Betreff
Förderprogramm ProFIL-Förderrichtlinie; hier: Antrag der Gruppe MMW/Die Linke auf Ergänzung der ProFIL-Förderrichtlinie
Vorlage
0681/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

Bei öffentlichen Ausschreibungen von Aufträgen ist der Landkreis Friesland aufgrund der vom Land Niedersachsen vorgegebenen rechtlich bindenden Vergaberichtlinien verpflichtet, die tarifliche Bindung und Bezahlung der eingesetzten Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens zu überprüfen.

 

Die Förderrichtlinie zum Zuschussprogramm ProFIL enthält seit Erlass der Richtlinie im Jahre 2014 folgende Aussage:

 

Bei der Einstellung von Personal muss der Antragsteller eine Tariftreueerklärung oder alternativ eine Erklärung zur Gewährung des Mindestlohnes an sein beschäftigtes Personal (soweit gesetzlich bestimmt) vorlegen.

 

Nach dem Zuschussprogramm ProFIL gibt es damit 4 Möglichkeiten:

 

1)    Tarifgebundenheit des zuschussnehmenden Betriebes und Zahlung des Tariflohnes an seine Mitarbeiter

2)    keine Tarifgebundenheit des zuschussnehmenden Betriebes und mindestens die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes an die Mitarbeiter

3)    wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist, muss mindestens der Mindestlohn an die Mitarbeiter gezahlt werden (z. B. Steuerfachangestellte, Zahntechniker, Zahnmedizinische Fachangestellte = kein Tarifvertrag in Niedersachsen,)

4)    in bestimmten Fällen gibt es keine Mindestlohnbindung (§ 22 MiLoG) für z.B. Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose, Freiberufler, Migranten

 

Auch bei Existenzgründern/-gründerinnen kann eine tarifgerechte Bezahlung nicht gefordert werden, da die Gründer/Gründerinnen nicht in ihrem eigenen Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie erzielen ihren Lebensunterhalt aus dem erwirtschafteten Gewinn.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt sind, bei den für den Zuschussantrag zu wertenden Arbeitsplätzen nicht mitgerechnet werden. Gewertet werden nur

 

-       bei erstmaligen Existenzgründungen der Gründerarbeitsplatz, wenn der Gründer/die Gründerin in Vollzeit in seinem/ ihrem Betrieb tätig ist
(Alternativ, wenn der Gründer/die Gründerin z. B. nebenberuflich gründet, werden die geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze oberhalb der Grenze der geringfügigen Beschäftigung gewertet. Dann bleibt der Gründerarbeitsplatz ohne Wertung)

-       bei allen anderen Vorhaben die neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze oberhalb der Grenze der geringfügigen Beschäftigung.

 

Befristete Beschäftigungen z. B. für Praktikanten für 3-4 Monate bleiben unberücksichtigt.

 

Bei allen Vorhaben muss entweder der Gründerarbeitsplatz in Vollzeit vorhanden sein oder es muss mindestens ein rechnerischer Vollzeitarbeitsplatz besetzt werden.

 

Da die Förderrichtlinie zum Zuschussprogramm ProFIL einen Passus zur tarifgerechten Bezahlung bzw. zur Zahlung des Mindestlohnes enthält, ist aus Sicht der Verwaltung eine Änderung nicht erforderlich.

 

 

Aus der letzten WTKF-Sitzung vom 06.05.2019 wurde gewünscht, eine Aufstellung über die gewährten Zuschüsse im Jahre 2018 und über die bisher vorliegenden Anträge aus dem Jahre 2019 (aufgelistet nach Stadt/Gemeinde) vorzulegen. Die Listen sind als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Gruppe MMW/Die Linke vom 07.05.2019 auf Änderung der Förderrichtlinie zum Zuschussprogramm ProFIL ist insofern erledigt, als dass die ProFIL-Richtlinie bereits entsprechende Regelungen zur Tariftreue bzw. zum Mindestlohn enthält.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080166.525/ 781700/ Inv. Zuschuss Wirtschaftsförderungsfonds

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: Förderung der Unternehmensnachfolge

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP     Nr.  3.14

Titel: Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch “Begleitung” und eigene Förderprogramme

 

 

 

R. Graalfs                           R. Janßen

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

                                          A. Rocker                            S. Ambrosy

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

ProFIL-Richtlinie Stand 01.08.2014

ProFIL-Richtlinie Stand 01.01.2019

Übersicht ProFIL-Anträge in 2018

Übersicht ProFIL-Anträge bis zum 31.07.2019