Begründung:
Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Regierungsparteien der SPD, FDP
und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vereinbart, die bisherige Grundsicherung für
Arbeitsuchende („Hartz IV“) weiterzuentwickeln. Am 20. Juli 2022 hat
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Pläne für das zukünftige Bürgergeld
vorgestellt. Der Referentenentwurf für ein Bürgergeldgesetz, dessen
Inkrafttreten zum 01. Januar 2023 geplant ist, wurde am 10.08.2022 vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die dabei genannten
wesentlichen Eckpunkte sind:
(Quelle:
www.bmas.de):
I. Neues Miteinander, neue Chancen auf Arbeit
- Gemeinsam vereinbaren Arbeitsuchende
und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit.
- Grundlage der Zusammenarbeit soll
Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der sogenannten
Vertrauenszeit, können deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert
werden. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im
Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird daher abgeschafft.
- Für Weiterbildungen werden ein
zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa
einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für
bis zu drei Jahre gefördert werden.
- Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)
wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer
Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
- Menschen, denen es besonders
schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch
professionelles Coaching unterstützt werden.
II. Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung
- Vermögen und Angemessenheit der Wohnung
werden erst nach 24 Monaten Bürgergeldbezug überprüft.
- Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit)
ist ein höheres Schonvermögen als bisher vorgesehen. Rücklagen für die
Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt.
- Für Auszubildende, Schüler*innen und
Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten höhere Freibeträge für die
Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.
III. Regelsätze und Sanktionen
- Die Regelsätze sollen zum 1. Januar
2023 angemessen und deutlich steigen. Einzelheiten werden im Gesetzentwurf
ergänzt, sobald die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sind.
- Die Vorgaben für Leistungsminderungen
(sogenannte Sanktionen) werden auf Basis des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt.
- Für Rückforderungen zu viel
ausgezahlter Beträge gilt künftig eine Bagatellgrenze.
Über die Bedeutung der Reformpläne auf die Arbeit des Jobcenters und welche Vorbereitungen für die Einführung erforderlich sind, wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht zur geplanten Einführung des Bürgergelds ab 01.01.2023 wird
zur Kenntnis genommen.