Betreff
Neufassung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Brandschutzes
Vorlage
0360/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Auf Wunsch der Führung der Kreisfeuerwehr hat sich die Verwaltung mit der Anpassung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Brandschutzes beschäftigt.

 

Die aus dem Jahre 1988 stammende Satzung ist zuletzt 2016 hinsichtlich der Entschädigungssätze überarbeitet worden. Inzwischen sind einige Funktionen hinzugekommen, sodass eine Anpassung der Satzung sinnvoll ist. In diesem Zuge sollten auch die Entschädigungssätze angepasst werden.

 

Somit ergibt sich die beigefügte Tabelle, in welcher die derzeitigen Entschädigungen, die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der historischen Inflation, der Vorschlag des Kreisbrandmeisters und seiner Vertreter, die Entschädigungen der Landkreise Leer, Ammerland und Wittmund sowie ein Vorschlag des Fachbereichs 32 gegenübergestellt werden.

 

Für die Anpassung der Entschädigungssätze ist die Inflation i. V. m. dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters und den Entschädigungen der umliegenden Landkreise herangezogen worden. Dementsprechend ergibt sich der folgende Vorschlag:

 

 

                                                                               neu                                                       bisher                  

                              

Kreisbrandmeister/in                    650,00 €                                              600,00 €                                                             

Stellv. Kreisbrandmeister/in       210,00 €                                              180,00 €             

                              

Abschnittsleiter/in                                         190,00 €                                              180,00 €

 

Ausbildungsleiter/in                                      180,00 €                                              150,00 €             

                              

Jugendfeuerwehrwart/in                            120,00 €                                              80,00                 

                              

Sicherheitsbeauftragte/r                             60,00 €                                 80,00                 

                              

Bereitschaftsführer/in                  120,00 €                                              80,00                 

 

Leiter/in der TEL                                              120,00 €                                              80,00 €

 

 

Weiterhin wird es als sinnvoll erachtet, weitere Funktionen im Bereich des Brandschutzes zu entschädigen. Durch diese zusätzlichen Entschädigungen, soll das Ehrenamt die notwendige Wertschätzung erhalten und langfristig gefördert werden.

 

Zunächst soll die Funktion der Kreisbereitschaftsleiterin / des Kreisbereitschaftsleiter Gefahrgut ebenfalls mit 120,- € monatlich entschädigt werden.

 

Weiterhin sollen die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der folgenden Funktionen 50,- € monatlich erhalten: Jugendfeuerwehrwart/in, Bereitschaftsführer/in und Bereitschaftsleiter/in Gefahrgut. Darüber hinaus soll die Stellvertreterin/der Stellvertreter der Kreisausbildungsleiterin/des Kreisausbildungsleiters 70,- € monatlich erhalten.

 

Des Weiteren sollen die Fachberaterinnen und Fachberater im Bereich Gefahrgut, für Ihre Aufgabe in der Kreisfeuerwehr 40,- € monatlich erhalten.

 

Zukünftig wird es als angemessen erachtet, alle Zugführerinnen und Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft mit jeweils 80,- € monatlich zu entschädigen.

 

Die Entschädigung für den Kreissicherheitsbeauftragten wird von 80,- € auf 60,- € reduziert, da diese Funktion mittlerweile weniger Aufgaben wahrnimmt.

 

Die Entschädigung der Ausbilder in der Kreisfeuerwehr sollte von 15,- € auf 18,- € pro Stunde angehoben werden. Dies hat den Hintergrund, dass die Kreisausbilder im engen Kontakt zu den Kollegen aus Wilhelmshaven stehen und dort ein Stundensatz von 18,- € pro Stunde gezahlt wird. Somit würde eine Angleichung erzielt werden.

 

Abschließend empfiehlt es sich, aufgrund der Übersichtlichkeit, die Ursprungssatzung von 1988 außer Kraft zu setzen und dementsprechend eine neue Satzung zu verfassen. Eine entsprechende Ausfertigung befindet sich in den Anlagen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Brandschutzes wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ 14.040,-

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.01.12.126200.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern 

HSP  Nr.  3.8

Titel: Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

-       Satzung von 1988

-       Satzungsänderung von 2016

-       Satzungsentwurf von 2022

-       Übersicht Aufwandsentschädigungen von 2022