Betreff
Prioritätenliste Radwege an Kreisstraßen; Fortschreibung
Vorlage
0678/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Prioritätenliste für Radwege an Kreisstraßen wurde zuletzt in den politischen Gremien in 2016 behandelt und beschlossen (Vorlage 906/2016), und zwar mit der Maßgabe, dass die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen nur erfolgt, wenn weiterhin Fördermittel (seinerzeit nach dem Entflechtungsgesetz, jetzt Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, NGVFG) eingeworben werden können.

 

Beachtlich ist, dass seit 2016 für insgesamt über 22 km Länge die Maßnahmen umgesetzt wurden (9,1 km) bzw. die Bauarbeiten laufen oder aber konkrete Planungen vorliegen! Die bislang auf Rang 1 liegende Maßnahme an der K 332 (Addernhausen bis Siebetshaus, Schortens) ist nunmehr auch in der konkreten Planung (siehe Vorstellung der Maßnahme im Fachausschuss in 2018) und fällt in Konsequenz des bisherigen Vorgehens aus den Kreisstraßenabschnitten ohne Radverkehrsanlage heraus. Bereits derzeit beträgt der Ausstattungsgrad von Kreisstraßen mit fahrbahnbegleitenden Radverkehrsanlagen erfreulich mehr als 70 %!

 

Im Rahmen der letzten Ausschuss-Sitzung im November wurde angekündigt, dass über eine Fortschreibung der Prioritätenliste zu befinden sein wird, so dass die Aufstellung (siehe Anlage) nunmehr aktualisiert wurde: Es handelt sich bei den acht Kreisstraßenabschnitten um Strecken mit sehr geringer Verkehrsbedeutung, die Verkehrsbelastung liegt jeweils zwischen ca. 300 und rd. 1.000 Fahrzeugen/Tag, auffällige Unfallzahlen sind nicht vorhanden, wie die aktuell eingearbeiteten Unfallzahlen der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland für die Jahre 2016 bis 2018 zeigen. Insgesamt weisen die Straßen nur marginale Unterschiede auf, die für eine Rangfolge kaum von Bedeutung sind.

 

In Konsequenz dieses Umstandes wurde eine konkrete Priorisierung der Maßnahmen mit Platzziffern nicht mehr vorgenommen. Eine Festschreibung der Rangfolge mittels Platzziffer würde nunmehr bei den restlichen Abschnitten eine unnötige und konkrete Maßnahmen erschwerende Rangfolge nach sich ziehen, die –siehe oben- nicht mehr nötig erscheint, können bei einer Aufhebung der konkreten Priorisierung doch ggf. andere verkehrspolitische Gesichtspunkte, beispielsweise der Umstand, dass ggf. ein benachbarter Landkreis eine Planung vornimmt, Berücksichtigung im Einzelfall finden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zumindest kurzfristig an diesen Kreisstraßen keine konkreten Planungen für die Anlage von Radwegen aufzunehmen. Zum einen ist hierbei die zweifellos äußerst geringe Verkehrsbedeutung dieser Straßen zu berücksichtigen, zum anderen darf nicht verkannt werden, dass die finanziellen Mittel auch weiterhin verstärkt in die Unterhaltung bzw. Sanierung der vorhandenen Radwege investiert werden müssen.

 

Festzuhalten bleibt daneben, dass durch die laufenden bzw. beplanten Maßnahmen lt. Masterplan „Kreisstraßen“ eine Bindung bis zum Jahr 2022 besteht, darüber hinaus sollte die immer noch ausstehende endgültige Bewertung des Modellversuches „Schutzstreifen außerorts“ des Bundes ebenfalls angemahnt werden, diese Lösung –falls irgendwann Umsetzung in Bundesrecht erfolgt- könnte nach grober fachlicher Bewertung durchaus  interessant für die betr. Reststrecken sein, um Radverkehrsanlagen an den noch fehlenden Kreisstraßen mit wenig Verkehrsbedeutung anzulegen (siehe auch Ausführungen im Protokoll des Fachausschusses zur Sitzung vom 24.09.2018 zu Vorlage 515/2018, Ziffer 5).

 

Das vorgeschlagene Vorgehen ermöglicht ein ausgesprochen flexibles Vorgehen: Eine „starre“ Prioritätenliste mit Rangfolgen der Maßnahmen existiert nicht mehr, sollte ausnahmsweise eine weitere Radweg-Maßnahme verkehrspolitisch für erforderlich gehalten werden, könnte flexibel im Rahmen eines Einzelfallbeschlusses reagiert werden

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)    Die Verwaltung wird gebeten, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, zumindest an außerörtlichen Kreisstraßen des Landkreises Friesland einen Ausstattungsgrad von 100 % mit Radverkehrsanlagen zu erreichen.

2.)    Eine konkrete Priorisierung der (acht) Kreisstraßenabschnitte wird angesichts der nur geringfügigen Unterschiede zwischen den einzelnen Strecken nicht mehr vorgenommen, die frühere Rangfolge der Maßnahmen wird aufgehoben.

3.)    Die Bewertung des Modellprojektes „Anlage von Schutzstreifen außerorts“ wird weiterhin mit Interesse erwartet. Sollte eine Umsetzung in Bundesrecht erfolgen, wird die Verwaltung beauftragt, möglichst kurzfristig konkrete Planungen zur Abmarkierung von Abschnitten aufzunehmen.

4.)    Derzeit werden keine Planungen aufgenommen, weitere bauliche Radwege an den betreffenden gelisteten Kreisstraßen anzulegen. Eine konkrete Bewertung bleibt verkehrspolitisch im Einzelfall vorbehalten. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 3

Titel: Standortqualitäten sichern und ausbauen

HSP     Nr.  3.4, 3.6

Titel: Weiterer Ausbau der Radwege an Kreisstraßen, Grundlegende Sanierung der Kreisstraßen

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Prioritätenliste “Radwege an Kreisstraßen”