Begründung:
Das durch das Stadt- und
Verkehrsplanungsbüro Kaulen GmbH (SVK) erarbeitete integrierte Fahrradkonzept
wurde bekanntlich in der Sitzung des Kreistages am 08.03.2023 beschlossen
(Vorlage 0425/2023).
Die vielen im Fahrradkonzept enthaltenen linearen
Maßnahmen an Kreisstraßen, die die künftige Infrastruktur der Radvorrangrouten
und des Basisradnetzes entscheidend verbessern werden, sind nunmehr
hinsichtlich ihrer jeweiligen Planungspriorität klassifiziert worden.
Grundlage hierfür waren
a.) die zunächst vom Planungsbüro vorgenommenen
Einstufungen;
b.) die bereits vorhandenen Planungen und
Strategien des Landkreises auf der Grundlage des Masterplanes an Kreisstraßen;
c.) die aus der Arbeitsgruppe (unter
Einbeziehung aller Gemeinden) ergangenen Vorschläge und Anregungen (zuletzt aus
der Arbeitsgruppensitzung am 09.05.).
Diese Priorisierungen gilt es nunmehr mit
Nachdruck umzusetzen und schließlich in die jeweiligen Masterpläne und
jährlichen Bauprogramme einzuarbeiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass solch
ein Prioritätensystem natürlich dynamisch sein wird (Zustandsbewertung der
Radwege, Schadensentwicklung, kommunale Konzepte, Schwerpunktsetzungen etc.).
Außerdem wird es künftig unumgänglich sein, jede Straßenbaumaßnahme auch
eingehend dahingehend zu bewerten, ob in diesem Zusammenhang konzeptionelle
Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen sind.
Um die Umsetzung ernsthaft und mit dem
unbedingt erforderlichen Nachdruck anzugehen, ist auch vor dem Hintergrund der
Menge an umzusetzenden Maßnahmen unbedingt erforderlich, den Fachbereich
Straßenverkehr des Landkreises in organisatorischer und personeller Hinsicht
ausreichend aufzustellen. Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet
„Kreisstraßenverwaltung“ künftig die besonderen Anforderungen des Fahrradkonzeptes
in der Benennung besonders herausstellen. Von besonderer Bedeutung wird jedoch
eine angemessene personelle Ausstattung sein: Um die vielen Aus- und
Umbaumaßnahmen der Radweginfrastruktur an Kreisstraßen planerisch einigermaßen
zeitnah umzusetzen, wird die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der
die technische Verwaltung der Kreisstraßen bekanntlich grundsätzlich obliegt,
nicht in der Lage sein. Auch die Kapazitäten von externen Planungsbüros sind
beschränkt, zumal jede Planung einer ausreichenden Betreuung des Auftraggebers
bedarf. Somit wird ohne eine personelle Aufstockung und Schaffung mindestens
einer Planstelle für einen Verkehrsplaner/ -ingenieur die ehrgeizige
Zielsetzung nicht erreichbar sein, wobei die konkrete Umsetzung natürlich der
Haushaltsplanung bedarf.
Hierzu wird im beschlossenen Fahrradkonzept
unter anderem ausgeführt (Ziffern 9.4.4, 9.4.5.2), dass es eines
Radverkehrsbeauftragten des Kreises bedarf, konkret werden für den Landkreis
Friesland mit den gegebenen Umständen 1,5 bis 2 Planstellen empfohlen.
Durch die für die Begleitung des
Fahrradkonzeptes geschaffene Arbeitsgruppe wurde erstmals eine wertvolle
Vernetzung sämtlicher Akteure zum Thema „Radverkehr“ geschaffen. Diese
Vernetzung sollte auf jeden Fall beibehalten werden, so dass durch dieses
Gremium auch künftig wertvolle Impulse gesetzt werden könnten, um
(überörtliche) Initiativen anzustoßen bzw. zu begleiten. In der letzten Sitzung
der Arbeitsgruppe wurde bereits ein fachliches Votum erzielt, ggf künftig als
„Radverkehrsforum Friesland“ weiter zu fungieren. In einem solchen Forum
könnten zukünftig auch allgemeine Themen resultierend aus dem Fahrradkonzept
angestoßen und begleitet werden, so z.B. zu den Aspekten „Service“,
„Kommunikation“ und „Information“. Als Beispiel sei genannt das wichtige Thema
der ausreichenden Unterhaltung (Grünpflege, Reinigung etc.) von Radwegen, das
nicht zuletzt bei den aus der Öffentlichkeit eingehenden Anregungen, Hinweisen
vielfach eine Rolle spielte. Hier könnte mit dem Ziel (besserer) und
einheitlicher Standards der Radvorrangrouten und Basisradrouten eine Begleitung
durch das o.g. Forum ein erster durchaus erfolgversprechender Ansatz sein.
Anlage:
- Planungsprioritäten der linearen
Maßnahmen an Kreisstraßen
Beschlussvorschlag:
- Unter Berücksichtigung des
Grundsatzbeschlusses zum Fahrradkonzept (siehe Vorlage 0425/2023) wird die
vorgelegte Priorisierung der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen
beschlossen.
Die
haushälterische Priorisierung der konkreten Maßnahmen an Kreisstraßen bleibt
der jährlichen Beschlussfassung der Bauprogramme und darüber hinaus der
Haushaltsplanung vorbehalten.
- Um die Umsetzung des Fahrradkonzeptes
voranzutreiben und die ehrgeizige Zielsetzung in Ziffer 1 zu realisieren,
wird darüber hinaus die Verwaltung beauftragt
a.) den Aufgabenschwerpunkt der „aktiven
Mobilität“ im Fachbereich Straßenverkehr in organisatorischer Hinsicht deutlich
herauszustellen;
b.) die personellen Anforderungen zu definieren,
wobei die Umsetzung der Haushaltsplanung (und der darin enthaltenen
Stellenplanung) obliegt;
c.) die für die Erstellung des Fahrradkonzeptes
gegründete Arbeitsgruppe mit Einbeziehung sämtlicher Akteure zum Thema
„Radverkehr“ im Landkreis Friesland in ein „Radverkehrsforum Friesland“ zu
überführen, in dem (überörtliche) Initiativen zur Förderung des Radverkehrs
angestoßen und begleitet werden.
Anlage(n):