Begründung:
Die Prioritätenliste für Radwege an Kreisstraßen wurde zuletzt in den
politischen Gremien in 2016 behandelt und beschlossen (Vorlage 906/2016), und
zwar mit der Maßgabe, dass die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen nur erfolgt,
wenn weiterhin Fördermittel (seinerzeit nach dem Entflechtungsgesetz, jetzt
Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, NGVFG) eingeworben werden können.
Beachtlich ist, dass seit 2016 für insgesamt über 22 km Länge die
Maßnahmen umgesetzt wurden (9,1 km) bzw. die Bauarbeiten laufen oder aber
konkrete Planungen vorliegen! Die bislang auf Rang 1 liegende Maßnahme an der K
332 (Addernhausen bis Siebetshaus, Schortens) ist nunmehr auch in der konkreten
Planung (siehe Vorstellung der Maßnahme im Fachausschuss in 2018) und fällt in
Konsequenz des bisherigen Vorgehens aus den Kreisstraßenabschnitten ohne
Radverkehrsanlage heraus. Bereits derzeit beträgt der Ausstattungsgrad von
Kreisstraßen mit fahrbahnbegleitenden Radverkehrsanlagen erfreulich mehr als 70
%!
Im Rahmen der letzten Ausschuss-Sitzung im November wurde angekündigt,
dass über eine Fortschreibung der Prioritätenliste zu befinden sein wird, so
dass die Aufstellung (siehe Anlage) nunmehr aktualisiert wurde: Es handelt sich
bei den acht Kreisstraßenabschnitten um Strecken mit sehr geringer
Verkehrsbedeutung, die Verkehrsbelastung liegt jeweils zwischen ca. 300 und rd.
1.000 Fahrzeugen/Tag, auffällige Unfallzahlen sind nicht vorhanden, wie die
aktuell eingearbeiteten Unfallzahlen der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland für die Jahre 2016 bis 2018 zeigen. Insgesamt weisen die
Straßen nur marginale Unterschiede auf, die für eine Rangfolge kaum von
Bedeutung sind.
In Konsequenz dieses Umstandes wurde eine konkrete Priorisierung der
Maßnahmen mit Platzziffern nicht mehr vorgenommen. Eine Festschreibung der
Rangfolge mittels Platzziffer würde nunmehr bei den restlichen Abschnitten eine
unnötige und konkrete Maßnahmen erschwerende Rangfolge nach sich ziehen, die
–siehe oben- nicht mehr nötig erscheint, können bei einer Aufhebung der
konkreten Priorisierung doch ggf. andere verkehrspolitische Gesichtspunkte,
beispielsweise der Umstand, dass ggf. ein benachbarter Landkreis eine Planung
vornimmt, Berücksichtigung im Einzelfall finden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zumindest kurzfristig an
diesen Kreisstraßen keine konkreten
Planungen für die Anlage von Radwegen aufzunehmen. Zum einen ist hierbei die
zweifellos äußerst geringe Verkehrsbedeutung dieser Straßen zu berücksichtigen,
zum anderen darf nicht verkannt werden, dass die finanziellen Mittel auch
weiterhin verstärkt in die Unterhaltung bzw. Sanierung der vorhandenen Radwege
investiert werden müssen.
Festzuhalten bleibt daneben, dass durch die laufenden bzw. beplanten
Maßnahmen lt. Masterplan „Kreisstraßen“ eine Bindung bis zum Jahr 2022 besteht,
darüber hinaus sollte die immer noch ausstehende endgültige Bewertung des
Modellversuches „Schutzstreifen außerorts“ des Bundes ebenfalls angemahnt
werden, diese Lösung –falls irgendwann Umsetzung in Bundesrecht erfolgt- könnte
nach grober fachlicher Bewertung durchaus
interessant für die betr. Reststrecken sein, um Radverkehrsanlagen an
den noch fehlenden Kreisstraßen mit wenig Verkehrsbedeutung anzulegen (siehe
auch Ausführungen im Protokoll des Fachausschusses zur Sitzung vom 24.09.2018
zu Vorlage 515/2018, Ziffer 5).
Das vorgeschlagene
Vorgehen ermöglicht ein ausgesprochen flexibles Vorgehen: Eine „starre“
Prioritätenliste mit Rangfolgen der Maßnahmen existiert nicht mehr, sollte
ausnahmsweise eine weitere Radweg-Maßnahme verkehrspolitisch für erforderlich
gehalten werden, könnte flexibel im Rahmen eines Einzelfallbeschlusses reagiert
werden
Beschlussvorschlag:
1.)
Die
Verwaltung wird gebeten, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, zumindest
an außerörtlichen Kreisstraßen des Landkreises Friesland einen Ausstattungsgrad
von 100 % mit Radverkehrsanlagen zu erreichen.
2.)
Eine
konkrete Priorisierung der (acht) Kreisstraßenabschnitte wird angesichts der
nur geringfügigen Unterschiede zwischen den einzelnen Strecken nicht mehr
vorgenommen, die frühere Rangfolge der Maßnahmen wird aufgehoben.
3.)
Die
Bewertung des Modellprojektes „Anlage von Schutzstreifen außerorts“ wird
weiterhin mit Interesse erwartet. Sollte eine Umsetzung in Bundesrecht
erfolgen, wird die Verwaltung beauftragt, möglichst kurzfristig konkrete
Planungen zur Abmarkierung von Abschnitten aufzunehmen.
4.)
Derzeit
werden keine Planungen aufgenommen, weitere bauliche Radwege an den
betreffenden gelisteten Kreisstraßen anzulegen. Eine konkrete Bewertung bleibt
verkehrspolitisch im Einzelfall vorbehalten.
Anlage(n):
Prioritätenliste
“Radwege an Kreisstraßen”