Begründung:
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 13.09.2023 ist vereinbart
worden, die Ehrenordnung zur Verleihung der Friesland-Medaille und des
Friesland-Talers vom 25.10.2019 zu überarbeiten. Die Verwaltung hat mit Vorlage
0664/2023 Veränderungen / Ergänzungen vorgeschlagen, die in den Gruppen und
Fraktionen beraten und ggf. um zusätzliche Formulierungen erweitert werden
sollten:
- Veränderung der Nr. 1.2
Sofern es sich um die Würdigung eines herausragenden, besonders
langjährigen ehrenamtlichen Wirkens handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der
Ehrung mindestens 20 Jahre betragen haben.
(Veränderung von „soll“ zu „muss“, Abweichungen wären
in besonderen Fällen gemäß Nr. 3.3 möglich.)
- Ergänzung einer Nr. 1.3 und Nr. 2.3
Die Auszeichnung eines Engagements im Rahmen einer beruflichen oder
unternehmerischen Tätigkeit ist ausgeschlossen.
(Beispielfall: Der Filialleiter eines Supermarktes spendet Lebensmittel)
- Ergänzung einer Nr. 1.4 und Nr. 2.4
Der Erhalt von finanziellen Entschädigungen / Aufwandsentschädigungen für
ein Engagement, die die in § 3 Nr. 26 EStG bzw. § 3 Nr. 26a EStG genannten
Beträge (2023 = 3.000 € / Jahr bzw. 840 € / Jahr) nicht überschreiten, ist für
eine Auszeichnung mit einer Friesland-Medaille / einem Friesland-Taler
unschädlich.
(Als Klarstellung zu den Auswirkungen einer
finanziellen Entschädigung bzw. Aufwandsentschädigung.)
- Veränderung der Nr. 1.3 und der Nr. 2.3 (zukünftig Nr. 1.5 und Nr.
2.5)
Besonders herausragende Leistungen im sportlichen Bereich
(Erstplatzierungen bzw. Meisterschaften oder Goldmedaillen auf Landes-, Bundes-
oder internationaler Ebene; auch im Bereich des Profi-Sports) können durch
Verleihung der Friesland-Medaille / des Friesland-Talers geehrt werden.
- Ergänzung einer Nr. 1.6 und einer Nr. 2.6
Vorgeschlagene Vereine müssen ihren Sitz im Landkreis haben,
vorgeschlagene Einzelpersonen müssen im Landkreis Friesland geboren sein oder
im Kreisgebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
- Ergänzung einer Nr. 1.7 und einer Nr. 2.7
Einen Anspruch auf Ehrung gibt es nicht. Mit der jeweiligen Ehrung sind
keine Rechte oder besonderen Pflichten des Inhabers / der Inhaberin verbunden.
- Veränderung der Nr. 2.2
Sofern es sich um die Würdigung eines langjährigen ehrenamtlichen
Wirkens handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der Ehrung mindestens 10 Jahre
betragen haben.
(Veränderung von „soll“ zu „muss“, Abweichungen wären
in besonderen Fällen gemäß Nr. 3.3 möglich.)
- Veränderung der Nr. 3.1
Vorschläge für die Ehrung durch Friesland-Medaille oder Friesland-Taler
können von jeder natürlichen oder juristischen Person beim Landkreis Friesland
eingebracht werden, dabei darf von jeder natürlichen oder juristischen Person
maximal 1 Verein oder 1 Einzelperson pro Kalenderjahr vorgeschlagen werden. Die
Vorschläge sind schriftlich mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen
Verdienste beim Landrat des Landkreises Friesland einzureichen
(So soll verhindert werden, dass z.B. jeder Sportler einer Mannschaft
benannt wird, sondern der / die Vorschlagende dies ausreichend selbst
hinterfragt und begründet.)
Für die Entscheidung über die Verleihung einer Friesland-Medaille oder
eines Friesland-Talers werden somit insbesondere die folgenden Kriterien
herangezogen:
-
Art des
ehrenamtlichen Engengagements bzw. der Verdienste / Leistungen im sportlichen
Bereich
(Besonders
herausragendes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet
einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl
der Bürgerinnen und Bürgern bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland in
besonderem Maße dient, sowie besonders herausragende Leistungen im sportlichen
Bereich = Erstplatzierungen bzw. Meisterschaften oder Goldmedaillen auf
Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene; auch im Bereich des Profi-Sports.)
-
Bedeutung
und Wirkung des Engagements im Kreisgebiet
-
Dauer
der ehrenamtlichen Tätigkeit (mindestens 20 bzw. 10 Jahre)
-
Ausübung
der ehrenamtlichen Tätigkeit als Einzelperson oder mit Unterstützung
-
Ausschluss
einer Ehrung im beruflichen Kontext (mit Ausnahme des Profi-Sports)
-
Erhalt
einer (finanziellen) Entschädigung bzw. Aufwandsentschädigung für die
ehrenamtliche Tätigkeit unter einer bestimmten Wertgrenze
Die oben genannten Kriterien werden auch bei der Kommunikation
verwendet; z. B. durch Platzierung auf der Homepage des Landkreises.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Änderung der Ehrenordnung zur Verleihung der
Friesland-Medaille und des Friesland-Talers gemäß des vorgelegten Entwurfs mit
Stand 27.11.2023.
Anlage(n):
Anlage 1 - Ehrenordnung Stand 27.09.2023
Anlage 2 - Synopse
Anlage 3 - Entwurf einer Ehrenordnung mit Stand 27.11.2023