Begründung:
In
der Anlage werden folgende Beratungsunterlagen beigefügt:
- Haushaltssatzung;
- Gesamtübersichten
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt;
- Produktkatalog
(Erträge/Aufwendungen aller Produkte des Ergebnishaushalts);
- Investitionsprogramm
(Übersicht aller geplanten Investitionen);
- Kostenartengruppen
Ergebnis- und Finanzhaushalt (Gegenüberstellung);
- Masterplan
„Bauen“
- Zusammenstellung
freiwilliger Leistungen 2024
- Zahlungen mit
Gemeindebezug
- Masterplan
Kreisstraßen
- Fortschreibung
Punktwert KU u. Sonder-KU 2024
Hinweis:
Der Masterplan „Straßenverkehr“ wird grundsätzlich am 29.11.2023 im Ausschuss
für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz beraten und auch für
diese Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der
Ergebnishaushalt 2024 kann, wie in 2023, nicht ausgeglichen werden. Auch für
die mittelfristige Planung des Zeitraums 2025-2027 ist nach jetzigem
Planungsstand ein Ausgleich nicht zu erreichen.
Laufenden
Erträgen von 263.258.572 € stehen Aufwendungen von 288.003.031 € gegenüber, das
bedeutet bislang einen Fehlbedarf von 24.809.673 € auf der Basis von 53 Punkten
Kreisumlage bzw. rd. 72 Punkten für Gemeinden, die mit dem Landkreis keine
KiTa-Vereinbarung abgeschlossen haben.
Die
Abstimmung über die Höhe der Kreisumlage erfolgt derzeit mit den Städten und
Gemeinden.
Hinsichtlich
der Ansätze der Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises und für die Berechnung der Finanzausgleichs- und
der Kreisumlagebeträge wurden die vom Landesbetrieb für Statistik berechneten
„Orientierungsdaten“ vund „Steuerkraftdaten“ von August 2023 zu Grunde gelegt,
da die „vorläufigen Grundbeträge“ von dort bis einschließlich heute nicht zur
Verfügung standen.
Auch
im Finanzhaushalt wird aus Laufender Verwaltungstätigkeit kein Überschuss zur
Finanzierung von Investitionen erzielt (sondern ein Fehl von 17.026.723 €), so
dass die vorgesehenen Investitionen (25.330.620 €) abgesehen von Einzahlungen
aus Investitionszuweisungen vollständig kreditfinanziert werden müssen. Es ist
eine Nettokreditaufnahme von 21.618.786 € vorgesehen.
Auch
ist durch einen Abbau von Liquidität die Wahrscheinlichkeit gestiegen, größere
Zahlbeträge auch durch Kassenkredite finanzieren zu müssen.
Es
wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlags gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltssatzung und dem
Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 wird
zugestimmt.
Anlage(n):
1. Haushaltssatzung
2. Gesamtübersichten
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt;
3. Produktkatalog
(Erträge/Aufwendungen aller Produkte des Ergebnishaushalts);
4. Investitionsprogramm
(Übersicht aller geplanten Investitionen);
5. Kostenartengruppen
Ergebnis- und Finanzhaushalt (Gegenüberstellung)
6.
Masterplan „Bauen“
7. Zusammenstellung
freiwilliger Leistungen 2024
8. Zahlungen mit
Gemeindebezug
9.
Masterplan Kreisstraßen
10. Fortschreibung
Punktwert KU u. Sonder-KU 2024