetriebsfläche.

 

Hinweis:

Angesichts der vielschichtigen Interessens- und Rechtslage in der sich diese Abreden bewegen, handelt es sich insgesamt um eine besondere Einzelfallregelung.

 

Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Beschlussvorlage mit dem Landkreis Wittmund.


Beschlussvorschlag:

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird der Gewährung eines Zuschusses für die geplante Deichrampe in Harlesiel in Höhe von einmalig 50.000 € gemäß 2 b ii ebenso wie der Sonderregelung gemäß 2 d (siehe Begründung S. 4) zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 50.000,00

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr.

Titel:

HSP     Nr 

Titel:

 

 

 

                                                gez. J. Meier

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

                                        gez. R. Janßen                     gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

1) Präsentation NLWKN vom 28.11.2017

2) „Überschlägige Ermittlung des Ablösebetrages gem. ABBV“ NLStBV vom 

    12.06.2017

3) Entwurf des Vertrages nach 2 d