Betreff
Neues NKiTaG und seine Auswirkungen auf die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorlage
0172/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) sowie Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)

Das niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Die Schwerpunkte des neu gestalteten Gesetzes benennt das Niedersächsische Kultusministerium wie folgt:

  • Verbindlicher Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen

Das NKiTaG sieht den stufenweisen Einstieg einer dritten Kraft in den Kindergartengruppen vor. Die Einführung einer dritten Kraft soll mit der Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher oder Sozialassistentinnen und Sozialassistenten Hand in Hand gehen. In den Krippengruppen ist die Festschreibung einer dritten Kraft bereits vorhanden.

  • Gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege

Mit der Aufnahme der Kindertagespflege in das NKiTaG werden verbindliche und landesweit einheitliche Qualitätsstandarts in der Kindertagespflege gesetzlich verankert und die Kindertagespflege damit auf ein höheres fachliches Niveau gezogen.

Die Kindertagespflege im Landkreis Friesland arbeitet bereits seit Jahren mit diesen Qualitätsmaßstäben, die im Rahmen der Fachberatung und durch Fortbildung der Kindertagespflegepersonen in deren Arbeit mit den Kindern eingeführt wurde. Auch die im Gesetz verankerte Dokumentation der kindlichen Entwicklung wurde bereits von manchen Kindertagespflegepersonen durchgeführt. Durch die neue gesetzliche Verpflichtung dazu wurde bereits allen Kindertagespflegpersonen eine  Fortbildung diesbezüglich angeboten und durchgeführt.

  • Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrages

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird in den Themen Inklusion und Gleichberechtigung der Geschlechter konkretisiert.

  • Erweiterung des Berufszugangs

Mit diesem Schwerpunkt wurde der berufliche Zugang in den Kindertagesstätten erweitert, so dass z.B. Personen mit einem Diplom, Bachelor oder Master im Bereich der Pädagogik unter bestimmten Voraussetzungen (80 Credit Points im Bereich kindlicher Pädagogik und  einer einjährigen einschlägigen Berufserfahrung) als pädagogische Fachkräfte in einer Kita tätig werden. Das Niedersächsische Landesjugendamt erleichtert und beschleunigt den Zugang durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren

  • Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe

Als Beispiel wurde die Wochenarbeitszeit der bei der Finanzhilfe berücksichtigten Kräfte abgesenkt oder in besonderen Fällen die Möglichkeit zum Einsatz von pädagogischen Assistenzkräften statt pädagogischen Fachkräften gegeben.

Die DVO-NKiTaG ist mit folgenden Schwerpunkten rückwirkend zum 01.08.21 in Kraft getreten:

  • Außenstellen

Hier sieht die Verordnung vor, dass Kindertagesstätten grundsätzlich als einheitliche Organisationseinheiten räumlich gebündelt an einem Standort geführt werden sollen.

  • Leitung mehrerer Kindertagesstätten

Es wird zukünftig geregelt bzw. ermöglicht, dass ein und dieselbe pädagogische Fachkraft die Funktion der Leitung in zwei (eigenständigen) Kindertagesstätten unter bestimmten Bedingungen wahrnimmt.

  • Kindergartengruppen im Wald

Die Regelungen orientieren sich an den bisherigen Verwaltungsregelungen für die Genehmigung von Waldkindergärten und Waldgruppen.

  • Mindeststundenumfang der Förderung in Hortgruppen

Die Berechnung des Umfangs der Förderung in Hortgruppen im Jahresdurchschnitt wird näher präzisiert.

  • Finanzhilfe und weitere finanzielle Förderung für die Kindertagespflege

Die neu geschaffenen Regelungen zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege aufgrund der gesetzlichen Verankerung der Kindertagespflege im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege orientieren sich an den Regelungen zur Finanzhilfe von Kindertagesstätten.

Bei den Praktikern wurde Enttäuschung darüber geäußert, dass wichtige Themen aus der Praxis der Kindertagesstätten, wie z.B. die Vorbereitungszeit, Gruppengröße (Reduzierung der Kinderzahl) oder der Rechtsanspruch auf einen Integrationsplatz keine Berücksichtigung im neuen Gesetz gefunden haben.

Das Vorhalten pädagogischer Fachkräfte ist in unseren Bildungseinrichtungen eine wichtige Voraussetzung für eine gesteigerte Qualität in den Kindertagesstätten und einer guten Entwicklung unserer Kinder. Auf Grund des bestehenden Fachkräftemangels ist gerade dieser Bereich zu einer Herausforderung der Träger geworden. So ist es z.B. schwierig, über die gesamte Kernzeit eine heilpädagogische Fachkraft in der Integrationsgruppe vorzuhalten. Zuvor war dies im Umfang der vom Sozialamt bewilligten Stunden gefordert. Dies führt zum einen zu höheren Kosten für die Träger, zum anderen steht kaum entsprechendes Personal zur Verfügung.

In ähnlicher Weise verhält es sich mit der Regelung, dass die Zweitkraft nicht länger eine pädagogische Assistenzkraft (z.B. Sozialassistentin/ Sozialassistent) sein kann. Eine Gruppe wird nun mit zwei pädagogischen Fachkräften (z.B. Erzieherin/ Erzieher) besetzt. Die Sozialassistentin/ der Sozialassistent stellt die dritte Kraft dar.

In der Zusammenarbeit der Fachberatungen Kindertagesstätten des Landkreises Friesland und den Trägervertretern sowie den einzelnen Einrichtungen gab es bislang wenige Rückmeldungen zur Praxis mit dem neuen NKiTaG. Dies mag daran liegen, dass die Arbeitspraxis im Bereich der Kindertagesstätten noch immer stark den Regularien und Hygieneverordnungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie unterliegt. Ein wirklicher Arbeitsalltag mit dem neuen NKiTaG konnte noch nicht gelebt werden. So ist es z.B. kaum möglich die mit dem neuen NKiTaG geforderten drei Fortbildungen im Jahr umzusetzen.

Die Auswirkungen des neuen NKiTaG sind je nach Aufstellung und Ausrichtung der einzelnen Einrichtung sehr unterschiedlich. Beispiele können in der Vorstellung des Themas im Jugendhilfeausschuss benannt werden. 

 


Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

 

 

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung:    ja      Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                

 

 O. Kulakowski              

Sachbearbeiterin                     Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                      Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.