Betreff
Änderung der Ehrenordnung zur Verleihung der Friesland-Medaille und des Friesland-Talers
Vorlage
0706/2023
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 13.09.2023 ist vereinbart worden, die Ehrenordnung zur Verleihung der Friesland-Medaille und des Friesland-Talers vom 25.10.2019 zu überarbeiten. Die Verwaltung hat mit Vorlage 0664/2023 Veränderungen / Ergänzungen vorgeschlagen, die in den Gruppen und Fraktionen beraten und ggf. um zusätzliche Formulierungen erweitert werden sollten:

 

- Veränderung der Nr. 1.2

Sofern es sich um die Würdigung eines herausragenden, besonders langjährigen ehrenamtlichen Wirkens handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der Ehrung mindestens 20 Jahre betragen haben.

(Veränderung von „soll“ zu „muss“, Abweichungen wären in besonderen Fällen gemäß Nr. 3.3 möglich.)

 

- Ergänzung einer Nr. 1.3 und Nr. 2.3

Die Auszeichnung eines Engagements im Rahmen einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit ist ausgeschlossen.

(Beispielfall: Der Filialleiter eines Supermarktes spendet Lebensmittel)

 

- Ergänzung einer Nr. 1.4 und Nr. 2.4

Der Erhalt von finanziellen Entschädigungen / Aufwandsentschädigungen für ein Engagement, die die in § 3 Nr. 26 EStG bzw. § 3 Nr. 26a EStG genannten Beträge (2023 = 3.000 € / Jahr bzw. 840 € / Jahr) nicht überschreiten, ist für eine Auszeichnung mit einer Friesland-Medaille / einem Friesland-Taler unschädlich.

(Als Klarstellung zu den Auswirkungen einer finanziellen Entschädigung bzw. Aufwandsentschädigung.)

 

- Veränderung der Nr. 1.3 und der Nr. 2.3 (zukünftig Nr. 1.5 und Nr. 2.5)

Besonders herausragende Leistungen im sportlichen Bereich (Erstplatzierungen bzw. Meisterschaften oder Goldmedaillen auf Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene; auch im Bereich des Profi-Sports) können durch Verleihung der Friesland-Medaille / des Friesland-Talers geehrt werden.

 

- Ergänzung einer Nr. 1.6 und einer Nr. 2.6

Vorgeschlagene Vereine müssen ihren Sitz im Landkreis haben, vorgeschlagene Einzelpersonen müssen im Landkreis Friesland geboren sein oder im Kreisgebiet ihren Hauptwohnsitz haben.

 

- Ergänzung einer Nr. 1.7 und einer Nr. 2.7

Einen Anspruch auf Ehrung gibt es nicht. Mit der jeweiligen Ehrung sind keine Rechte oder besonderen Pflichten des Inhabers / der Inhaberin verbunden.

 

- Veränderung der Nr. 2.2

Sofern es sich um die Würdigung eines langjährigen ehrenamtlichen Wirkens handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der Ehrung mindestens 10 Jahre betragen haben.

(Veränderung von „soll“ zu „muss“, Abweichungen wären in besonderen Fällen gemäß Nr. 3.3 möglich.)

 

- Veränderung der Nr. 3.1

Vorschläge für die Ehrung durch Friesland-Medaille oder Friesland-Taler können von jeder natürlichen oder juristischen Person beim Landkreis Friesland eingebracht werden, dabei darf von jeder natürlichen oder juristischen Person maximal 1 Verein oder 1 Einzelperson pro Kalenderjahr vorgeschlagen werden. Die Vorschläge sind schriftlich mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen Verdienste beim Landrat des Landkreises Friesland einzureichen

(So soll verhindert werden, dass z.B. jeder Sportler einer Mannschaft benannt wird, sondern der / die Vorschlagende dies ausreichend selbst hinterfragt und begründet.)

 

Für die Entscheidung über die Verleihung einer Friesland-Medaille oder eines Friesland-Talers werden somit insbesondere die folgenden Kriterien herangezogen:

 

-       Art des ehrenamtlichen Engengagements bzw. der Verdienste / Leistungen im sportlichen Bereich

(Besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürgern bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland in besonderem Maße dient, sowie besonders herausragende Leistungen im sportlichen Bereich = Erstplatzierungen bzw. Meisterschaften oder Goldmedaillen auf Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene; auch im Bereich des Profi-Sports.)

-       Bedeutung und Wirkung des Engagements im Kreisgebiet

-       Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit (mindestens 20 bzw. 10 Jahre)

-       Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Einzelperson oder mit Unterstützung

-       Ausschluss einer Ehrung im beruflichen Kontext (mit Ausnahme des Profi-Sports)

-       Erhalt einer (finanziellen) Entschädigung bzw. Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit unter einer bestimmten Wertgrenze

 

Die oben genannten Kriterien werden auch bei der Kommunikation verwendet; z. B. durch Platzierung auf der Homepage des Landkreises.

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt die Änderung der Ehrenordnung zur Verleihung der Friesland-Medaille und des Friesland-Talers gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 27.11.2023.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 - Ehrenordnung Stand 27.09.2023

Anlage 2 - Synopse

Anlage 3 - Entwurf einer Ehrenordnung mit Stand 27.11.2023